Sachverhalt:
Historie:
Die Stadt Schwelm
ist Eigentümerin des Grundstücks Gemarkung Schwelm, Flur 7, Flurstück 506, mit
einer Größe von 6.750 m². Die Fläche wird derzeit als ungewidmete
Parkplatzfläche genutzt und unterliegt nicht der Bewirtschaftung der
Parkraumüberwachung.
In 2016 und 2019
erfolgte jeweils die Auslobung der Fläche zum Verkauf unter Einholung der
notwendigen Gremienbeschlüsse. Es kam jedoch aus keiner der Auslobungen ein
Kaufvertrag zustande.
Die Fabula Film GmbH
möchte nunmehr die Fläche abzüglich der vorhandenen Zufahrt erwerben und dort ein Filmstudio und private
Parkplätze errichten. Das Konzept hierzu wurde durch Herrn Faust von der Firma
Fabula Film in der öffentlichen Sitzung
des AUS vom 26.04.2022 vorgestellt. Der AUS hat das vorgestellte Projekt
zustimmend zur Kenntnis genommen. Die Präsentation zur damaligen Sitzung ist
der Vorlage als Anlage 2 erneut beigefügt.
Planungsrechtliche
Darstellung:
Der
Flächennutzungsplan stellt den zu verkaufenden Bereich als Mischgebiet mit den
Zusätzen „ehemalige Deponie“ und „Altlastenstandort“ dar.
Eine Bebauung ist im
Rahmen des § 34 BauGB (Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten
Ortsteile) zulässig.
Die Fläche wird
seitens der Stadt Schwelm nicht als Parkplatz benötigt, zum einen, da auf dem
Parkstreifen an der unmittelbar angrenzenden Berliner Straße, auch bei
Großveranstaltungen, ausreichend Restkapazitäten zur Verfügung stehen. Zum
anderen ist der Parkplatz in den letzten Jahren zur illegalen Entsorgung von
abgemeldeten Schrottfahrzeugen genutzt worden. Zudem ist eine Teilfläche als
Lagerfläche verpachtet.
Vertragliche Verpflichtungen:
Der abzuschließende
Grundstückskaufvertrag soll eine Entwicklungsklausel enthalten, wonach der
Erwerber sich verpflichtet, das im AUS am 26.04.2022 vorgestellte Projekt
binnen eines angemessenen Zeitraums (rd. 48 Monate) ab Eigentumsübergang
fertigzustellen.
Für den Fall der
Nichterfüllung wird eine Rückabwicklungsklausel zu Lasten des Käufers im
Vertrag verankert.
Zur Sicherung des
Wegerechts des südwestlich angrenzenden Nachbarn wird vor dem Verkauf dieses
als Zufahrt genutzte Teilstück herausparzelliert. Die Zufahrt verbleibt im
Eigentum der Stadt Schwelm.
Die Kosten des
notariellen Grundstückskaufvertrages und dessen Durchführung einschließlich der
Vermessungskosten und der Grunderwerbssteuer sowie gegebenenfalls die Kosten
der Rückübereignung trägt der Käufer.
Weitere Details
ergeben sich aus der nicht-öffentlichen Ergänzungsvorlage 156/2022/1.
Beschlussvorschlag:
1.
Die in
der Anlage 1 dargestellten Flächen werden an die Fabula Film GmbH, zur Bebauung
entsprechend des in Anlage 2 vorgestellten Konzepts, veräußert.
2.
Die
Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen des Kaufvertrages sicherzustellen, dass die
Flächen ausschließlich für die Entwicklung des vorgenannten Konzeptes nach
Maßgabe der im Sachverhalt dargestellten Rahmenbedingungen genutzt werden
dürfen.
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Der Bürgermeister in Vertretung gez. Schweinsberg |