Betreff
Kinder- und Jugendförderplan 2022-2027
Vorlage
010/2022/1
Aktenzeichen
4/51-1.02DA
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Sachverhalt:

Laut § 15 Absatz 4 KJFöG ist der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe verpflichtet, auf der Grundlage der kommunalen Jugendhilfeplanung einen Förderplan zu erstellen, der für jeweils eine Wahlperiode der Vertretungskörperschaft festgeschrieben wird. Der kommunale Kinder- und Jugendförderplan ist für den Zeitraum 2022 – 2027 fortzuschreiben. Die Fortschreibung orientiert sich am aktuellen Kinder- und Jugendförderplan des Landes. Nach einer Darstellung der örtlichen Situation der Jugendförderung werden die Schwerpunkte der Arbeit der nächsten Jahre dargestellt.

In der Sitzung des Ausschusses am 14. Februar 2022 wurde der Entwurf der Verwaltung zum Jugendförderplan eingebracht und zur Information vorgelegt. Nach der nun vergangenen Beratungszeit soll er in dieser Sitzung dem Rat zum Beschluss empfohlen werden.

 

 

 

 

Der Bürgermeister

gez. Langhard

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Der von der Verwaltung am 14.02.2022 eingebrachte Entwurf des neuen Kinder- und Jugendförderplans 2022-2027 wird beschlossen.