Sachverhalt:
Laut ? 15 Absatz 4 KJF?G ist der ?rtliche Tr?ger der ?ffentlichen
Jugendhilfe verpflichtet, auf der Grundlage der kommunalen Jugendhilfeplanung
einen F?rderplan zu erstellen, der f?r jeweils eine Wahlperiode der
Vertretungsk?rperschaft festgeschrieben wird. Der kommunale Kinder- und
Jugendf?rderplan ist f?r den Zeitraum 2022 ? 2027 fortzuschreiben. Die
Fortschreibung orientiert sich am aktuellen Kinder- und Jugendf?rderplan des
Landes. Nach einer Darstellung der ?rtlichen Situation der Jugendf?rderung
werden die Schwerpunkte der Arbeit der n?chsten Jahre dargestellt.
In der Sitzung des Ausschusses am 14. Februar
2022 wurde der Entwurf der Verwaltung zum Jugendf?rderplan eingebracht und zur
Information vorgelegt. Nach der nun vergangenen Beratungszeit soll er in dieser
Sitzung dem Rat zum Beschluss empfohlen werden.
|
|
Der B?rgermeister gez. Langhard |
?
Beschlussvorschlag:
Der von der Verwaltung am 14.02.2022 eingebrachte Entwurf des neuen
Kinder- und Jugendf?rderplans 2022-2027 wird beschlossen.
