Sachverhalt:
Laut § 15 Absatz 4 KJFöG ist der örtliche Träger der öffentlichen
Jugendhilfe verpflichtet, auf der Grundlage der kommunalen Jugendhilfeplanung
einen Förderplan zu erstellen, der für jeweils eine Wahlperiode der
Vertretungskörperschaft festgeschrieben wird. Der kommunale Kinder- und
Jugendförderplan ist für den Zeitraum 2022 – 2027 fortzuschreiben. Die
Fortschreibung orientiert sich am aktuellen Kinder- und Jugendförderplan des
Landes. Nach einer Darstellung der örtlichen Situation der Jugendförderung
werden die Schwerpunkte der Arbeit der nächsten Jahre dargestellt.
In der Sitzung des Ausschusses am 14. Februar
2022 wurde der Entwurf der Verwaltung zum Jugendförderplan eingebracht und zur
Information vorgelegt. Nach der nun vergangenen Beratungszeit soll er in dieser
Sitzung dem Rat zum Beschluss empfohlen werden.
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Der Bürgermeister gez. Langhard |
Beschlussvorschlag:
Der von der Verwaltung am 14.02.2022 eingebrachte Entwurf des neuen
Kinder- und Jugendförderplans 2022-2027 wird beschlossen.