Betreff
Kinder- und Jugendförderplan 2022-2027
Vorlage
010/2022/1
Aktenzeichen
4/51-1.02DA
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Sachverhalt:

Laut ? 15 Absatz 4 KJF?G ist der ?rtliche Tr?ger der ?ffentlichen Jugendhilfe verpflichtet, auf der Grundlage der kommunalen Jugendhilfeplanung einen F?rderplan zu erstellen, der f?r jeweils eine Wahlperiode der Vertretungsk?rperschaft festgeschrieben wird. Der kommunale Kinder- und Jugendf?rderplan ist f?r den Zeitraum 2022 ? 2027 fortzuschreiben. Die Fortschreibung orientiert sich am aktuellen Kinder- und Jugendf?rderplan des Landes. Nach einer Darstellung der ?rtlichen Situation der Jugendf?rderung werden die Schwerpunkte der Arbeit der n?chsten Jahre dargestellt.

In der Sitzung des Ausschusses am 14. Februar 2022 wurde der Entwurf der Verwaltung zum Jugendf?rderplan eingebracht und zur Information vorgelegt. Nach der nun vergangenen Beratungszeit soll er in dieser Sitzung dem Rat zum Beschluss empfohlen werden.

Der B?rgermeister

gez. Langhard

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Beschlussvorschlag:

Der von der Verwaltung am 14.02.2022 eingebrachte Entwurf des neuen Kinder- und Jugendf?rderplans 2022-2027 wird beschlossen.