Sachverhalt:
Laut § 15 Absatz 4 KJFöG ist der örtliche Träger
der öffentlichen Jugendhilfe verpflichtet, auf der Grundlage der kommunalen
Jugendhilfeplanung einen Förderplan zu erstellen, der für jeweils eine
Wahlperiode der Vertretungskörperschaft festgeschrieben wird. Der kommunale
Kinder- und Jugendförderplan ist für den Zeitraum 2022 – 2027 fortzuschreiben.
Die Fortschreibung orientiert sich am aktuellen Kinder- und Jugendförderplan
des Landes. Nach einer Darstellung der örtlichen Situation der Jugendförderung
werden die Schwerpunkt der Arbeit der nächsten Jahre dargestellt.
Digitale Anlage:
Entwurf KJFP
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung bringt den Entwurf des neuen Kinder-
und Jugendförderplans 2022-2027 ein, um dem Rat in der nächsten Sitzung des JHA
zu empfehlen, ihn zu beschließen.
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Der
Bürgermeister In
Vertretung gez. Schweinsberg |