Sachverhalt:
Laut ? 15 Absatz 4 KJF?G ist der ?rtliche Tr?ger
der ?ffentlichen Jugendhilfe verpflichtet, auf der Grundlage der kommunalen
Jugendhilfeplanung einen F?rderplan zu erstellen, der f?r jeweils eine
Wahlperiode der Vertretungsk?rperschaft festgeschrieben wird. Der kommunale
Kinder- und Jugendf?rderplan ist f?r den Zeitraum 2022 ? 2027 fortzuschreiben.
Die Fortschreibung orientiert sich am aktuellen Kinder- und Jugendf?rderplan
des Landes. Nach einer Darstellung der ?rtlichen Situation der Jugendf?rderung
werden die Schwerpunkt der Arbeit der n?chsten Jahre dargestellt.
Digitale Anlage:
Entwurf KJFP
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung bringt den Entwurf des neuen Kinder-
und Jugendf?rderplans 2022-2027 ein, um dem Rat in der n?chsten Sitzung des JHA
zu empfehlen, ihn zu beschlie?en.
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Der
B?rgermeister In
Vertretung ???????????????????? gez. Schweinsberg |
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