Betreff
Einbringung des Kinder- und Jugendförderplans 2022-2027
Vorlage
010/2022
Aktenzeichen
4/51-1.02DA
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachverhalt:

Laut § 15 Absatz 4 KJFöG ist der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe verpflichtet, auf der Grundlage der kommunalen Jugendhilfeplanung einen Förderplan zu erstellen, der für jeweils eine Wahlperiode der Vertretungskörperschaft festgeschrieben wird. Der kommunale Kinder- und Jugendförderplan ist für den Zeitraum 2022 – 2027 fortzuschreiben. Die Fortschreibung orientiert sich am aktuellen Kinder- und Jugendförderplan des Landes. Nach einer Darstellung der örtlichen Situation der Jugendförderung werden die Schwerpunkt der Arbeit der nächsten Jahre dargestellt.

 

Digitale Anlage:

Entwurf KJFP

https://ag78schwelm.jimdofree.com/gesch%C3%A4ftsordnung-protokolle-downloads/ug-kinder-u-jugendarbeit/

 

 


Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung bringt den Entwurf des neuen Kinder- und Jugendförderplans 2022-2027 ein, um dem Rat in der nächsten Sitzung des JHA zu empfehlen, ihn zu beschließen.

 


 

 

 

 

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

                     gez. Schweinsberg