Betreff
Zukunft der Schwelmer Feuerwehrstandorte
Vorlage
069/2022
Aktenzeichen
GI / GIII / FBL 330
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Hauptwache der Feuerwehr mit Rettungswache sowie die Feuerwehrgerätehäuser in den Ortsteilen Winterberg und Linderhausen befinden sich in einem schlechten  baulichen Zustand, entsprechen nicht vollumfänglich den geltenden gesetzlichen Vorgaben und müssen erneuert werden.

 

Neben der Realisierungsstudie für den Neubau der Hauptwache der Feuerwehr mit Rettungswache auf der Grundstücksfläche am Ochsenkamp wurde für die Feuerwehrgerätehäuser Winterberg und Linderhausen im Rahmen der Durchführung einer Machbarkeitsstudie eruiert, ob das notwendige Raum- und Flächenprogramm an den aktuellen Standorten baulich realisiert werden kann.

 

Im Ergebnis der Machbarkeitsstudie ist festzuhalten, dass der Standort im Ortsteil Linderhausen geeignet ist, einen Neubau am aktuellen Standort zu realisieren. Hierzu wird auf die dieser Vorlage beigefügten Anlage 1 hingewiesen. Das Planungsrecht lässt die Realisierung eines Neubaus auf dem Bestandsgrundstück zu.

 

Im Ortsteil Winterberg ist eine Realisierung auf dem Bestandsgrundstück an der Beyenburger Straße nicht möglich, sodass unter Berücksichtigung der Standortkriterien ein Ersatzgrundstück gesucht werden musste und an der Winterberger Straße gefunden wurde. Hierzu wird auf die dieser Vorlage beigefügten Anlage 2 hingewiesen. Das Planungsrecht lässt die Realisierung eines Neubaus auf diesem Grundstück aktuell nicht zu und muss daher angepasst werden.

 

 

 

Zur Hauptwache der Feuerwehr mit Rettungswache auf dem Grundstück am Ochsenkamp wird dargestellt, wie die Realisierung des Neubaus nach Anpassung des Planungsrechtes möglich ist. Hierzu wird auf die dieser Vorlage beigefügten Anlage 3 hingewiesen. Das von der Verwaltung beauftragte Ingenieurbüro Winkler und Partner / Dortmund wird in der Sitzung des Liegenschaftsausschusses für Rückfragen zur Verfügung stehen.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Liegenschaftsausschuss der Stadt Schwelm beauftragt die Verwaltung, die weiteren Verfahrensschritte auf Basis der in der Vorlage Nr. 069/2022 dargestellten Ergebnisse einzuleiten.

 


 

 

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

gez. Schweinsberg