Sachverhalt:
Diese Vorlage ersetzt die Vorlage 072/2021
Wegen des Inkrafttreten des neuen Adotionshilfegesetzes
zum 01.04.2021 ist eine redaktionelle Änderung des als Anlage beigefügten
Vertragsentwurfes notwendig geworden.
Der Jugendhilfeausschuss wurde in der Sitzung
vom 08.02.2021 mit der Vorlage 205/2020
über die Absicht einer gemeinsamen Adoptionsvermittlungsstelle der
Kommunen Gevelsberg, Schwelm und Ennepetal/Breckerfeld informiert.
Die als Anlage
beigefügte öffentlich-rechtliche Vereinbarung wurde mit den Vertretern der
genannten Kommunen erarbeitet und soll zeitnah umgesetzt werden. Das
Landesjugendamt ist in den Prozess beratend eingebunden und hat seine
Zustimmung signalisiert.
Mit Errichtung der
zentralen Adoptionsvermittlungsstelle in Ennepetal werden die Stelleanteile,
die Schwelm für die Adoptionsvermittlung vorhält, frei . Diese wurden bereits
mit Aufgaben gefüllt, die durch den Weggang anderer Mitarbeiter:innen
aufzufangen sind.
Der Personalrat ist
entsprechend informiert und beteiligt worden.
Die im Rahmen der
gemeinsamen Adoptionsvermittlungsstelle entstehenden Kosten werden auf die
beteiligten Kommunen anteilig nach den jeweiligen Einwohnerzahlen umgelegt.
Dieses Finanzierungsmodell hat sich bereits bei anderen gemeinsamen Aufgaben
der Städte (z.B. Erziehungsberatungsstelle) bewährt.
Beschlussvorschlag:
Der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Errichtung einer
zentralen Adoptionsvermittlungsstelle der Städte Gevelsberg, Schwelm und
Ennepetal/Breckerfeld wird zugestimmt.
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Der Bürgermeister i.V. gez.
Schweinsberg |