Sachverhalt:
Der
Jugendhilfeausschuss wurde in der Sitzung vom 08.02.2021 mit der Vorlage
205/2020 über die Absicht einer
gemeinsamen Adoptionsvermittlungsstelle der Kommunen Gevelsberg, Schwelm und
Ennepetal/Breckerfeld informiert.
Die als Anlage beigefügte
öffentlich-rechtliche Vereinbarung wurde mit den Vertretern der genannten
Kommunen erarbeitet und soll zeitnah umgesetzt werden. Das Landesjugendamt ist
in den Prozess beratend eingebunden und hat seine Zustimmung signalisiert.
Mit Errichtung der
zentralen Adoptionsvermittlungsstelle in Ennepetal werden die Stelleanteile,
die Schwelm für die Adoptionsvermittlung vorhält, frei . Diese wurden bereits
mit Aufgaben gefüllt, die durch den Weggang anderer Mitarbeiter:innen
aufzufangen sind.
Der Personalrat ist
entsprechend informiert und beteiligt worden.
Die im Rahmen der
gemeinsamen Adoptionsvermittlungsstelle entstehenden Kosten werden auf die
beteiligten Kommunen anteilig nach den jeweiligen Einwohnerzahlen umgelegt.
Dieses Finanzierungsmodell hat sich bereits bei anderen gemeinsamen Aufgaben
der Städte (z.B. Erziehungsberatungsstelle) bewährt.
Beschlussvorschlag:
Der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Errichtung einer
zentralen Adoptionsvermittlungsstelle der Städte Gevelsberg, Schwelm und
Ennepetal/Breckerfeld wird zugestimmt.
|
Der Bürgermeister i.V. gez.
Schweinsberg |