Betreff
a) Jahresabschluss 2019 der Technischen Betriebe Schwelm AöR (nur Verwaltungsrat)
b) Ausübung des Weisungsrechtes gemäß § 8 Abs. 3 der TBS-Unternehmenssatzung (nur Rat)
Vorlage
110/2020
Aktenzeichen
JA 2019
Art
Beschlussvorlage der TBS
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachverhalt:

 

Der Vorstand legt den als Anlage beigefügten Bericht über die Pflichtprüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes zum 31. Dezember 2019 der Technischen Betriebe der Stadt Schwelm AöR vor.

 

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PKF FASSELT SCHLAGE Partnerschaft mbB, vertreten durch Herrn Kuhn, wird in der Sitzung die Inhalte und Ergebnisse der abgeschlossenen Prüfung darstellen. Der Wirtschaftsprüfer hat den TBS AöR für den Jahresabschluss und den Lagebericht den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

 

Die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes hat zu keinen Einwänden der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geführt.

 

Der Jahresüberschuss beträgt 2.129.484,65 Euro.

 

Gemäß § 10 KUV sollen „für die technische und wirtschaftliche Fortentwicklung des Kommunalunternehmens und, soweit die Abschreibungen nicht ausreichen, für Erneuerungen (...) aus dem Jahresgewinn Rücklagen gebildet werden. Bei umfangreichen Investitionen kann neben die Eigenfinanzierung die Finanzierung aus Krediten treten. Eigenkapital und Fremdkapital sollen in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen.“ Nach § 14 KUV soll „neben angemessenen Rücklagen nach § 10 mindestens eine marktübliche Verzinsung des Eigenkapitals“ erfolgen.

 

Dieser rechtliche Hintergrund bedeutet die Thesaurierung eines nicht unerheblichen Anteils des Jahresüberschusses.

 

Ungeachtet dessen wurde in der Vergangenheit aufgrund der Haushaltslage regelmäßig das gesamte Jahresergebnis bzw. der überwiegende Teil an die Stadt Schwelm ausgeschüttet. Aufgrund der sehr guten Jahresergebnisse konnte in 2016 und 2017 die Gewinnrücklage über den Pflichtanteil hinaus erhöht werden.

 

Der Haushaltsplan 2020 der Stadt Schwelm sieht eine Ausschüttung der TBS in Höhe von 1.468.100 Euro vor.

 

Vor dem Hintergrund der finanziellen Auswirkungen der Covid-19-Pandemie schlägt der Vorstand eine Ausschüttung an die Stadt Schwelm in voller Höhe vor.

 

Nachfolgende Darstellung stellt die Ausschüttung im Vergleich zum Jahresergebnis seit AöR-Gründung dar.

 

Jahr

Jahresergebnis

Ausschüttung

Veränderung Rücklage

Bemerkung

2004

832.409,75 €

832.409,75 €

               -  

 

2005

890.272,80 €

770.000,00 €

  120.272,80 €

 

2006

1.016.234,20 €

1.016.234,20 €

               -  

 

2007

1.354.027,09 €

1.090.000,00 €

  264.027,09 €

 

2008

1.154.592,18 €

950.000,00 €

  204.592,18 €

 

2009

1.333.010,73 €

1.133.010,73 €

  200.000,00 €

 

2010

1.132.361,32 €

1.100.000,00 €

    32.361,32 €

 

2011

1.130.949,20 €

1.100.000,00 €

    30.949,20 €

 

2012

1.120.500,09 €

1.120.500,09 €

               -  

 

2013

1.169.941,28 €

1.169.941,28 €

               -  

 

2014

1.353.035,41 €

1.353.035,41 €

               -  

 

2015

1.368.933,87 €

1.407.100,00 €

-38.166,13 €

 

2016

1.776.871,08 €

1.418.800,00 €

358.071,08 €

206.391 € Pflichtanteil

2017

1.795.094,83 €

1.486.250,00 €

558.844,83 €

Erhöhung Pflichtanteil um 83.466 €


 

Jahr

Jahresergebnis

Ausschüttung

Veränderung Rücklage

Bemerkung

2018

1.805.352,83 €

2.146.250,00 €

-340.897,17 €

Reduzierung Pflichtanteil um 73.176 €

2019

2.129.484,65 €

2.129.484,65 €

               -  

Reduzierung Pflichtanteil um 17.922 €

Summe

21.363.071,31 €

19.973.016,11 €

1.390.055,20 €

 

 

Der Prüfbericht ist dieser Sitzungsvorlage in elektronischer Fassung beigefügt. Im

Bedarfsfall kann der Bericht auch in Papierform zur Verfügung gestellt werden.

 


 

Beschlussvorschlag:

 

1.         Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss 2019 der TBS AöR wird in der vorliegenden Fassung festgestellt. Der Jahresgewinn beläuft sich auf 2.129.484,65 Euro.

2.         Beschlussfassung über die Ergebnisverwendung
Der Jahresgewinn wird in voller Höhe an die Stadt Schwelm ausgeschüttet.

 

3.         Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes
Dem Vorstand wird die Entlastung für das Wirtschaftsjahr 2019 erteilt.

Der Beschluss zu 2. steht unter dem Vorbehalt, dass der Rat keine anderslautende Weisung erteilt.

 

Beschlussvorschlag für den Rat (zu b):

 

Der Rat der Stadt Schwelm macht von seinem Weisungsrecht gemäß § 8 Abs. 3 der TBS-Unternehmenssatzung keinen Gebrauch.

 


Der Vorstand

gezeichnet

Markus Flocke