Betreff
a) Jahresabschluss 2019 der Technischen Betriebe Schwelm AöR (nur Verwaltungsrat)
b) Ausübung des Weisungsrechtes gemäß § 8 Abs. 3 der TBS-Unternehmenssatzung (nur Rat)
Vorlage
110/2020/1
Aktenzeichen
JA 2019
Art
Beschlussvorlage der TBS
Referenzvorlage

Beschlussvorschlag für den Verwaltungsrat (zu a):

 

Beschlussfassung über die Ergebnisverwendung
Ein Betrag in Höhe von 1.468.100 Euro wird an die Stadt Schwelm ausgeschüttet, ein Betrag in Höhe von 661.384,65 Euro wird der Gewinnrücklage zugeführt.

Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt, dass der Rat keine anderslautende Weisung erteilt.

 

Beschlussvorschlag für den Rat (zu b):

 

Der Rat der Stadt Schwelm macht von seinem Weisungsrecht gemäß § 8 Abs. 3 der TBS-Unternehmenssatzung keinen Gebrauch.

 

Sachverhalt:

 

Der Verwaltungsrat hat bereits über Vorlage 110/2020 entschieden. Diese Vorlage ändert lediglich die Beschlussfassung über die Ergebnisverwendung. Vorlage 110/2020/1 ersetzt Vorlage 110/2020 nur in diesem Punkt.

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Die Reduzierung der Ausschüttung in 2020 erfolgt vor dem Hintergrund, dass eine Ausschüttung in Höhe des Planansatzes mit Blick auf die finanzielle Entwicklung 2020 der Stadt als ausreichend erachtet wird.

Der der Rücklage zugeführte Anteil steht für eine Ausschüttung zu einem späteren Zeitpunkt zur Verfügung, um dann mögliche finanzielle Engpässe abzumildern.

 


 

 

Der Vorstand

gezeichnet

Ute Bolte