b) Ausübung des Weisungsrechtes gemäß § 8 Abs. 3 der TBS-Unternehmenssatzung (nur Rat)
Beschlussvorschlag f?r den Verwaltungsrat (zu a):
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Beschlussfassung ?ber die
Ergebnisverwendung
Ein Betrag in H?he von 1.468.100 Euro wird an die Stadt Schwelm ausgesch?ttet,
ein Betrag in H?he von 661.384,65 Euro wird der Gewinnr?cklage zugef?hrt.
Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt, dass der Rat keine anderslautende Weisung erteilt.
Beschlussvorschlag f?r den Rat (zu b):
Der Rat der Stadt Schwelm macht von seinem Weisungsrecht gem?? ? 8 Abs. 3 der TBS-Unternehmenssatzung keinen Gebrauch.
Sachverhalt:
Der Verwaltungsrat hat bereits ?ber Vorlage 110/2020
entschieden. Diese Vorlage ?ndert lediglich die Beschlussfassung ?ber die
Ergebnisverwendung. Vorlage 110/2020/1 ersetzt Vorlage 110/2020 nur in diesem
Punkt.
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Die Reduzierung der Aussch?ttung in 2020 erfolgt vor dem Hintergrund, dass eine Aussch?ttung in H?he des Planansatzes mit Blick auf die finanzielle Entwicklung 2020 der Stadt als ausreichend erachtet wird.
Der der R?cklage zugef?hrte Anteil steht f?r eine Aussch?ttung zu einem sp?teren Zeitpunkt zur Verf?gung, um dann m?gliche finanzielle Engp?sse abzumildern.
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Der Vorstand gezeichnet Ute Bolte |
