b) Ausübung des Weisungsrechtes gemäß § 8 Abs. 3 der TBS-Unternehmenssatzung (nur Rat)
Beschlussvorschlag für den Verwaltungsrat (zu a):
Beschlussfassung über die
Ergebnisverwendung
Ein Betrag in Höhe von 1.468.100 Euro wird an die Stadt Schwelm ausgeschüttet,
ein Betrag in Höhe von 661.384,65 Euro wird der Gewinnrücklage zugeführt.
Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt, dass der Rat keine anderslautende Weisung erteilt.
Beschlussvorschlag für den Rat (zu b):
Der Rat der Stadt Schwelm macht von seinem Weisungsrecht gemäß § 8 Abs. 3 der TBS-Unternehmenssatzung keinen Gebrauch.
Sachverhalt:
Der Verwaltungsrat hat bereits über Vorlage 110/2020
entschieden. Diese Vorlage ändert lediglich die Beschlussfassung über die
Ergebnisverwendung. Vorlage 110/2020/1 ersetzt Vorlage 110/2020 nur in diesem
Punkt.
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Die Reduzierung der Ausschüttung in 2020 erfolgt vor dem Hintergrund, dass eine Ausschüttung in Höhe des Planansatzes mit Blick auf die finanzielle Entwicklung 2020 der Stadt als ausreichend erachtet wird.
Der der Rücklage zugeführte Anteil steht für eine Ausschüttung zu einem späteren Zeitpunkt zur Verfügung, um dann mögliche finanzielle Engpässe abzumildern.
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Der Vorstand gezeichnet Ute Bolte |