Vorbemerkung:
Zurzeit wird vom
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung eine Richtlinie über
die Gewährung von Zuwendungen an Kommunen zur Entlastung von
Beitragspflichtigen bei Straßenausbaumaßnahmen in Nordrhein-Westfalen
(Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge) erarbeitet.
Der umlagefähige
Aufwand kann gefördert werden, soweit die Straßenausbaubeiträge noch nicht
bestandskräftig festgesetzt wurden und deren zugrundeliegende Baumaßnahme vom
Rat ab dem 1. Januar 2018 beschlossen wurde.
In ihrer
Stellungnahme vom 29.11.2019 weist die Arbeitsgemeinschaft der kommu-nalen
Spitzenverbände auf folgendes hin: Die
„rückwirkende“ Förderfähigkeit wird nun von der Einhaltung bestimmter
Formalien abhängig gemacht, die zum Zeitpunkt der Entscheidung über die
Ausbaumaßnahme nicht gegeben und auch nicht erkennbar waren. Wir bitten daher
um Prüfung, ob eine Regelung denkbar wäre, die eine erneute „heilende“
Beschlussfassung als Ersatz für den vor dem Jahr 2018 vorliegenden oder auch
nicht vorliegenden Beschluss und für nach dem 1. Januar 2018 begonnene oder
auch noch beginnende Maßnahmen vorsieht.
Um die
Voraussetzungen für eine Förderung zu schaffen sollte bei Maßnahmen, die in der
Übergangszeit 2018 bis 2020 geplant oder durchgeführt wurden ein solcher
Be-schluss eingeholt werden.
Sachverhalt:
1.
Beschreibung der Situation vor der
Baumaßnahme
Die durchgeführte
Maßnahme betraf die Schulstraße von der Kaiserstraße bis zur Bismarckstraße.
Gemäß Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung vom 27.09.1966 wurde die Schulstraße als vorhandene
bzw. historische Erschließungsanlage festgestellt. Seit dem wurden lediglich
Instandsetzungs- bzw. Unterhaltungsmaßnahmen an der Schulstraße durchgeführt.
Zum Zeitpunkt der Maßnahme 2018 wiesen die Fahr-bahn und die Gehwege ein Alter
von mindestens 52 Jahren auf. Die Nutzungsdauer war längst abgelaufen.
Die alte
Fahrbahndecke verfügte über eine Schwarzdecke und einem Unterbau aus Pflaster
und Setzpacklage. Darunter befand sich
noch ein altes Kopfsteinpflaster.
Der alte Aufbau der Gehweganlage bestand aus
Pflaster in Sand mit einer Trag-schicht und darunter Schotter.
Die Beleuchtungsanlage stammte aus dem Jahr
1973 und war somit mindestens 45 Jahre alt. Es handelte sich um eine
Kettenverspannung, bei der die Halteseile und Seilklemmen korrodiert waren. Die
Abstände der Leuchten waren zu weit und entsprachen nicht mehr der Norm.
Alle Teileinrichtungen befanden sich in
schlechtem Zustand. Laut Auszug aus der GIS mit Markierungen der
Zustandsklassen vom 14.03.2016 ergab sich sowohl für die Gehwege als auch für
die Fahrbahn die Zustandsklasse 4 von 5.
Im Jahr 2013 war angedacht einen Teil der
Gehweganlage sowie die Beleuchtungs-anlage zu erneuern. Dafür wurden Mittel (50.000,- € bzw. 25.000,-
€) in Ansatz gebracht. Im Jahr 2014
wurden für die Erneuerung der Gehwege und der Fahrbahn insgesamt 250.000,- € in
Ansatz gebracht. In der Beschlussvorlage 099/2016 wurde dem Rat der Stadt
Schwelm empfohlen, außerplanmäßige Investitionsmittel u. a. für den Ausbau der
Gehwege der Schulstraße (235.000,- €) bereitzustellen. Die Deckung sollte über
Minderausgaben bei der Maßnahme Castorffstraße erfolgen. Der Beschluss wurde
auch so gefasst.
Der Ausschuss für Umwelt und Stadtplanung wurde in seiner Sitzung am
13.09.2016 darüber informiert, dass die von den TBS beauftragte
Ausführungs-planung ergeben hat, dass eine Sanierung des Gehweges ohne
gleichzeitige Sanierung der Fahrbahn aus technischer Sicht nicht möglich ist.
Auf Grundlage der Ausführungsplanung wurden
für 2017 Haushaltsmittel in Höhe von 400.000,- € zur Verfügung gestellt.
Mit Schreiben vom 05.07.2017 wurden die
Anlieger über die Maßnahme informiert und ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme
gegeben. Vorschläge zu einem anderen Ausbau der Schulstraße wurden nicht
vorgetragen, so dass keine Planänderungen notwendig waren.
Die im Jahr 2017 veranschlagten
Haushaltsmittel in Höhe von 400.000,- € Euro für die Erneuerung der Gehwege
wurden in das Haushaltsjahr 2018 übertragen. Sie sollten für die Erneuerung der
Gehwege, aber auch der Fahrbahn und der Beleuchtungsanlage zur Verfügung
stehen.
2.
Beschreibung der durchgeführten Maßnahmen
Die drei Teileinrichtungen der Schulstraße wurden in den Jahren
2018/2019 erneuert.
Nach der Maßnahme verfügt die Fahrbahn über
eine 4 cm Deckschicht, 6 cm Binderschicht, 10 cm Tragschicht und einer 45 cm
starken Frostschutzschicht. Dieser 65 cm starke frostsichere Oberbau entspricht
den zurzeit üblichen Standards.
Bei der Gehweganlage wurde eine 8 cm
Pflasterdecke in ein 3 cm Pflasterbett auf 29 cm Frostschutzschicht verlegt.
Die Kettenverspannung der Beleuchtungsanlage
sollte durch Masten ersetzt werden. Bei den Bauarbeiten stellte sich allerdings
heraus, dass ein Ersetzen der Kettenverspannung durch Setzen von Masten auf
Grund der örtlichen Gegeben-heiten nicht möglich war. Auf Grund dessen wurden
Trage- und Halteseile sowie die Verkabelung ausgetauscht. Eine zusätzliche
Leuchte wurde installiert, so dass die Beleuchtungsanlage nun über sechs
Leuchten verfügt. Laut Mittteilung der Technischen Betriebe Schwelm wird die
Straße nun gleichmäßiger und besser ausgeleuchtet und es wird zu einer
Energieeinsparung kommen. Durch die Erneu-erung entspricht die
Beleuchtungseinrichtung nun den zurzeit gültigen Beleuch-tungsvorschriften.
Beschlussvorschlag:
Der Rat
bestätigt das nachfolgend beschriebene und als Anlage beigefügte Bau-programm
zum Ausbau der Schulstraße zwischen Kaiserstraße und Bismarck-straße
(„Ausbaubeschluss“).
|
Die Bürgermeisterin
gez. Grollmann-Mock |