Betreff
Ausbau der Schulstraße
Vorlage
045/2020/1
Aktenzeichen
FB 6.0 Ki
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Die Vorlage 045/2020/1 ersetzt die Vorlage 045/2020. Auf Grund der aktuellen Entwicklungen bezüglich der Förderrichtlinien Straßenausbaubeiträge musste der Text unter der Vorbemerkung angepasst werden. Ansonsten entspricht die Vorlage 045/2020/1 einschließlich der Anlagen der Vorlage 045/2020.

 

Vorbemerkung:

 

Durch Runderlass des  Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleich-stellung vom 23. März 2020 wurde die Richtlinie über die Gewährung von Zuwen-dungen an Kommunen zur Entlastung von Beitragspflichtigen bei Straßenausbau-maßnahmen in Nordrhein-Westfalen (Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge) veröffentlicht.

 

Der umlagefähige Aufwand einer beitragsfähigen Straßenausbaumaßnahme kann gefördert werden, soweit die Straßenausbaubeiträge noch nicht bestandskräftig festgesetzt wurden und deren zugrundeliegende Straßenausbaumaßnahme vom Rat ab dem 1. Januar 2018 beschlossen wurde oder die in Ermangelung eines geson-derten Beschlusses erstmals im Haushalt des Jahres 2018 stehen.

 

Auf Grund der Richtlinie gilt der vorzeitige Maßnahmenbeginn mit Fassung eines Beschlusses durch das zuständige Organ oder Gremium über die einzelne Straßen-ausbaumaßnahme als genehmigt.

 

Um die Voraussetzungen für eine Förderung zu erfüllen, sollte bei Maßnahmen, die in der Übergangszeit 2018 bis 2020 geplant oder durchgeführt wurden ein solcher Beschluss eingeholt werden.

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Sachverhalt:

 

1.       Beschreibung der Situation vor der Baumaßnahme

 

Die durchgeführte Maßnahme betraf die Schulstraße von der Kaiserstraße bis zur  Bismarckstraße.

Gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 27.09.1966 wurde die Schulstraße als vorhandene bzw. historische Erschließungsanlage festgestellt. Seit dem wurden lediglich Instandsetzungs- bzw. Unterhaltungsmaßnahmen an der Schulstraße durchgeführt. Zum Zeitpunkt der Maßnahme 2018 wiesen die Fahr-bahn und die Gehwege ein Alter von mindestens 52 Jahren auf. Die Nutzungsdauer war längst abgelaufen.

Die alte Fahrbahndecke verfügte über eine Schwarzdecke und einem Unterbau aus Pflaster und Setzpacklage. Darunter  befand sich noch ein altes Kopfsteinpflaster.

Der alte Aufbau der Gehweganlage bestand aus Pflaster in Sand mit einer Trag-schicht und darunter Schotter.

Die Beleuchtungsanlage stammte aus dem Jahr 1973 und war somit mindestens 45 Jahre alt. Es handelte sich um eine Kettenverspannung, bei der die Halteseile und Seilklemmen korrodiert waren. Die Abstände der Leuchten waren zu weit und entsprachen nicht mehr der Norm.

Alle Teileinrichtungen befanden sich in schlechtem Zustand. Laut Auszug aus der GIS mit Markierungen der Zustandsklassen vom 14.03.2016 ergab sich sowohl für die Gehwege als auch für die Fahrbahn die Zustandsklasse 4 von 5.

Im Jahr 2013 war angedacht einen Teil der Gehweganlage sowie die Beleuchtungs-anlage zu erneuern.  Dafür wurden Mittel (50.000,- € bzw. 25.000,- €)   in Ansatz gebracht. Im Jahr 2014 wurden für die Erneuerung der Gehwege und der Fahrbahn insgesamt 250.000,- € in Ansatz gebracht. In der Beschlussvorlage 099/2016 wurde dem Rat der Stadt Schwelm empfohlen, außerplanmäßige Investitionsmittel u. a. für den Ausbau der Gehwege der Schulstraße (235.000,- €) bereitzustellen. Die Deckung sollte über Minderausgaben bei der Maßnahme Castorffstraße erfolgen. Der Beschluss wurde auch so gefasst.

Der Ausschuss für Umwelt und Stadtplanung wurde in seiner Sitzung am 13.09.2016 darüber informiert, dass die von den TBS beauftragte Ausführungs-planung ergeben hat, dass eine Sanierung des Gehweges ohne gleichzeitige Sanierung der Fahrbahn aus technischer Sicht nicht möglich ist.

Auf Grundlage der Ausführungsplanung wurden für 2017 Haushaltsmittel in Höhe von 400.000,- € zur Verfügung gestellt.

Mit Schreiben vom 05.07.2017 wurden die Anlieger über die Maßnahme informiert und ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Vorschläge zu einem anderen Ausbau der Schulstraße wurden nicht vorgetragen, so dass keine Planänderungen notwendig waren.

Die im Jahr 2017 veranschlagten Haushaltsmittel in Höhe von 400.000,- € Euro für die Erneuerung der Gehwege wurden in das Haushaltsjahr 2018 übertragen. Sie sollten für die Erneuerung der Gehwege, aber auch der Fahrbahn und der Beleuchtungsanlage zur Verfügung stehen.

 

 

2.       Beschreibung der durchgeführten Maßnahmen

 

Die drei Teileinrichtungen der Schulstraße wurden in den Jahren 2018/2019 erneuert.

 

Nach der Maßnahme verfügt die Fahrbahn über eine 4 cm Deckschicht, 6 cm Binderschicht, 10 cm Tragschicht und einer 45 cm starken Frostschutzschicht. Dieser 65 cm starke frostsichere Oberbau entspricht den zurzeit üblichen Standards.

Bei der Gehweganlage wurde eine 8 cm Pflasterdecke in ein 3 cm Pflasterbett auf 29 cm Frostschutzschicht verlegt.

Die Kettenverspannung der Beleuchtungsanlage sollte durch Masten ersetzt werden. Bei den Bauarbeiten stellte sich allerdings heraus, dass ein Ersetzen der Kettenverspannung durch Setzen von Masten auf Grund der örtlichen Gegeben-heiten nicht möglich war. Auf Grund dessen wurden Trage- und Halteseile sowie die Verkabelung ausgetauscht. Eine zusätzliche Leuchte wurde installiert, so dass die Beleuchtungsanlage nun über sechs Leuchten verfügt. Laut Mittteilung der Technischen Betriebe Schwelm wird die Straße nun gleichmäßiger und besser ausgeleuchtet und es wird zu einer Energieeinsparung kommen. Durch die Erneu-erung entspricht die Beleuchtungseinrichtung nun den zurzeit gültigen Beleuch-tungsvorschriften.

 

 

 


 

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat bestätigt das nachfolgend beschriebene und als Anlage beigefügte Bau-programm zum Ausbau der Schulstraße zwischen Kaiserstraße und Bismarck-straße („Ausbaubeschluss“).

 

 


                                                                                            Die Bürgermeisterin

                                                                                                  In Vertretung 

                                                                                            gez. Schweinsberg