Beschlussvorschlag:
ohne
Sachverhalt:
Diese Vorlage korrigiert bzw. erg?nzt die Sitzungsvorlage 179/2019, die
im ?ffentlichen Teil der Sitzung des Liegenschaftsausschusses am 01.10.2019
beraten und beschlossen werden soll. Die nachstehende Korrektur / Erg?nzung
bezieht sich ausschlie?lich auf den letzten Absatz auf Seite 2 der Vorlage
179/2019. In allen ?brigen Teilen bleibt die Vorlage 179/2019 unver?ndert.
Zum letzten Absatz der Vorlage 179/2019 bzw. zur dort erw?hnten
Ma?nahmenplanung bei der Haushaltsstelle ?Bauunterhaltung? (01.01.13.521505)
haben sich in der Zwischenzeit seit Erstellung der Vorlage 179/2019 neue
Erkenntnisse ergeben, die eine Korrektur / Erg?nzung der dortigen Ausf?hrungen
erforderlich machen.
Nach Erstellung der Vorlage 179/2019 hat sich herausgestellt, dass zur
Finanzierung zahlreicher Schul-Bauunterhaltungsma?nahmen, noch erhebliche
Mittel aus dem F?rderprojekt ?Gute Schule 2020? genutzt werden k?nnen. Die
Finanzierung dieser Schul-Bauunterhaltungsma?nahmen ist daher anderweitig
sichergestellt, so dass die Darstellung im Etatentwurf 2020 nicht ?ber die
Haushaltsstelle ?Bauunterhaltung? (01.01.13.521505) erfolgt, sondern ?ber die
Haushaltsstelle ?Gute Schule 2020??
(01.01.13.521506). Auch wenn die letzten Detailfragen zur Verwendung der
Mittel ?Gute Schule 2020? noch nicht abschlie?end gekl?rt sind, ist zum
jetzigen Zeitpunkt davon auszugehen, dass in 2020 Schul-Bauunterhaltungsma?nahmen
in einer Gr??enordnung von rd. 627.000,-- EUR hier?ber abgewickelt werden
k?nnen. Hiervon entfallen 140.000,-- EUR auf bereits bestehende
Instandhaltungsr?ckstellungen, so dass sich eine Entlastung des lfd. Ansatzes
f?r geplante Bauunterhaltungsma?nahmen in 2020 in H?he von 487.000,-- EUR
errechnet. Des Weiteren er?ffnete sich die M?glichkeit ? ausgel?st durch die
Neuregelungen des 2. NKF-Weiterentwicklungsgesetzes ? Verschiebungen in den
investiven Finanzplan in H?he von rd. 242.000,-- EUR vorzunehmen. Zusammen mit
weiteren kleineren Ver?nderungen in H?he von rd. 47.400,-- EUR konnte damit im
Vergleich zu den Ausf?hrungen in Vorlage 179/2019 vom 16.09.19 (letzter Absatz)
der Mittelbedarf bei der Haushaltsstelle ?Bauunterhaltung? (01.01.13.521505) um
insgesamt 776.400,- EUR auf nunmehr 731.500,-- EUR reduziert werden. Die sich
aus den vorbeschriebenen Ver?nderungen ergebenden notwendigen Anmeldungen zum
Etatentwurf 2020 werden ?ber die 1. ?nderungsliste erfolgen.
Der im nicht-?ffentlichen Teil der Sitzung zu Vorlage 179/2019/1 zu
beratende Etatansatz 2020 bei der Haushaltsstelle ?Bauunterhaltung?
(01.01.13.521505) betr?gt daher nicht mehr 1.507.900,-- EUR, sondern nur noch
731.500,-- EUR, da die Bauma?nahmen in H?he des Differenzbetrages von 776.400,--
EUR anderweitig im Etat 2020 dargestellt werden k?nnen. Die Ma?nahmenplanung
des FB 2 zur Haushaltsstelle ?Bauunterhaltung? ?berschreitet damit den im
Etatentwurf bereits vorhandenen Betrag (450.000,-- EUR) um 281.500,-- EUR.
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Die B?rgermeisterin In Vertretung gez. Schweinsberg |
