Betreff
Beratung des Etatentwurfs 2020
Vorlage
179/2019/2
Aktenzeichen
FB 2 / Bam
Art
Tischvorlage
Referenzvorlage

Beschlussvorschlag:

ohne

 

 

Sachverhalt:

Diese Vorlage korrigiert bzw. erg?nzt die Sitzungsvorlage 179/2019, die im ?ffentlichen Teil der Sitzung des Liegenschaftsausschusses am 01.10.2019 beraten und beschlossen werden soll. Die nachstehende Korrektur / Erg?nzung bezieht sich ausschlie?lich auf den letzten Absatz auf Seite 2 der Vorlage 179/2019. In allen ?brigen Teilen bleibt die Vorlage 179/2019 unver?ndert.

Zum letzten Absatz der Vorlage 179/2019 bzw. zur dort erw?hnten Ma?nahmenplanung bei der Haushaltsstelle ?Bauunterhaltung? (01.01.13.521505) haben sich in der Zwischenzeit seit Erstellung der Vorlage 179/2019 neue Erkenntnisse ergeben, die eine Korrektur / Erg?nzung der dortigen Ausf?hrungen erforderlich machen.

Nach Erstellung der Vorlage 179/2019 hat sich herausgestellt, dass zur Finanzierung zahlreicher Schul-Bauunterhaltungsma?nahmen, noch erhebliche Mittel aus dem F?rderprojekt ?Gute Schule 2020? genutzt werden k?nnen. Die Finanzierung dieser Schul-Bauunterhaltungsma?nahmen ist daher anderweitig sichergestellt, so dass die Darstellung im Etatentwurf 2020 nicht ?ber die Haushaltsstelle ?Bauunterhaltung? (01.01.13.521505) erfolgt, sondern ?ber die Haushaltsstelle ?Gute Schule 2020?? (01.01.13.521506). Auch wenn die letzten Detailfragen zur Verwendung der Mittel ?Gute Schule 2020? noch nicht abschlie?end gekl?rt sind, ist zum jetzigen Zeitpunkt davon auszugehen, dass in 2020 Schul-Bauunterhaltungsma?nahmen in einer Gr??enordnung von rd. 627.000,-- EUR hier?ber abgewickelt werden k?nnen. Hiervon entfallen 140.000,-- EUR auf bereits bestehende Instandhaltungsr?ckstellungen, so dass sich eine Entlastung des lfd. Ansatzes f?r geplante Bauunterhaltungsma?nahmen in 2020 in H?he von 487.000,-- EUR errechnet. Des Weiteren er?ffnete sich die M?glichkeit ? ausgel?st durch die Neuregelungen des 2. NKF-Weiterentwicklungsgesetzes ? Verschiebungen in den investiven Finanzplan in H?he von rd. 242.000,-- EUR vorzunehmen. Zusammen mit weiteren kleineren Ver?nderungen in H?he von rd. 47.400,-- EUR konnte damit im Vergleich zu den Ausf?hrungen in Vorlage 179/2019 vom 16.09.19 (letzter Absatz) der Mittelbedarf bei der Haushaltsstelle ?Bauunterhaltung? (01.01.13.521505) um insgesamt 776.400,- EUR auf nunmehr 731.500,-- EUR reduziert werden. Die sich aus den vorbeschriebenen Ver?nderungen ergebenden notwendigen Anmeldungen zum Etatentwurf 2020 werden ?ber die 1. ?nderungsliste erfolgen.

Der im nicht-?ffentlichen Teil der Sitzung zu Vorlage 179/2019/1 zu beratende Etatansatz 2020 bei der Haushaltsstelle ?Bauunterhaltung? (01.01.13.521505) betr?gt daher nicht mehr 1.507.900,-- EUR, sondern nur noch 731.500,-- EUR, da die Bauma?nahmen in H?he des Differenzbetrages von 776.400,-- EUR anderweitig im Etat 2020 dargestellt werden k?nnen. Die Ma?nahmenplanung des FB 2 zur Haushaltsstelle ?Bauunterhaltung? ?berschreitet damit den im Etatentwurf bereits vorhandenen Betrag (450.000,-- EUR) um 281.500,-- EUR.


Die B?rgermeisterin

In Vertretung

gez. Schweinsberg