Betreff
Beratung des Etatentwurfs 2020
Vorlage
179/2019
Aktenzeichen
FB 2 / Bam
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachverhalt:

Die Verwaltung wird dem Rat der Stadt Schwelm in der Sitzung am 26.09.2019 mit Sitzungsvorlage 166/2019 vorschlagen, den Entwurf der Haushaltssatzung f?r das Haushaltsjahr 2020 einschlie?lich des Haushaltsplanes mit Anlagen und des Haushaltssanierungsplanes zur Beratung an die zust?ndigen Aussch?sse zu verweisen. Nach der Beratungszust?ndigkeit sind im Liegenschaftsausschuss folgende Produkte zu beraten:

??????????? 01.01.12 - Zentrales Grundst?cksmanagement

??????????? 01.01.13 - Zentrales Geb?udemanagement

??????????? 13.01.01 - ?ffentliche Gr?nfl?chen

??????????? 13.01.03 - Friedhofs- und Bestattungswesen

??????????? 13.01.04 ? Forstwirtschaft

Der elektronischen Ausfertigung dieser Vorlage ist das detaillierte Zahlenwerk des Etatentwurfs 2020 mit Stand vom 15.08.2019 zu den vorstehend genannten Produkten als Anlagen 1-5 beigef?gt. Aufgrund des Umfangs dieser Unterlagen (insgesamt 48 Seiten) wird darauf verzichtet, die Dokumente auch den Papierausfertigungen dieser Vorlage beizuf?gen. Insoweit sei auf die Sitzungsvorlage Nr. 166/2019 zur o. g. Ratssitzung bzw. auf die den Fraktionen vorliegenden Papierexemplare verwiesen.

Zur Haushaltsstelle 01.01.13.521505 - ?Instandhaltung der Grundst?cke und baulichen Anlagen? (kurz: Bauunterhaltung) wird auf folgendes hingewiesen:

Das Immobilienmanagement hat - wie jedes Jahr - im Zuge der Etatplanung eine ?berarbeitete / erg?nzte Planung von grunds?tzlich notwendigen Bauunterhaltungsma?nahmen f?r den ma?geblichen Zeitraum erstellt. Die Verwaltung m?chte dem Ausschuss die M?glichkeit er?ffnen, die Etatans?tze 2020 - 2023 zur Haushaltsstelle 01.01.13.521505 anhand dieser Planung im Detail zu beraten. Da die detaillierte Ma?nahmenplanung zur vorgenannten Haushaltsstelle nicht in ?ffentlicher Sitzung beraten werden kann, wird diese dem Ausschuss separat im nicht-?ffentlichen Teil zur Beschlussfassung vorgestellt (siehe Vorlage 179/2019/1).

Die dieser Vorlage beigef?gte Anlage 2 (Etatentwurf zum Produkt 01.01.13) sieht daher zur Einhaltung der mittelfristigen Finanzplanung f?r die Jahre 2020 ? 2023 bei der vorgenannten Haushaltsstelle derzeit lediglich einen Ansatz in H?he von 450.000,00 EUR vor. Dieser Betrag entspricht (aufgerundet) nur dem jahres?blichen Sockelbetrag f?r Unvorhergesehenes. Vor dem Hintergrund der separaten nicht-?ffentlichen Beratung der Vorlage 179/2019/1 ?ber die detaillierte Ma?nahmenplanung wurden folglich noch keine Betr?ge f?r die geplanten und grunds?tzlich notwendigen Unterhaltungsma?nahmen bei der Haushaltsstelle 01.01.13.521505? eingestellt.

Die Gesamtsumme des sich aus der im nicht-?ffentlichen Teil zu beratenden Ma?nahmenplanung ergebenden Etatansatzes f?r 2020 bel?uft sich auf 1.507.900,00 EUR einschl. des vorerw?hnten Sockelbetrages. Hinzu kommt ein Betrag von 850.500,-- EUR aus abzuarbeitenden Instandhaltungsr?ckstellungen, die aber den Etat 2020 nicht belasten. Das gesamte Ma?nahmenvolumen des FB 2 f?r 2020 errechnet sich damit auf 2.358.400,-- EUR. Weitere Ausf?hrungen hierzu in Vorlage 179/2019/1.


Beschlussvorschlag:

Der Liegenschaftsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Schwelm den Beschluss der entsprechenden Haushaltsans?tze 2020 ff. gem?? Vorberatung in der heutigen Sitzung zu Vorlage 179/2019. Dieser Beschluss gilt nicht f?r die Haushaltsstelle 01.01.13.521505 - ?Instandhaltung der Grundst?cke und baulichen Anlagen? (kurz: Bauunterhaltung). Hierzu wird auf die Beratung zu Vorlage 179/2019/1 verwiesen.


Die B?rgermeisterin

In Vertretung

gez. Schweinsberg

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