Sachverhalt:
Die Verwaltung wird dem Rat der Stadt Schwelm in der Sitzung am
26.09.2019 mit Sitzungsvorlage 166/2019 vorschlagen, den Entwurf der
Haushaltssatzung f?r das Haushaltsjahr 2020 einschlie?lich des Haushaltsplanes
mit Anlagen und des Haushaltssanierungsplanes zur Beratung an die zust?ndigen
Aussch?sse zu verweisen. Nach der Beratungszust?ndigkeit sind im
Liegenschaftsausschuss folgende Produkte zu beraten:
??????????? 01.01.12 - Zentrales
Grundst?cksmanagement
??????????? 01.01.13 - Zentrales
Geb?udemanagement
??????????? 13.01.01 - ?ffentliche
Gr?nfl?chen
??????????? 13.01.03 - Friedhofs-
und Bestattungswesen
??????????? 13.01.04 ?
Forstwirtschaft
Der elektronischen Ausfertigung dieser Vorlage ist das detaillierte
Zahlenwerk des Etatentwurfs 2020 mit Stand vom 15.08.2019 zu den vorstehend
genannten Produkten als Anlagen 1-5 beigef?gt. Aufgrund des Umfangs dieser
Unterlagen (insgesamt 48 Seiten) wird darauf verzichtet, die Dokumente auch den
Papierausfertigungen dieser Vorlage beizuf?gen. Insoweit sei auf die
Sitzungsvorlage Nr. 166/2019 zur o. g. Ratssitzung bzw. auf die den Fraktionen
vorliegenden Papierexemplare verwiesen.
Zur Haushaltsstelle 01.01.13.521505 - ?Instandhaltung der Grundst?cke und
baulichen Anlagen? (kurz: Bauunterhaltung) wird auf folgendes hingewiesen:
Das Immobilienmanagement hat - wie jedes Jahr - im Zuge der Etatplanung
eine ?berarbeitete / erg?nzte Planung von grunds?tzlich notwendigen
Bauunterhaltungsma?nahmen f?r den ma?geblichen Zeitraum erstellt. Die
Verwaltung m?chte dem Ausschuss die M?glichkeit er?ffnen, die Etatans?tze 2020
- 2023 zur Haushaltsstelle 01.01.13.521505 anhand dieser Planung im Detail zu
beraten. Da die detaillierte Ma?nahmenplanung zur vorgenannten Haushaltsstelle
nicht in ?ffentlicher Sitzung beraten werden kann, wird diese dem Ausschuss
separat im nicht-?ffentlichen Teil zur Beschlussfassung vorgestellt (siehe
Vorlage 179/2019/1).
Die dieser Vorlage beigef?gte Anlage 2 (Etatentwurf zum Produkt 01.01.13)
sieht daher zur Einhaltung der mittelfristigen Finanzplanung f?r die Jahre 2020
? 2023 bei der vorgenannten Haushaltsstelle derzeit lediglich einen Ansatz in
H?he von 450.000,00 EUR vor. Dieser Betrag entspricht (aufgerundet) nur dem
jahres?blichen Sockelbetrag f?r Unvorhergesehenes. Vor dem Hintergrund der
separaten nicht-?ffentlichen Beratung der Vorlage 179/2019/1 ?ber die
detaillierte Ma?nahmenplanung wurden folglich noch keine Betr?ge f?r die
geplanten und grunds?tzlich notwendigen Unterhaltungsma?nahmen bei der
Haushaltsstelle 01.01.13.521505?
eingestellt.
Die Gesamtsumme des sich aus der im nicht-?ffentlichen Teil zu beratenden
Ma?nahmenplanung ergebenden Etatansatzes f?r 2020 bel?uft sich auf 1.507.900,00
EUR einschl. des vorerw?hnten Sockelbetrages. Hinzu kommt ein Betrag von
850.500,-- EUR aus abzuarbeitenden Instandhaltungsr?ckstellungen, die aber den
Etat 2020 nicht belasten. Das gesamte Ma?nahmenvolumen des FB 2 f?r 2020
errechnet sich damit auf 2.358.400,-- EUR. Weitere Ausf?hrungen hierzu in
Vorlage 179/2019/1.
Beschlussvorschlag:
Der
Liegenschaftsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Schwelm den Beschluss der
entsprechenden Haushaltsans?tze 2020 ff. gem?? Vorberatung in der heutigen
Sitzung zu Vorlage 179/2019. Dieser Beschluss gilt nicht f?r die
Haushaltsstelle 01.01.13.521505 - ?Instandhaltung der Grundst?cke und baulichen
Anlagen? (kurz: Bauunterhaltung). Hierzu wird auf die Beratung zu Vorlage
179/2019/1 verwiesen.
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Die B?rgermeisterin In Vertretung gez. Schweinsberg |
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