Sachverhalt:
Die Verwaltung wird dem Rat der Stadt Schwelm in der Sitzung am
26.09.2019 mit Sitzungsvorlage 166/2019 vorschlagen, den Entwurf der
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 einschließlich des Haushaltsplanes
mit Anlagen und des Haushaltssanierungsplanes zur Beratung an die zuständigen
Ausschüsse zu verweisen. Nach der Beratungszuständigkeit sind im
Liegenschaftsausschuss folgende Produkte zu beraten:
01.01.12 - Zentrales
Grundstücksmanagement
01.01.13 - Zentrales
Gebäudemanagement
13.01.01 - Öffentliche
Grünflächen
13.01.03 - Friedhofs-
und Bestattungswesen
13.01.04 –
Forstwirtschaft
Der elektronischen Ausfertigung dieser Vorlage ist das detaillierte
Zahlenwerk des Etatentwurfs 2020 mit Stand vom 15.08.2019 zu den vorstehend
genannten Produkten als Anlagen 1-5 beigefügt. Aufgrund des Umfangs dieser
Unterlagen (insgesamt 48 Seiten) wird darauf verzichtet, die Dokumente auch den
Papierausfertigungen dieser Vorlage beizufügen. Insoweit sei auf die
Sitzungsvorlage Nr. 166/2019 zur o. g. Ratssitzung bzw. auf die den Fraktionen
vorliegenden Papierexemplare verwiesen.
Zur Haushaltsstelle 01.01.13.521505 - „Instandhaltung der Grundstücke und
baulichen Anlagen“ (kurz: Bauunterhaltung) wird auf folgendes hingewiesen:
Das Immobilienmanagement hat - wie jedes Jahr - im Zuge der Etatplanung
eine überarbeitete / ergänzte Planung von grundsätzlich notwendigen
Bauunterhaltungsmaßnahmen für den maßgeblichen Zeitraum erstellt. Die
Verwaltung möchte dem Ausschuss die Möglichkeit eröffnen, die Etatansätze 2020
- 2023 zur Haushaltsstelle 01.01.13.521505 anhand dieser Planung im Detail zu
beraten. Da die detaillierte Maßnahmenplanung zur vorgenannten Haushaltsstelle
nicht in öffentlicher Sitzung beraten werden kann, wird diese dem Ausschuss
separat im nicht-öffentlichen Teil zur Beschlussfassung vorgestellt (siehe
Vorlage 179/2019/1).
Die dieser Vorlage beigefügte Anlage 2 (Etatentwurf zum Produkt 01.01.13)
sieht daher zur Einhaltung der mittelfristigen Finanzplanung für die Jahre 2020
– 2023 bei der vorgenannten Haushaltsstelle derzeit lediglich einen Ansatz in
Höhe von 450.000,00 EUR vor. Dieser Betrag entspricht (aufgerundet) nur dem
jahresüblichen Sockelbetrag für Unvorhergesehenes. Vor dem Hintergrund der
separaten nicht-öffentlichen Beratung der Vorlage 179/2019/1 über die
detaillierte Maßnahmenplanung wurden folglich noch keine Beträge für die
geplanten und grundsätzlich notwendigen Unterhaltungsmaßnahmen bei der
Haushaltsstelle 01.01.13.521505
eingestellt.
Die Gesamtsumme des sich aus der im nicht-öffentlichen Teil zu beratenden
Maßnahmenplanung ergebenden Etatansatzes für 2020 beläuft sich auf 1.507.900,00
EUR einschl. des vorerwähnten Sockelbetrages. Hinzu kommt ein Betrag von
850.500,-- EUR aus abzuarbeitenden Instandhaltungsrückstellungen, die aber den
Etat 2020 nicht belasten. Das gesamte Maßnahmenvolumen des FB 2 für 2020
errechnet sich damit auf 2.358.400,-- EUR. Weitere Ausführungen hierzu in
Vorlage 179/2019/1.
Beschlussvorschlag:
Der
Liegenschaftsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Schwelm den Beschluss der
entsprechenden Haushaltsansätze 2020 ff. gemäß Vorberatung in der heutigen
Sitzung zu Vorlage 179/2019. Dieser Beschluss gilt nicht für die
Haushaltsstelle 01.01.13.521505 - „Instandhaltung der Grundstücke und baulichen
Anlagen“ (kurz: Bauunterhaltung). Hierzu wird auf die Beratung zu Vorlage
179/2019/1 verwiesen.
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Die Bürgermeisterin In Vertretung gez. Schweinsberg |