Betreff
Beratung des Etatentwurfs 2020
Vorlage
179/2019
Aktenzeichen
FB 2 / Bam
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachverhalt:

Die Verwaltung wird dem Rat der Stadt Schwelm in der Sitzung am 26.09.2019 mit Sitzungsvorlage 166/2019 vorschlagen, den Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 einschließlich des Haushaltsplanes mit Anlagen und des Haushaltssanierungsplanes zur Beratung an die zuständigen Ausschüsse zu verweisen. Nach der Beratungszuständigkeit sind im Liegenschaftsausschuss folgende Produkte zu beraten:

 

            01.01.12 - Zentrales Grundstücksmanagement

            01.01.13 - Zentrales Gebäudemanagement

            13.01.01 - Öffentliche Grünflächen

            13.01.03 - Friedhofs- und Bestattungswesen

            13.01.04 – Forstwirtschaft

 

Der elektronischen Ausfertigung dieser Vorlage ist das detaillierte Zahlenwerk des Etatentwurfs 2020 mit Stand vom 15.08.2019 zu den vorstehend genannten Produkten als Anlagen 1-5 beigefügt. Aufgrund des Umfangs dieser Unterlagen (insgesamt 48 Seiten) wird darauf verzichtet, die Dokumente auch den Papierausfertigungen dieser Vorlage beizufügen. Insoweit sei auf die Sitzungsvorlage Nr. 166/2019 zur o. g. Ratssitzung bzw. auf die den Fraktionen vorliegenden Papierexemplare verwiesen.

 

 

 

 

Zur Haushaltsstelle 01.01.13.521505 - „Instandhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen“ (kurz: Bauunterhaltung) wird auf folgendes hingewiesen:

 

Das Immobilienmanagement hat - wie jedes Jahr - im Zuge der Etatplanung eine überarbeitete / ergänzte Planung von grundsätzlich notwendigen Bauunterhaltungsmaßnahmen für den maßgeblichen Zeitraum erstellt. Die Verwaltung möchte dem Ausschuss die Möglichkeit eröffnen, die Etatansätze 2020 - 2023 zur Haushaltsstelle 01.01.13.521505 anhand dieser Planung im Detail zu beraten. Da die detaillierte Maßnahmenplanung zur vorgenannten Haushaltsstelle nicht in öffentlicher Sitzung beraten werden kann, wird diese dem Ausschuss separat im nicht-öffentlichen Teil zur Beschlussfassung vorgestellt (siehe Vorlage 179/2019/1).

 

Die dieser Vorlage beigefügte Anlage 2 (Etatentwurf zum Produkt 01.01.13) sieht daher zur Einhaltung der mittelfristigen Finanzplanung für die Jahre 2020 – 2023 bei der vorgenannten Haushaltsstelle derzeit lediglich einen Ansatz in Höhe von 450.000,00 EUR vor. Dieser Betrag entspricht (aufgerundet) nur dem jahresüblichen Sockelbetrag für Unvorhergesehenes. Vor dem Hintergrund der separaten nicht-öffentlichen Beratung der Vorlage 179/2019/1 über die detaillierte Maßnahmenplanung wurden folglich noch keine Beträge für die geplanten und grundsätzlich notwendigen Unterhaltungsmaßnahmen bei der Haushaltsstelle 01.01.13.521505  eingestellt.

 

Die Gesamtsumme des sich aus der im nicht-öffentlichen Teil zu beratenden Maßnahmenplanung ergebenden Etatansatzes für 2020 beläuft sich auf 1.507.900,00 EUR einschl. des vorerwähnten Sockelbetrages. Hinzu kommt ein Betrag von 850.500,-- EUR aus abzuarbeitenden Instandhaltungsrückstellungen, die aber den Etat 2020 nicht belasten. Das gesamte Maßnahmenvolumen des FB 2 für 2020 errechnet sich damit auf 2.358.400,-- EUR. Weitere Ausführungen hierzu in Vorlage 179/2019/1.

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Liegenschaftsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Schwelm den Beschluss der entsprechenden Haushaltsansätze 2020 ff. gemäß Vorberatung in der heutigen Sitzung zu Vorlage 179/2019. Dieser Beschluss gilt nicht für die Haushaltsstelle 01.01.13.521505 - „Instandhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen“ (kurz: Bauunterhaltung). Hierzu wird auf die Beratung zu Vorlage 179/2019/1 verwiesen.

 


 

Die Bürgermeisterin

In Vertretung

gez. Schweinsberg