Betreff
Beratung des Etatentwurfs 2020
Vorlage
179/2019/2
Aktenzeichen
FB 2 / Bam
Art
Tischvorlage
Referenzvorlage

Beschlussvorschlag:

ohne

 

 

Sachverhalt:

Diese Vorlage korrigiert bzw. ergänzt die Sitzungsvorlage 179/2019, die im öffentlichen Teil der Sitzung des Liegenschaftsausschusses am 01.10.2019 beraten und beschlossen werden soll. Die nachstehende Korrektur / Ergänzung bezieht sich ausschließlich auf den letzten Absatz auf Seite 2 der Vorlage 179/2019. In allen übrigen Teilen bleibt die Vorlage 179/2019 unverändert.

 

 

Zum letzten Absatz der Vorlage 179/2019 bzw. zur dort erwähnten Maßnahmenplanung bei der Haushaltsstelle „Bauunterhaltung“ (01.01.13.521505) haben sich in der Zwischenzeit seit Erstellung der Vorlage 179/2019 neue Erkenntnisse ergeben, die eine Korrektur / Ergänzung der dortigen Ausführungen erforderlich machen.

Nach Erstellung der Vorlage 179/2019 hat sich herausgestellt, dass zur Finanzierung zahlreicher Schul-Bauunterhaltungsmaßnahmen, noch erhebliche Mittel aus dem Förderprojekt „Gute Schule 2020“ genutzt werden können. Die Finanzierung dieser Schul-Bauunterhaltungsmaßnahmen ist daher anderweitig sichergestellt, so dass die Darstellung im Etatentwurf 2020 nicht über die Haushaltsstelle „Bauunterhaltung“ (01.01.13.521505) erfolgt, sondern über die Haushaltsstelle „Gute Schule 2020“  (01.01.13.521506). Auch wenn die letzten Detailfragen zur Verwendung der Mittel „Gute Schule 2020“ noch nicht abschließend geklärt sind, ist zum jetzigen Zeitpunkt davon auszugehen, dass in 2020 Schul-Bauunterhaltungsmaßnahmen in einer Größenordnung von rd. 627.000,-- EUR hierüber abgewickelt werden können. Hiervon entfallen 140.000,-- EUR auf bereits bestehende Instandhaltungsrückstellungen, so dass sich eine Entlastung des lfd. Ansatzes für geplante Bauunterhaltungsmaßnahmen in 2020 in Höhe von 487.000,-- EUR errechnet. Des Weiteren eröffnete sich die Möglichkeit – ausgelöst durch die Neuregelungen des 2. NKF-Weiterentwicklungsgesetzes – Verschiebungen in den investiven Finanzplan in Höhe von rd. 242.000,-- EUR vorzunehmen. Zusammen mit weiteren kleineren Veränderungen in Höhe von rd. 47.400,-- EUR konnte damit im Vergleich zu den Ausführungen in Vorlage 179/2019 vom 16.09.19 (letzter Absatz) der Mittelbedarf bei der Haushaltsstelle „Bauunterhaltung“ (01.01.13.521505) um insgesamt 776.400,- EUR auf nunmehr 731.500,-- EUR reduziert werden. Die sich aus den vorbeschriebenen Veränderungen ergebenden notwendigen Anmeldungen zum Etatentwurf 2020 werden über die 1. Änderungsliste erfolgen.

 

Der im nicht-öffentlichen Teil der Sitzung zu Vorlage 179/2019/1 zu beratende Etatansatz 2020 bei der Haushaltsstelle „Bauunterhaltung“ (01.01.13.521505) beträgt daher nicht mehr 1.507.900,-- EUR, sondern nur noch 731.500,-- EUR, da die Baumaßnahmen in Höhe des Differenzbetrages von 776.400,-- EUR anderweitig im Etat 2020 dargestellt werden können. Die Maßnahmenplanung des FB 2 zur Haushaltsstelle „Bauunterhaltung“ überschreitet damit den im Etatentwurf bereits vorhandenen Betrag (450.000,-- EUR) um 281.500,-- EUR.

 

 


 

Die Bürgermeisterin

In Vertretung

gez. Schweinsberg