Beschlussvorschlag:
ohne
Sachverhalt:
Diese Vorlage korrigiert bzw. ergänzt die Sitzungsvorlage 179/2019, die
im öffentlichen Teil der Sitzung des Liegenschaftsausschusses am 01.10.2019
beraten und beschlossen werden soll. Die nachstehende Korrektur / Ergänzung
bezieht sich ausschließlich auf den letzten Absatz auf Seite 2 der Vorlage
179/2019. In allen übrigen Teilen bleibt die Vorlage 179/2019 unverändert.
Zum letzten Absatz der Vorlage 179/2019 bzw. zur dort erwähnten
Maßnahmenplanung bei der Haushaltsstelle „Bauunterhaltung“ (01.01.13.521505)
haben sich in der Zwischenzeit seit Erstellung der Vorlage 179/2019 neue
Erkenntnisse ergeben, die eine Korrektur / Ergänzung der dortigen Ausführungen
erforderlich machen.
Nach Erstellung der Vorlage 179/2019 hat sich herausgestellt, dass zur
Finanzierung zahlreicher Schul-Bauunterhaltungsmaßnahmen, noch erhebliche
Mittel aus dem Förderprojekt „Gute Schule 2020“ genutzt werden können. Die
Finanzierung dieser Schul-Bauunterhaltungsmaßnahmen ist daher anderweitig
sichergestellt, so dass die Darstellung im Etatentwurf 2020 nicht über die
Haushaltsstelle „Bauunterhaltung“ (01.01.13.521505) erfolgt, sondern über die
Haushaltsstelle „Gute Schule 2020“
(01.01.13.521506). Auch wenn die letzten Detailfragen zur Verwendung der
Mittel „Gute Schule 2020“ noch nicht abschließend geklärt sind, ist zum
jetzigen Zeitpunkt davon auszugehen, dass in 2020 Schul-Bauunterhaltungsmaßnahmen
in einer Größenordnung von rd. 627.000,-- EUR hierüber abgewickelt werden
können. Hiervon entfallen 140.000,-- EUR auf bereits bestehende
Instandhaltungsrückstellungen, so dass sich eine Entlastung des lfd. Ansatzes
für geplante Bauunterhaltungsmaßnahmen in 2020 in Höhe von 487.000,-- EUR
errechnet. Des Weiteren eröffnete sich die Möglichkeit – ausgelöst durch die
Neuregelungen des 2. NKF-Weiterentwicklungsgesetzes – Verschiebungen in den
investiven Finanzplan in Höhe von rd. 242.000,-- EUR vorzunehmen. Zusammen mit
weiteren kleineren Veränderungen in Höhe von rd. 47.400,-- EUR konnte damit im
Vergleich zu den Ausführungen in Vorlage 179/2019 vom 16.09.19 (letzter Absatz)
der Mittelbedarf bei der Haushaltsstelle „Bauunterhaltung“ (01.01.13.521505) um
insgesamt 776.400,- EUR auf nunmehr 731.500,-- EUR reduziert werden. Die sich
aus den vorbeschriebenen Veränderungen ergebenden notwendigen Anmeldungen zum
Etatentwurf 2020 werden über die 1. Änderungsliste erfolgen.
Der im nicht-öffentlichen Teil der Sitzung zu Vorlage 179/2019/1 zu
beratende Etatansatz 2020 bei der Haushaltsstelle „Bauunterhaltung“
(01.01.13.521505) beträgt daher nicht mehr 1.507.900,-- EUR, sondern nur noch
731.500,-- EUR, da die Baumaßnahmen in Höhe des Differenzbetrages von 776.400,--
EUR anderweitig im Etat 2020 dargestellt werden können. Die Maßnahmenplanung
des FB 2 zur Haushaltsstelle „Bauunterhaltung“ überschreitet damit den im
Etatentwurf bereits vorhandenen Betrag (450.000,-- EUR) um 281.500,-- EUR.
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Die Bürgermeisterin In Vertretung gez. Schweinsberg |