Betreff
Antrag der AWO auf auskömmliche Finanzierung der OGS
Vorlage
021/2019
Aktenzeichen
4/51-1.02DA
Art
Berichtsvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachverhalt:

Die AWO hat mit Schreiben vom 27.03.18 mitgeteilt, dass die Finanzierung der OGS-Einrichtungen in Schwelm nicht auskömmlich ist. Ursächlich hierfür ist einerseits die chronische Unterfinanzierung des Systems, andererseits hat die Stadt Schwelm durch Ratsbeschluss 2016 eine Mindestpersonalausstattung beschlossen.

Durch diese Faktoren ergibt sich ein Fehlbetrag, den der kommunale Träger übernehmen muss. Für das Schuljahr 2016/17 wurde in 2018 die Differenz erstattet. Hierfür wurden überplanmäßig Mittel mit Vorlage 157/2018 bereitgestellt. Für die Folgejahre wurden zusätzliche Mittel bei der Haushaltsplanung berücksichtigt. Eine Abrechnung des jeweiligen Schuljahres durch die AWO erfolgt immer im Folgejahr.

In der nachfolgenden Tabelle sind die von der AWO zur Verfügung gestellten geschätzten Jahreskosten dargestellt.

 

Unterfinanzierung der AWO OGS

 

AWO OGS Ländchenweg

AWO OGS Nordstadt

Summe

Erstattung

2016/17

-25.876,00 €

-2.885,32€

-28.761,32€

28.761,32€ (erstattet in 2018)

2017/18

-13.045,88 €

-

-13.045,88€

-

2018/19

-14.119,48

-16.373,74

-30.493,22€

-

 


 

 


 

Die Bürgermeisterin

In Vertretung

gez. Schweinsberg