Sachverhalt:
Die AWO hat mit Schreiben vom 27.03.18 mitgeteilt, dass die Finanzierung
der OGS-Einrichtungen in Schwelm nicht auskömmlich ist. Ursächlich hierfür ist
einerseits die chronische Unterfinanzierung des Systems, andererseits hat die
Stadt Schwelm durch Ratsbeschluss 2016 eine Mindestpersonalausstattung
beschlossen.
Durch diese Faktoren ergibt sich ein Fehlbetrag, den der kommunale
Träger übernehmen muss. Für das Schuljahr 2016/17 wurde in 2018 die Differenz
erstattet. Hierfür wurden überplanmäßig Mittel mit Vorlage 157/2018
bereitgestellt. Für die Folgejahre wurden zusätzliche Mittel bei der
Haushaltsplanung berücksichtigt. Eine Abrechnung des jeweiligen Schuljahres
durch die AWO erfolgt immer im Folgejahr.
In der nachfolgenden Tabelle sind die von der AWO zur Verfügung
gestellten geschätzten Jahreskosten dargestellt.
Unterfinanzierung der AWO OGS
|
AWO OGS Ländchenweg |
AWO OGS Nordstadt |
Summe |
Erstattung |
2016/17 |
-25.876,00 € |
-2.885,32€ |
-28.761,32€ |
28.761,32€ (erstattet in 2018) |
2017/18 |
-13.045,88 € |
- |
-13.045,88€ |
- |
2018/19 |
-14.119,48 |
-16.373,74 |
-30.493,22€ |
- |
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Die
Bürgermeisterin In
Vertretung gez. Schweinsberg |