Betreff
Antrag der AWO auf auskömmliche Finanzierung der OGS
Vorlage
021/2019/1
Aktenzeichen
4/51-1.02DA
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Diese Vorlage ersetzt die Vorlage 021/2019 ersatzlos.

 

Sachverhalt:

Die AWO hat jetzt mit Schreiben vom 19.03.19 mitgeteilt, wie sich die Unterfinanzierung, die in der Vorlage 021/2019 bereits dargestellt wurde, auf die Folgejahre auswirkt.

 

Zusätzlich zu den bereits dargestellten Faktoren muss jetzt auch die Tariferhöhung des AWO-Tarifvertrages berücksichtigt werden. Dies hat Auswirkungen auf das laufende Haushaltsjahr, und auch auf die Haushaltsplanung.

 

In der nachfolgenden Tabelle sind die von der AWO zur Verfügung gestellten geschätzten Jahreskosten dargestellt.

 

Unterfinanzierung der AWO OGS

 

 

AWO OGS Ländchenweg

AWO OGS Nordstadt

Summe

Mehrbedarf

neu

 

 

 

 

 

2017/18

-13.045,88 €

-

-13.045,88€

-

2018/19 alt

-14.119,48

-16.373,74

-30.493,22€

-

2018/19 neu

-18.173,89

-14.785,13

-32.959,02

-2.465,80

2019/20

-30.672,39

-26.040,27

-56.712,66

-56.712,66

 

 

Betroffen sind die HhSt.:

03.02.06.531800 Zuweisungen und Zuschüsse für lfd Zwecke an übrige Bereiche GS-Ländchenweg

03.01.01.531800 Zuweisungen und Zuschüsse für lfd Zwecke an übrige Bereiche GS-Nordstadt

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Der JHA empfiehlt dem Rat der Stadt Schwelm, den kommunalen Anteil der OGS-Finanzierung gemäß der von der AWO EN erstellten Bilanz in der Haushaltsplanung 2020 folgende anzupassen.

 


 

 

 

 

 

Die Bürgermeisterin

In Vertretung

gez. Schweinsberg