Diese Vorlage ersetzt die
Vorlage 021/2019 ersatzlos.
Sachverhalt:
Die AWO hat jetzt mit Schreiben vom 19.03.19 mitgeteilt, wie sich die
Unterfinanzierung, die in der Vorlage 021/2019 bereits dargestellt wurde, auf
die Folgejahre auswirkt.
Zusätzlich zu den bereits dargestellten Faktoren muss jetzt auch die
Tariferhöhung des AWO-Tarifvertrages berücksichtigt werden. Dies hat
Auswirkungen auf das laufende Haushaltsjahr, und auch auf die Haushaltsplanung.
In der nachfolgenden Tabelle sind die von der AWO zur Verfügung
gestellten geschätzten Jahreskosten dargestellt.
Unterfinanzierung der AWO OGS
|
AWO OGS Ländchenweg |
AWO OGS Nordstadt |
Summe |
Mehrbedarf neu |
|
|
|
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2017/18 |
-13.045,88
€ |
- |
-13.045,88€ |
- |
2018/19 alt |
-14.119,48 |
-16.373,74 |
-30.493,22€ |
- |
2018/19 neu |
-18.173,89 |
-14.785,13 |
-32.959,02 |
-2.465,80 |
2019/20 |
-30.672,39 |
-26.040,27 |
-56.712,66 |
-56.712,66 |
Betroffen sind die
HhSt.:
03.02.06.531800
Zuweisungen und Zuschüsse für lfd Zwecke an übrige Bereiche GS-Ländchenweg
03.01.01.531800
Zuweisungen und Zuschüsse für lfd Zwecke an übrige Bereiche GS-Nordstadt
Beschlussvorschlag:
Der JHA empfiehlt dem Rat der Stadt Schwelm, den kommunalen Anteil der
OGS-Finanzierung gemäß der von der AWO EN erstellten Bilanz in der
Haushaltsplanung 2020 folgende anzupassen.
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Die
Bürgermeisterin In
Vertretung gez. Schweinsberg |