Sachverhalt:
Um den seit 2016 eingeschlagenen Reformweg der Schwelmer Verwaltung in eine sowohl moderne, leistungs- und konkurrenzfähige als auch kostenbewusste und liquide Verwaltung fortzuführen, die aber trotzdem attraktive Rahmenbedingungen für das Personal bietet, wurde das PWK im Jahr 2017 grundlegend neu konzipiert (vgl. Hauptausschuss Vorlage-Nr. 164/17). Die diesjährige Vorlage beschränkt sich daher auf die wesentlichen Änderungen.
Das Verfahren zur Personalkostenplanung wurde durch den Rat am
30.11.2017 (Vorlage-Nr. 189/17) grundsätzlich verändert. Ausgehend von dem
dort gefassten Eckdatenbeschluss (Budget) ist Grundlage der Planungen der
Ansatz des laufenden Haushaltsjahres (in 2018: 16.623.134 €). Die Steigerung
der Personalaufwendungen für den Haushaltssanierungsplan wurde auf die Höhe der
Tarifsteigerungen (zunächst Orientierungsdaten) und nunmehr die mittlerweile
bekannten Tarifsteigerungen abzüglich
des im Personalwirtschaftskonzept vorgesehenen Personalabbaus begrenzt. Die durch
begründete Einzelfälle (z.B. durch Ausschüsse/Rat definierte oder gesetzliche
Aufgaben) im laufenden Haushaltsjahr durch den Rat bewilligten Mittel für
zusätzliche Personalaufwendungen wurden planerisch für die Folgejahre
berücksichtigt.
Daraus ergibt sich folgende Planung der Personalaufwendungen (PWK ohne
Honorare) für den Haushaltssanierungsplan (in Euro):
Ansatz |
Plan |
|
|
|
2018 |
2019 |
2020 |
2021 |
2022 |
16.623.134 |
17.433.626 |
17.607.962 |
17.784.041 |
17.961.882 |
|
4,88% |
1,00% |
1,00% |
1,00% |
Die Abweichung der
o.a. Planung von den durch die Kämmerin im Rahmen des Gesamthaushalts
eingebrachten Personalaufwendungen ergibt sich aus dem Umstand, dass der
Tarifabschluss während der Planungen für den Gesamthaushalt verabschiedet wurde
und in das Druckwerk nicht mehr eingearbeitet werden konnte. Die aktuellen
Planungen für Personalaufwendungen werden der Politik im nächsten Sitzungszug
von der Kämmerin durch Änderungsliste vorgelegt.
Mit dem aktualisierten Personalwirtschaftskonzept (PWK) werden die Rahmenbedingungen für Personalkostenoptimierungen, Personalentwicklungen und Personalmarketingstrategien geschaffen. Es ergänzt den Eckdatenbeschluss und bildet mit ihm gemeinsam die wesentliche Grundlage für Personalkostenplanungen der Folgejahre.
In der Anlage 1
Personalfluktuationen werden neben den altersbedingten Fluktuationen seit
2017 auch die Personalveränderungen aus anderen Gründen (z.B. Arbeitnehmerkündigung, Arbeitgeberkündigung,
Wechsel des Dienstherrn)
dargestellt, um eine umfassende belastbare Orientierungsgröße für
Personalbedarfsanalysen zu bekommen. Zur Nachfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN: Dort werden keine befristeten Stellen aufgeführt.
Anlage 1 a
Übersicht Stellenplan-Personalkostenentwicklung seit 2012 zeigt die Stellenplandaten und
Personalaufwendungen seit 2012 auf. Die Anlage wurde in Struktur und
Systematik dem Personalkosten-Controlling im laufenden Haushaltsjahr angepasst,
um eine gute Vergleichbarkeit herzustellen.
Die bisherige Anlage
1 b Übersicht Stellenplan- und Personalkostenentwicklung für das Folgejahr ist
auf Grund des Eckdatenbeschlusses entfallen.
Anlage 1c
wird auf Grund deren Wegfall (s.o.) zur neuen Anlage 1b. Sie gibt wie
bisher einen grafischen Überblick über die demografische Entwicklung bei der
Stadtverwaltung seit 2012. Darüber hinaus ist die zukünftige Entwicklung der
Personalabgänge durch Regelaltersrente/Pension von 2017 bis 2032 dargestellt.
Zusammen mit dem Überblick über die Personalfluktuation (Anlage 1) bilden die
Auswertungen die wesentliche Grundlage für Personalbedarfsanalysen und die Planung
erforderlicher Personal(entwicklungs)maßnahmen.
Anlage 1d „Eckwertepapier“ ist auf Grund des Eckdatenbeschlusses entfallen.
Anlage 2 gibt
einen Überblick über die städtischen Kooperationsprojekte.
Die formalen
Beteiligungsverfahren der Interessenvertretung (Personalrat) und der
Gleichstellungsbeauftragten erfolgen parallel.
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Die Bürgermeisterin
gez. Grollmann |