Beschlussvorschlag
1. Der Rat
der Stadt Schwelm beauftragt die Verwaltung, das Patrizierhaus unter Berücksichtigung
denkmalschutzrechtlicher Aspekte vollumfänglich zu renovieren und zeitnah einer
Vermietung an Dritte zuzuführen. Der Arbeitskreis Zentralisierung ist eng
einzubinden.
2. Die für
die Umsetzung der Ziffer 1 des Beschlussvorschlages notwendigen Finanzmittel
werden im Produkt 01.01.13 - "Zentrales Gebäudemanagement" für das
Haushaltsjahr 2018 überplanmäßige Aufwendungen / Auszahlungen in Höhe von
650.000 € bei der Haushaltsstelle
01.01.13.521505 - "Bauunterhaltung" bewilligt. Die Deckung erfolgt durch
Mehrerträge/-einzahlungen bei der Haushaltsstelle 16.01.01.401300
–
Gewerbesteuer –.
3. Der Rat
der Stadt Schwelm beauftragt die Verwaltung das Kesselhaus unter
Berücksichtigung denkmalschutzrechtlicher Aspekte vollumfänglich zu sanieren /
umzubauen. Bei der Entwicklung des
Objektes ist der überwiegende Teil der im Erdgeschoss befindlichen Flächen für
die Verortung eines Gastronomiebetriebes
herzurichten. Weiterhin sind in den übrigen Flächen des Objektes Wohnungen zu errichten und einer Vermietung
an Dritte zuzuführen. Der Arbeitskreis Zentralisierung ist eng einzubinden.
4. Für die
Umsetzung der Ziffer 3 des Beschlussvorschlages werden im Produkt 01.01.13 -
"Zentrales Gebäudemanagement" für das Haushaltsjahr 2018
außerplanmäßige Auszahlungen in Höhe von 100.000 € bei der Haushaltsstelle
01.01.13/0291.785100 – Hochbauinvestitionen Kesselhaus – bewilligt. Die Deckung
erfolgt durch Minderauszahlungen bei der Haushaltsstelle 01.01.13/0277.785100 -
"Zusammenführung Verwaltungsstandorte in der Innenstadt".
5. Der Rat
der Stadt Schwelm beauftragt die Verwaltung zur Umsetzung der Ziffer 4 dieses
Beschlussvorschlages, nach Vorgabe des Arbeitskreises Zentralisierung – analog
dem Auswahlverfahren Projektsteuerer Rathaus
– unter Hinzuziehung der Kanzlei Baumeister und Partner, als Geschäft
der laufenden Verwaltung in Bindung an den Beschluss dieses Gremiums das
Vergabeverfahren Projektsteuerung
Kesselhaus durchzuführen und den Projektsteuerer auszuwählen.
6. Die
weiteren finanziellen Auswirkungen der Beschlussvorschläge 1-5 sind im Etat
2019 ff abzubilden.
Sachverhalt
Mit der
Vorlage Nr. 042/2018 wurde die Verwaltung vom Rat der Stadt Schwelm beauftragt,
die Bestandsgebäude Patrizierhaus und Kesselhaus attraktiv und nachhaltig zu
entwickeln.
Die Räumlichkeiten
im Patrizierhaus sollen der Vermietung an Dritte („Büro- und
Verwaltungsflächen“) zugeführt werden. Um diese Vermietbarkeit erreichen zu
können, sind umfangreiche Renovierungsmaßnahmen erforderlich. Eine erste
Grobkostenschätzung für die zahlreichen Maßnahmen beläuft sich auf ca. 650.000
€. Diese Kosten können ggf. um rd.
150.000 € reduziert werden, wenn das Objekt vollständig an einen Interessenten
vermietet wird. Eine Vermietbarkeit des Objektes erscheint ab dem 1. April 2019
realistisch. Die Renovierung kann unabhängig von der Entwicklung der Projekte
Neubau Rathaus bzw. Kesselhaus erfolgen. Selbstverständlich erfolgen aber eine
ganzheitliche Betrachtung des gesamten Grundstückes und eine intensive
Abstimmung zwischen den Beteiligten.
Auch die
Entwicklung des Kesselhauses wird als eigenständiges Teilprojekt und in
Eigenregie der Verwaltung erfolgen. Für die Umsetzung dieses Projektes ist es
ebenfalls sinnvoll, einen Projektsteuerer analog zum Projekt Neubau Rathaus /
Kulturzentrum einzusetzen. Hierzu bedarf es aufgrund der zu erwartenden
Investitionshöhe von ca. 6.750.000 € eines EU-weiten Ausschreibungsverfahrens.
Da es u. a.
aus bautechnischen und wirtschaftlichen Gründen sinnvoll ist, die Projekte
Neubau Rathaus und Kesselhaus möglichst
zeitgleich zu entwickeln, ist es aus Sicht der Verwaltung notwendig, den von
der Kanzlei Baumeister & Partner vorgeschlagenen Zeitplan für das Verfahren
einzuhalten. Der mögliche Verfahrensablauf wurde dem Arbeitskreis
Zentralisierung in seiner Sitzung am 14.5.2018 von der Kanzlei Baumeister &
Partner dargestellt und befürwortet.
Nach
positiver Beschlusslage durch den Rat am 5.7.2018 wird die Verwaltung das
Vergabeverfahren noch im Laufe der 28. KW 2018 starten. Dieser Zeitpunkt ist
ausreichend, um die positiven Aspekte einer gemeinsamen Entwicklung nutzen zu
können. Im Herbst dieses Jahres stehen die Generalplanungsbüros für die
Projekte Neubau Rathaus und Kulturzentrum fest. Auch das Vergabeverfahren
Projektsteuerung Kesselhaus kann im Herbst dieses Jahres abgeschlossen werden.
Der Projektsteuerer wird dann sehr zeitnah die Planungsleistungen für den Umbau des Kesselhauses ausschreiben.
Aufgrund der vorgegebenen Bausubstanz des Kesselhauses ist zu erwarten, dass
der Zeitraum für alternative Planungen sehr gering sein wird. Anders als bei
den Projekten Neubau Rathaus / Kulturzentrum kann das Verfahren hierdurch
zeitlich so optimiert werden, sodass eine ganzheitliche abgestimmte Planung /
Umsetzung der Projekte möglich sein wird.
Um eine
Einschätzung bzgl. der Investitionskosten vornehmen zu können, wurde eine
bereits aus vorhergehenden Projektplanungen vorliegende Kostenschätzung nach
DIN 276 aus dem Jahr 2015 zu Grunde gelegt. Die Nutzung dieser Kostenschätzung
durch die Stadt Schwelm wurde mit dem Ersteller / Eigentümer geklärt. Nach
derzeitigem Kenntnisstand geht die Verwaltung unter Berücksichtigung dieser
Kostenschätzung von einer Investitionssumme von ca. 6.750.000 € aus, wobei
Parameter, wie z.B. die Baukostenentwicklung in der Zeit von 2015 bis 2018,
bereits berücksichtigt wurden. Eine detailliertere Kostenschätzung wird vom noch
auszuwählenden Projektsteuerer erstellt und selbstverständlich mit dem
Arbeitskreis Zentralisierung bzw. den zuständigen politischen Gremien
kommuniziert und abgestimmt. Diese enge Abstimmung wird insbesondere auch bei
der Realisierung der Gastronomieflächen erfolgen, da zum jetzigen Zeitpunkt
noch nicht feststeht, ob die Stadt Schwelm lediglich einen sog. „veredelten
Rohbau“ oder aber eine vollständige Gastronomie zur Verfügung stellen wird.
Zudem wird die externe Unterstützung
bzgl. der Konzepterstellung für die Ladenpassage im Neubau Rathaus auch
bei der Ansiedlung der Gastronomie mit dem in der Verwaltung hierfür fehlenden
Know-how tätig werden.
Der
Verwaltung sind Kaufinteressenten des Objektes bekannt. Grundsätzlich soll
diesen Interessenten auch nach der Beschlussfassung des Rates keine Absage
erteilt werden. Hierdurch soll weiterhin die Möglichkeit gegeben sein, dass bei
Vorliegen eines wirtschaftlichen Angebotes für die Stadt Schwelm das Objekt
auch noch zu einem späteren Zeitpunkt an Ditte veräußert werden kann. Für
diesen Fall würde es eindeutige Entwicklungsvorgaben der Stadt Schwelm geben,
die im Vorfeld mit dem Arbeitskreis Zentralisierung abgestimmt würden. An der
grundsätzlichen Ausrichtung einer Gastronomiefläche sowie Wohnungen würden sich
keine Änderungen / Vorgaben ergeben.
Für den Fall,
dass die Verwaltung während des Verfahrens hierzu neue Erkenntnisse erhalten
sollte, wird gemeinsam mit dem Arbeitskreis Zentralisierung sehr zeitnah ein geeigneter Weg gesucht, um
dem Rat der Stadt Schwelm eine neue Beratungs- und Beschlusssituation geben zu
können.
Die
finanziellen Auswirkungen ergeben sich aus dem Sachverhalt.
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Die Bürgermeisterin In Vertretung gez Schweinsberg |
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