Die
Vorlagen 094/2018/1 und 094/2018/2 ersetzen die
Vorlage
Nr. 094/2018
Sachverhalt
Mit der
Vorlage Nr. 042/2018 wurde die Verwaltung vom Rat der Stadt Schwelm beauftragt,
die Bestandsgebäude Patrizierhaus und Kesselhaus attraktiv und nachhaltig zu
entwickeln.
Die
Entwicklung des Kesselhauses wird als eigenständiges Teilprojekt und in Eigenregie
der Verwaltung erfolgen. Für die Umsetzung dieses Projektes ist es ebenfalls
sinnvoll, einen Projektsteuerer analog zum Projekt Neubau Rathaus /
Kulturzentrum einzusetzen. Hierzu bedarf es aufgrund der zu erwartenden
Investitionshöhe von ca. 6.750.000 € eines EU-weiten Ausschreibungsverfahrens.
Da es u. a.
aus bautechnischen und wirtschaftlichen Gründen sinnvoll ist, die Projekte
Neubau Rathaus und Kesselhaus möglichst
zeitgleich zu entwickeln, ist es aus Sicht der Verwaltung notwendig, den von der
Kanzlei Baumeister & Partner vorgeschlagenen Zeitplan für das Verfahren
einzuhalten. Der mögliche Verfahrensablauf wurde dem Arbeitskreis
Zentralisierung in seiner Sitzung am 14.5.2018 von der Kanzlei Baumeister &
Partner dargestellt und befürwortet.
Nach
positiver Beschlusslage durch den Rat am 5.7.2018 wird die Verwaltung das
Vergabeverfahren noch im Laufe der 28. KW 2018 starten. Dieser Zeitpunkt ist
ausreichend, um die positiven Aspekte einer gemeinsamen Entwicklung nutzen zu
können. Im Herbst dieses Jahres stehen die Generalplanungsbüros für die
Projekte Neubau Rathaus und Kulturzentrum fest. Auch das Vergabeverfahren
Projektsteuerung Kesselhaus kann im Herbst dieses Jahres abgeschlossen werden.
Der Projektsteuerer wird dann sehr zeitnah die Planungsleistungen für den Umbau des Kesselhauses ausschreiben.
Aufgrund der vorgegebenen Bausubstanz des Kesselhauses ist zu erwarten, dass
der Zeitraum für alternative Planungen sehr gering sein wird. Anders als bei den
Projekten Neubau Rathaus / Kulturzentrum kann das Verfahren hierdurch zeitlich
so optimiert werden, sodass eine ganzheitliche abgestimmte Planung / Umsetzung
der Projekte möglich sein wird.
Um eine
Einschätzung bzgl. der Investitionskosten vornehmen zu können, wurde eine
bereits aus vorhergehenden Projektplanungen vorliegende Kostenschätzung nach
DIN 276 aus dem Jahr 2015 zu Grunde gelegt. Die Nutzung dieser Kostenschätzung
durch die Stadt Schwelm wurde mit dem Ersteller / Eigentümer geklärt. Nach
derzeitigem Kenntnisstand geht die Verwaltung unter Berücksichtigung dieser
Kostenschätzung von einer Investitionssumme von ca. 6.750.000 € aus, wobei
Parameter, wie z.B. die Baukostenentwicklung in der Zeit von 2015 bis 2018,
bereits berücksichtigt wurden. Eine detailliertere Kostenschätzung wird vom
noch auszuwählenden Projektsteuerer erstellt und selbstverständlich mit dem
Arbeitskreis Zentralisierung bzw. den zuständigen politischen Gremien
kommuniziert und abgestimmt. Diese enge Abstimmung wird insbesondere auch bei
der Realisierung der Gastronomieflächen erfolgen, da zum jetzigen Zeitpunkt
noch nicht feststeht, ob die Stadt Schwelm lediglich einen sog. „veredelten
Rohbau“ oder aber eine vollständige Gastronomie zur Verfügung stellen wird.
Zudem wird die externe Unterstützung
bzgl. der Konzepterstellung für die Ladenpassage im Neubau Rathaus auch
bei der Ansiedlung der Gastronomie mit dem in der Verwaltung hierfür fehlenden
Know-how tätig werden.
Beschlussvorschlag
- Der Rat der Stadt Schwelm beauftragt die
Verwaltung das Kesselhaus unter Berücksichtigung denkmalschutzrechtlicher
Aspekte vollumfänglich zu sanieren / umzubauen. Bei der Entwicklung des Objektes ist der
überwiegende Teil der im Erdgeschoss befindlichen Flächen für die
Verortung eines Gastronomiebetriebes
herzurichten. Weiterhin sind in den übrigen Flächen des
Objektes u.a. Wohnungen bzw. nicht
störendes Gewerbe zu errichten und einer Vermietung an Dritte zuzuführen.
Der Arbeitskreis Zentralisierung ist eng einzubinden.
- Für die Umsetzung der Ziffer 3 des
Beschlussvorschlages werden im Produkt 01.01.13 - "Zentrales
Gebäudemanagement" für das Haushaltsjahr 2018 außerplanmäßige
Auszahlungen in Höhe von 100.000 € bei der Haushaltsstelle
01.01.13/0291.785100 – Hochbauinvestitionen Kesselhaus – bewilligt. Die
Deckung erfolgt durch Minderauszahlungen bei der Haushaltsstelle
01.01.13/0277.785100 - "Zusammenführung Verwaltungsstandorte in der
Innenstadt".
- Der Rat der Stadt Schwelm beauftragt die
Verwaltung zur Umsetzung der Ziffer 1 dieses Beschlussvorschlages, nach
Vorgabe des Arbeitskreises Zentralisierung – analog dem Auswahlverfahren
Projektsteuerer Rathaus – unter
Hinzuziehung der Kanzlei Baumeister und Partner, als Geschäft der
laufenden Verwaltung in Bindung an den Beschluss dieses Gremiums das
Vergabeverfahren Projektsteuerung
Kesselhaus durchzuführen und den Projektsteuerer auszuwählen.
- Die weiteren finanziellen Auswirkungen
der Beschlussvorschläge 1-3 sind im Etat 2019 ff abzubilden.
Die finanziellen
Auswirkungen ergeben sich aus dem Sachverhalt.
Die Bürgermeisterin
In Vertretung
gez. Schweinsberg