Sachverhalt:
Im Rahmen der
Neuvergabe der Wegenutzungsverträge für Strom und Gas wurde die Verwaltung
durch Beschluss des FA am 06.11.2014 (VL 241/2014/1) beauftragt, die
Wahrnehmung von vertraglichen Mitwirkungs- und Informationsrechten des Rates
der Stadt Schwelm durch einen Energiebeirat zu organisieren. Der Energiebeirat
soll so ausgestaltet sein, dass jede Fraktion einen Sitz erhalten kann und
vertreten ist. Der Beirat soll außerdem einen jährlichen Bericht der Verwaltung
über die Vertrags-abwicklung („Vertragscontrolling“) entgegennehmen und an den
HA weiterleiten.
Die in der
Folge abgeschlossenen Wegenutzungsverträge (Konzessionsverträge) für Strom und
Gas sehen Mitspracherechte der Stadt bei der weiteren Entwicklung der Strom-
und Gasnetze vor. Danach kann auf Wunsch der Stadt ein örtlicher Energiebeirat
gebildet werden, um über die nach Einschätzung der Stadt oder der AVU
wesentlichen netzbezogenen Fragen der Energieversorgung zu beraten.
In den
Anlagen 7.6 zum Wegenutzungsvertrag - Gas und 7.7 zum Wegenutzungs- vertrag - Strom ist geregelt, dass die
weitere Zusammensetzung und Arbeitsweise des Energiebeirates von der Stadt
vorgeschlagen und einvernehmlich in einer Geschäfts-ordnung zwischen AVU und
Stadt geregelt wird, der der Rat der Stadt zustimmen muss.
Die
Geschäftsordnung für den Energiebeirat der Stadt Schwelm wurde gemeinsam mit
der AVU entwickelt. Die AVU hat dem Entwurf der Geschäftsordnung in der
beigefügten Fassung zugestimmt.
Die Vorgaben
des Rates der Stadt Schwelm und seiner Ausschüsse für den zu bildenden
Energiebeirat wurden wie folgt berücksichtigt:
1.
Die
Verwaltung wurde beauftragt, zur Wahrnehmung von vertraglichen Mitwirkungs- und
Informationsrechten des Rates der Stadt Schwelm einen Energiebeirat zu
organisieren. Mit der vorgeschlagenen Bildung eines Energiebeirates und dem als
Anlage beigefügten Entwurf einer Geschäftsordnung wird dem Auftrag
nachgekommen.
2.
Der
Entwurf der Geschäftsordnung des Energiebeirates sieht in § 1 Absatz 1 vor,
dass bis zu sieben von der Stadt benannte Vertreterinnen / Vertreter des Rates
Mitglied des Energiebeirates werden können. Damit wird die Vorgabe, dass jede
Fraktion einen Sitz erhalten kann und vertreten ist, umgesetzt.
3.
Im § 2
Absatz 5 des Entwurfes der Geschäftsordnung wird dem geforderten
„Vertragscontrolling“ Rechnung getragen. Danach werden im Beirat die gemäß der
Konzessionsverträge von der AVU vorzulegenden Berichte und die
Gesamtentwicklung erörtert. Die Verwaltung schlägt vor, dass die Berichte und
das Ergebnis der Erörterung im Beirat dem AUS in nichtöffentlicher Sitzung
vorgestellt werden.
Die Vorlage 054/2018/1
ersetzt die Vorlage 054/2018!
(Hinweis: Die Ergänzungen
wurden kursiv hervorgehoben.)
Mit der nachfolgenden Beschlussvorlage wird die Umsetzung der bei der
Neuvergabe in den Wegenutzungsverträgen Strom und Gas („Konzessionsverträge“)
berücksichtigten politischen Vorgaben vorbereitet.
(vgl. hierzu auch Vorlagen
der Verwaltung 214/2014/1 und 038/2015)
Die als
Anlage 1 dieser Vorlage beigefügte Geschäftsordnung wurde zwischen Verwaltung
und AVU mit dem Vorbehalt der Beschlussfassung durch die städtischen Gremien
bereits abgestimmt.
Der Vorschlag
für die Vertreterinnen / Vertreter der Stadt im künftigen Energiebeirat sieht
eine Besetzung sowohl mit Mitgliedern der Verwaltung als auch mit
Vertreterinnen / Vertretern der Fraktionen im Rat der Stadt vor. Gemäß früherer
Beschlussfassung ist sichergestellt, dass jede Fraktion eine Vertreterin bzw. einen
Vertreter entsenden kann. Zu beachten ist in diesem Zusammenhang, dass AVU und
Stadt – unabhängig von der Zahl der Beiratsmitglieder – die gleiche Stimmanzahl
haben. Hieraus ergibt sich der Vorschlag, den Vorsitzenden des Ausschusses für
Umwelt und Stadtentwicklung (AUS) und seinen Vertreter mit der Stimmabgabe für
die Stadt im Beirat zu beauftragen.
Bis auf die
Fraktion Schwelmer Wählergemeinschaft / Bürger für Schwelm haben alle anderen
Fraktionen ihre Vertreterinnen / Vertreter im zukünftigen Energiebeirat in der
Sitzung des AUS am 10.04.2018 benannt. Aufgrund krankheitsbedingter Ausfälle
wird die Fraktion Schwelmer Wählergemeinschaft / Bürger für Schwelm ihre
Vertreterinnen / Vertreter im Hauptausschuss am 03.05.2018 benennen.
Der
Finanzausschuss (FA) hat in seiner Sitzung am 06.11.2014 beschlossen, dass der
Beirat einen jährlichen Bericht der Verwaltung über die Vertragsabwicklung
(„Vertragscontrolling“) entgegennehmen und an den HA weiterleiten soll. Die
Verwaltung schlägt alternativ vor, anstelle des HA den AUS mit der
Entgegennahme des Berichtes zu beauftragen. Mit allen nach der erstmaligen
Ernennung anstehenden Abberufungen und Ernennungen von Vertreterinnen /
Vertretern von Rat und Verwaltung im Energiebeirat soll ebenfalls der AUS
beauftragt werden.
Somit ergibt
sich folgender Beschlussvorschlag:
Beschlussvorschlag:
1.
Die
Bildung eines Energiebeirates wird beschlossen.
2.
Die
Geschäftsordnung wird beschlossen.
3.
Für alle
nach der erstmaligen Ernennung anstehende Abberufungen und Ernennungen von
Vertreterinnen / Vertretern von Rat und Verwaltung im Energiebeirat ist der AUS
zuständig. Der Bericht über die Vertragsabwicklung („Vertragscontrolling“) wird
nicht im HA sondern im AUS thematisiert. Der FA ist formlos über die Zuständigkeitsänderung
in Kenntnis zu setzen.
4.
Folgende
Personen werden zu Vertreterinnen / Vertreter
der Stadt im Energiebeirat ernannt:
|
Mitglied |
|
persönliche Stellvertretung |
1. |
Gabriele Grollmann (Bürgermeisterin der Stadt Schwelm) |
11. |
Ralf Schweinsberg (1. Beigeordneter der Stadt Schwelm) |
2. |
Peter Schier (Vorsitzender des Ausschusses für Umwelt und Stadtentwicklung - SPD) |
12. |
Johnnie
Weidner (SPD) |
3. |
Hans-Otto Lusebrink (1. stellv. Vorsitzender des Ausschusses für Umwelt und Stadtentwicklung - CDU) |
13. |
Rolf
Antkowiak (CDU) |
4. |
Wilfried Guthier (Leiter des Fachbereiches Planen & Bauen der Stadt Schwelm) |
14. |
Astrid Paschen
(Fachbereich Planen & Bauen der Stadt Schwelm) |
5. |
Markus Flocke (Vorstand der Technischen Betriebe
Schwelm) |
15. |
Karsten Migchielsen (Technische Leitung und stellv.
Vorstand der Technischen Betriebe Schwelm) |
6. |
Jürgen
Schulz (Die BÜRGER) |
16. |
Johanna
Burbulla (Die BÜRGER) |
7. |
Uwe
Weidenfeld (Bündnis 90 / Die Grünen) |
17. |
Horst
Rindermann (Bündnis 90 / Die Grünen) |
8. |
Wolfgang
Stark (FDP) |
18. |
Heiko
Beckmann (FDP) |
9. |
|
19. |
|
10. |
Jürgen Feldmann (DIE LINKE.) |
20. |
Eleonore Lubitz (DIE LINKE.) |
Sind der
Vorsitzende und/oder der 1. stellv. Vorsitzende des AUS bei Beschlussfassungen
verhindert, sind folgende Personen in folgender Reihenfolge stimmberechtigt:
1. Gabriele Grollmann
2. Wilfried Guthier
|
Die Bürgermeisterin
In Vertretung gez. Schweinsberg |