Betreff
Energiebeirat: Bildung und Geschäftsordnung
Vorlage
054/2018
Aktenzeichen
6.0 Sz
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachverhalt:

 

Im Rahmen der Neuvergabe der Wegenutzungsverträge für Strom und Gas wurde die Verwaltung durch Beschluss des FA am 06.11.2014 (VL 241/2014/1) beauftragt, die Wahrnehmung von vertraglichen Mitwirkungs- und Informationsrechten des Rates der Stadt Schwelm durch einen Energiebeirat zu organisieren. Der Energiebeirat soll so ausgestaltet sein, dass jede Fraktion einen Sitz erhalten kann und vertreten ist. Der Beirat soll außerdem einen jährlichen Bericht der Verwaltung über die Vertrags-abwicklung („Vertragscontrolling“) entgegennehmen und an den HA weiterleiten.

 

Die in der Folge abgeschlossenen Wegenutzungsverträge (Konzessionsverträge) für Strom und Gas sehen Mitspracherechte der Stadt bei der weiteren Entwicklung der Strom- und Gasnetze vor. Danach kann auf Wunsch der Stadt ein örtlicher Energiebeirat gebildet werden, um über die nach Einschätzung der Stadt oder der AVU wesentlichen netzbezogenen Fragen der Energieversorgung zu beraten.

 

In den Anlagen 7.6 zum Wegenutzungsvertrag - Gas und 7.7 zum Wegenutzungs-  vertrag - Strom ist geregelt, dass die weitere Zusammensetzung und Arbeitsweise des Energiebeirates von der Stadt vorgeschlagen und einvernehmlich in einer Geschäfts-ordnung zwischen AVU und Stadt geregelt wird, der der Rat der Stadt zustimmen muss.

 

Die Geschäftsordnung für den Energiebeirat der Stadt Schwelm wurde gemeinsam mit der AVU entwickelt. Die AVU hat dem Entwurf der Geschäftsordnung in der beigefügten Fassung zugestimmt.

 

Die Vorgaben des Rates der Stadt Schwelm und seiner Ausschüsse für den zu bildenden Energiebeirat wurden wie folgt berücksichtigt:

 

1.      Die Verwaltung wurde beauftragt, zur Wahrnehmung von vertraglichen Mitwirkungs- und Informationsrechten des Rates der Stadt Schwelm einen Energiebeirat zu organisieren. Mit der vorgeschlagenen Bildung eines Energiebeirates und dem als Anlage beigefügten Entwurf einer Geschäftsordnung wird dem Auftrag nachgekommen.

 

2.      Der Entwurf der Geschäftsordnung des Energiebeirates sieht in § 1 Absatz 1 vor, dass bis zu sieben von der Stadt benannte Vertreterinnen / Vertreter des Rates Mitglied des Energiebeirates werden können. Damit wird die Vorgabe, dass jede Fraktion einen Sitz erhalten kann und vertreten ist, umgesetzt.

 

3.      Im § 2 Absatz 5 des Entwurfes der Geschäftsordnung wird dem geforderten „Vertragscontrolling“ Rechnung getragen. Danach werden im Beirat die gemäß der Konzessionsverträge von der AVU vorzulegenden Berichte und die Gesamtentwicklung erörtert. Die Verwaltung schlägt vor, dass die Berichte und das Ergebnis der Erörterung im Beirat dem AUS in nichtöffentlicher Sitzung vorgestellt werden.

 


Mit der nachfolgenden Beschlussvorlage wird die Umsetzung der bei der Neuvergabe in den Wegenutzungsverträgen Strom und Gas („Konzessions-verträge“) berücksichtigten politischen Vorgaben vorbereitet.

(vgl. hierzu auch Vorlagen der Verwaltung 214/2014/1 und 038/2015)

 

Die als Anlage 1 dieser Vorlage beigefügte Geschäftsordnung wurde zwischen Verwaltung und AVU mit dem Vorbehalt der Beschlussfassung durch die städtischen Gremien bereits abgestimmt.

 

Der Vorschlag für die Vertreterinnen / Vertreter der Stadt im künftigen Energiebeirat sieht eine Besetzung sowohl mit Mitgliedern der Verwaltung als auch mit Vertreterinnen / Vertretern der Fraktionen im Rat der Stadt vor. Gemäß früherer Beschlussfassung ist sichergestellt, dass jede Fraktion eine Vertreterin bzw. einen Vertreter entsenden kann. Zu beachten ist in diesem Zusammen-hang, dass AVU und Stadt – unabhängig von der Zahl der Beiratsmitglieder – die gleiche Stimmanzahl haben. Hieraus ergibt sich der Vorschlag, den Vorsitzenden des Ausschusses für Umwelt und Stadtentwicklung (AUS) und seinen Vertreter mit der Stimmabgabe für die Stadt im Beirat zu beauftragen.

 

Die Fraktionen – soweit sie nicht den Vorsitzenden bzw. dessen Stellvertreter im AUS stellen – werden gebeten, Ihre Vertreterinnen / Vertreter möglichst in der Sitzung des AUS am 10.04.2018 zu benennen – die Vorlage wird dann für die Beratungen in Hauptausschuss (HA) und Rat entsprechend ergänzt.

 

Der Finanzausschuss (FA) hat in seiner Sitzung am 06.11.2014 beschlossen, dass der Beirat einen jährlichen Bericht der Verwaltung über die Vertragsabwicklung („Vertragscontrolling“) entgegennehmen und an den HA weiterleiten soll. Die Verwaltung schlägt alternativ vor, anstelle des HA den AUS mit der Entgegennahme des Berichtes zu beauftragen. Mit allen nach der erstmaligen Ernennung anstehenden Abberufungen und Ernennungen von Vertreterinnen / Vertretern von Rat und Verwaltung im Energiebeirat soll ebenfalls der AUS beauftragt werden.

 

Somit ergibt sich folgender Beschlussvorschlag:

 

Beschlussvorschlag:

 

1.      Die Bildung eines Energiebeirates wird beschlossen.

 

2.      Die Geschäftsordnung wird beschlossen.

 

3.      Für alle nach der erstmaligen Ernennung anstehende Abberufungen und Ernennungen von Vertreterinnen / Vertretern von Rat und Verwaltung im Energiebeirat ist der AUS zuständig. Der Bericht über die Vertragsabwicklung („Vertragscontrolling“) wird nicht im HA sondern im AUS thematisiert. Der FA ist formlos über die Zuständigkeitsänderung in Kenntnis zu setzen.

 

4.      Folgende Personen werden zu Vertreterinnen / Vertreter

der Stadt im Energiebeirat ernannt:

 

 

Mitglied

 

persönliche Stellvertretung

1.

Gabriele Grollmann

 

(Bürgermeisterin der Stadt Schwelm)

11.

Ralf Schweinsberg

 

(1. Beigeordneter der Stadt Schwelm)

2.

Peter Schier

(Vorsitzender des Ausschusses für Umwelt

und Stadtentwicklung - SPD)

12.

 

(SPD)

3.

Hans-Otto Lusebrink

(1. stellv. Vorsitzender des Ausschusses

für Umwelt und Stadtentwicklung - CDU)

13.

 

(CDU)

4.

Wilfried Guthier

(Leiter des Fachbereiches Planen & Bauen

der Stadt Schwelm)

14.

Astrid Paschen

 

  (Fachbereich Planen & Bauen der Stadt Schwelm)

5.

Markus Flocke

 

(Vorstand der Technischen Betriebe Schwelm)

15.

Karsten Migchielsen

(Technische Leitung und stellv. Vorstand der Technischen Betriebe Schwelm)

6.

 

(Die BÜRGER)

16.

 

(Die BÜRGER)

7.

 

(Bündnis 90 / Die Grünen)

17.

 

(Bündnis 90 / Die Grünen)

8.

 

(FDP)

18.

 

(FDP)

9.

 

(Schwelmer Wählergemeinschaft / Bürger für Schwelm)

19.

 

(Schwelmer Wählergemeinschaft / Bürger für Schwelm)

10.

 

(DIE LINKE.)

20.

 

(DIE LINKE.)

 

 

Sind der Vorsitzende und/oder der 1. stellv. Vorsitzende des AUS bei Beschlussfassungen verhindert, sind folgende Personen in folgender Reihenfolge stimmberechtigt:

 

 

1. __________________________________________________________________

 

2. __________________________________________________________________


 

Die Bürgermeisterin

In Vertretung

gez. Schweinsberg