Sachverhalt:
Im Rahmen der
Neuvergabe der Wegenutzungsverträge für Strom und Gas wurde die Verwaltung
durch Beschluss des FA am 06.11.2014 (VL 241/2014/1) beauftragt, die
Wahrnehmung von vertraglichen Mitwirkungs- und Informationsrechten des Rates
der Stadt Schwelm durch einen Energiebeirat zu organisieren. Der Energiebeirat
soll so ausgestaltet sein, dass jede Fraktion einen Sitz erhalten kann und
vertreten ist. Der Beirat soll außerdem einen jährlichen Bericht der Verwaltung
über die Vertrags-abwicklung („Vertragscontrolling“) entgegennehmen und an den
HA weiterleiten.
Die in der
Folge abgeschlossenen Wegenutzungsverträge (Konzessionsverträge) für Strom und
Gas sehen Mitspracherechte der Stadt bei der weiteren Entwicklung der Strom-
und Gasnetze vor. Danach kann auf Wunsch der Stadt ein örtlicher Energiebeirat
gebildet werden, um über die nach Einschätzung der Stadt oder der AVU
wesentlichen netzbezogenen Fragen der Energieversorgung zu beraten.
In den
Anlagen 7.6 zum Wegenutzungsvertrag - Gas und 7.7 zum Wegenutzungs- vertrag - Strom ist geregelt, dass die
weitere Zusammensetzung und Arbeitsweise des Energiebeirates von der Stadt
vorgeschlagen und einvernehmlich in einer Geschäfts-ordnung zwischen AVU und
Stadt geregelt wird, der der Rat der Stadt zustimmen muss.
Die
Geschäftsordnung für den Energiebeirat der Stadt Schwelm wurde gemeinsam mit
der AVU entwickelt. Die AVU hat dem Entwurf der Geschäftsordnung in der
beigefügten Fassung zugestimmt.
Die Vorgaben
des Rates der Stadt Schwelm und seiner Ausschüsse für den zu bildenden
Energiebeirat wurden wie folgt berücksichtigt:
1.
Die
Verwaltung wurde beauftragt, zur Wahrnehmung von vertraglichen Mitwirkungs- und
Informationsrechten des Rates der Stadt Schwelm einen Energiebeirat zu
organisieren. Mit der vorgeschlagenen Bildung eines Energiebeirates und dem als
Anlage beigefügten Entwurf einer Geschäftsordnung wird dem Auftrag
nachgekommen.
2.
Der
Entwurf der Geschäftsordnung des Energiebeirates sieht in § 1 Absatz 1 vor,
dass bis zu sieben von der Stadt benannte Vertreterinnen / Vertreter des Rates
Mitglied des Energiebeirates werden können. Damit wird die Vorgabe, dass jede
Fraktion einen Sitz erhalten kann und vertreten ist, umgesetzt.
3.
Im § 2
Absatz 5 des Entwurfes der Geschäftsordnung wird dem geforderten
„Vertragscontrolling“ Rechnung getragen. Danach werden im Beirat die gemäß der
Konzessionsverträge von der AVU vorzulegenden Berichte und die
Gesamtentwicklung erörtert. Die Verwaltung schlägt vor, dass die Berichte und
das Ergebnis der Erörterung im Beirat dem AUS in nichtöffentlicher Sitzung
vorgestellt werden.
Mit der nachfolgenden Beschlussvorlage wird die
Umsetzung der bei der Neuvergabe in den Wegenutzungsverträgen Strom und Gas
(„Konzessions-verträge“) berücksichtigten politischen Vorgaben vorbereitet.
(vgl. hierzu auch Vorlagen der Verwaltung
214/2014/1 und 038/2015)
Die als Anlage 1 dieser Vorlage beigefügte
Geschäftsordnung wurde zwischen Verwaltung und AVU mit dem Vorbehalt der
Beschlussfassung durch die städtischen Gremien bereits abgestimmt.
Der Vorschlag für die Vertreterinnen / Vertreter
der Stadt im künftigen Energiebeirat sieht eine Besetzung sowohl mit
Mitgliedern der Verwaltung als auch mit Vertreterinnen / Vertretern der
Fraktionen im Rat der Stadt vor. Gemäß früherer Beschlussfassung ist
sichergestellt, dass jede Fraktion eine Vertreterin bzw. einen Vertreter
entsenden kann. Zu beachten ist in diesem Zusammen-hang, dass AVU und Stadt –
unabhängig von der Zahl der Beiratsmitglieder – die gleiche Stimmanzahl haben.
Hieraus ergibt sich der Vorschlag, den Vorsitzenden des Ausschusses für Umwelt
und Stadtentwicklung (AUS) und seinen Vertreter mit der Stimmabgabe für die
Stadt im Beirat zu beauftragen.
Die Fraktionen – soweit sie nicht den Vorsitzenden
bzw. dessen Stellvertreter im AUS stellen – werden gebeten, Ihre Vertreterinnen
/ Vertreter möglichst in der Sitzung des AUS am 10.04.2018 zu benennen – die
Vorlage wird dann für die Beratungen in Hauptausschuss (HA) und Rat
entsprechend ergänzt.
Der Finanzausschuss (FA) hat in seiner Sitzung am
06.11.2014 beschlossen, dass der Beirat einen jährlichen Bericht der Verwaltung
über die Vertragsabwicklung („Vertragscontrolling“) entgegennehmen und an den
HA weiterleiten soll. Die Verwaltung schlägt alternativ vor, anstelle des HA
den AUS mit der Entgegennahme des Berichtes zu beauftragen. Mit allen nach der
erstmaligen Ernennung anstehenden Abberufungen und Ernennungen von
Vertreterinnen / Vertretern von Rat und Verwaltung im Energiebeirat soll ebenfalls
der AUS beauftragt werden.
Somit ergibt sich folgender Beschlussvorschlag:
Beschlussvorschlag:
1.
Die
Bildung eines Energiebeirates wird beschlossen.
2.
Die
Geschäftsordnung wird beschlossen.
3.
Für alle
nach der erstmaligen Ernennung anstehende Abberufungen und Ernennungen von
Vertreterinnen / Vertretern von Rat und Verwaltung im Energiebeirat ist der AUS
zuständig. Der Bericht über die Vertragsabwicklung („Vertragscontrolling“) wird
nicht im HA sondern im AUS thematisiert. Der FA ist formlos über die
Zuständigkeitsänderung in Kenntnis zu setzen.
4.
Folgende
Personen werden zu Vertreterinnen / Vertreter
der Stadt im Energiebeirat ernannt:
|
Mitglied |
|
persönliche Stellvertretung |
1. |
Gabriele Grollmann (Bürgermeisterin der Stadt Schwelm) |
11. |
Ralf Schweinsberg (1. Beigeordneter der Stadt Schwelm) |
2. |
Peter Schier (Vorsitzender des Ausschusses für Umwelt und Stadtentwicklung - SPD) |
12. |
(SPD) |
3. |
Hans-Otto Lusebrink (1. stellv. Vorsitzender des Ausschusses für Umwelt und Stadtentwicklung - CDU) |
13. |
(CDU) |
4. |
Wilfried Guthier (Leiter des Fachbereiches Planen & Bauen der Stadt Schwelm) |
14. |
Astrid Paschen
(Fachbereich Planen & Bauen der Stadt Schwelm) |
5. |
Markus Flocke (Vorstand der Technischen Betriebe
Schwelm) |
15. |
Karsten Migchielsen (Technische Leitung und stellv.
Vorstand der Technischen Betriebe Schwelm) |
6. |
(Die BÜRGER) |
16. |
(Die BÜRGER) |
7. |
(Bündnis 90 / Die Grünen) |
17. |
(Bündnis 90 / Die Grünen) |
8. |
(FDP) |
18. |
(FDP) |
9. |
|
19. |
|
10. |
(DIE LINKE.) |
20. |
(DIE LINKE.) |
Sind der
Vorsitzende und/oder der 1. stellv. Vorsitzende des AUS bei Beschlussfassungen
verhindert, sind folgende Personen in folgender Reihenfolge stimmberechtigt:
1.
__________________________________________________________________
2. __________________________________________________________________
|
Die Bürgermeisterin In Vertretung gez. Schweinsberg |