Betreff
Antrag der SPD zur Erweiterung der OGS
Vorlage
004/2018/2
Aktenzeichen
4/51-1.02DA
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Sachverhalt:

 

Antragsteil 1:

 

Der Antrag der SPD beinhaltet zunächst  die Aufstockung der Offenen Ganztagsschule der Grundschule Engelbertstraße um eine weitere Gruppe zum Schuljahr 2018/19. In der gemeinsamen Sitzung des JHA und SchA am 29.01.2018 wurde vereinbart, dass der aktuelle Bedarf zur nächst möglichen Sitzung an allen Grundschulen in Schwelm festgestellt werden soll, um eine Entscheidungsgrundlage zu haben.

 

Außerdem werden verbindliche Kriterien für eine Aufnahme bzw. Ablehnung benötigt, die in allen OGS- Einrichtungen (Städt. und AWO ) gelten sollen.

Es ist zwischenzeitlich über ein entsprechendes Anschreiben an alle Eltern/Sorgeberechtigten der städtischen OGS-Einrichtungen der aktuelle Bedarf an  diesen Grundschulen verlässlich festgestellt worden. Die von der AWO gemeldeten Zahlen sind in der Auflistung ebenfalls enthalten. Im Rahmen von Ortsterminen konnte in Abstimmung zwischen Schulleitungen und dem Fachbereich Schule, Kultur, Sport für alle Grundschulen eine bedarfsgerechte Lösung für das kommende Schuljahr 2018/19 gefunden werden.

Demnach stellt sich der Bedarf unter Anwendung der vorgeschlagenen Kriterien wie folgt dar:

 

 

 

Überblick über die Kapazitätssituationen des Offenen Ganztags in den Schwelmer Grundschulen bei Anwendung der in der Vorlage 004/2018/1 beschriebenen Aufnahmekriterien.

 

OGS Kath. GS St. Marien – Überblick zum Schuljahr 2018/2019

Anzahl SuS Ist (Stand 09.02.18)

50

Abzügl. Abgänge Viertklässler

7

Zuzügl. Voranmeldung mit Anspruch nach den vorgeschlagenen Kriterien

18

Anzahl relevanter Anmeldungen

61

Erforderliche Anzahl Gruppen (bisher 2)

  3*

Räumlichkeiten für das kommende Schuljahr vorhanden?

ja

*Zusätzliche Sach- und Personalmittel erforderlich

 

OGS GS Engelbertstraße – Überblick zum Schuljahr 2018/2019

Anzahl SuS Ist (Stand 09.02.18)

50

Abzügl. Abgänge Viertklässler

10

Zuzügl. Voranmeldung mit Anspruch nach den vorgeschlagenen Kriterien

24

Anzahl relevanter Anmeldungen

64

Erforderliche Anzahl Gruppen (bisher 2)

3*

Räumlichkeiten für das kommende Schuljahr vorhanden?

ja

*Zusätzliche Sach- und Personalmittel erforderlich

 

OGS GS Ländchenweg – Überblick zum Schuljahr 2018/2019

Anzahl SuS Ist (Stand 09.02.18)

98

Abzügl. Abgänge (Viertklässler/Kündigung)

11

Zuzügl. Voranmeldung mit Anspruch nach den vorgeschlagenen Kriterien

21

Anzahl relevanter Anmeldungen

108

Erforderliche Anzahl Gruppen (bisher 4)

4*

Räumlichkeiten für das kommende Schuljahr vorhanden?

Ja

*Zusätzliche Sachmittel erforderlich

 

OGS GS Nordstadt – Überblick zum Schuljahr 2018/2019

Anzahl SuS Ist (Stand 09.02.18)

53

Abzügl. Abgänge (Viertklässler/Kündigung)

5

Zuzügl. Voranmeldung mit Anspruch nach den vorgeschlagenen Kriterien

12

Anzahl relevanter Anmeldungen

60

Erforderliche Anzahl Gruppen (bisher 2)

3*

Räumlichkeiten für das kommende Schuljahr vorhanden?

Ja

*Zusätzliche Sachmittel  erforderlich

 

Die Verwaltung schlägt vor, folgende Auswahlkriterien anzuwenden und eine Rangfolge zu definieren:

 

  1. Es liegen soziale Indikationen oder besondere sozialpädagogische Gründe vor. In diesem Fall soll nach Möglichkeit eine Aufnahme erfolgen. (Einzelfallentscheidung)
  2. Beide Eltern bzw. der alleinerziehende Elternteil sind nachweislich so berufstätig, dass eine regelmäßige Nachmittagsbetreuung notwendig ist.
  3. Ein oder mehrere Geschwisterkinder besuchen bereits eine OGS in Schwelm.

 

Diese Voraussetzungen müssen von den Eltern/Personensorgeberechtigten  jährlich nachgewiesen werden. 

 

Grundsätzlich werden für die Betreuung in den Schwelmer Offenen Ganztagsschulen nur noch Jahresverträge abgeschlossen. Schwelmer Kinder, wie im Rd.Erl. vom 15.01.2015 unter Punkt 6.10 aufgelistet, haben Vorrang.

 

Die Bedarfsprüfung nach den oben genannten Kriterien hat ergeben, dass der Bedarf größer ist, als die vorhandenen Betreuungsplätze. Soll auch dieser Überhang abgedeckt werden, müssen zusätzliche Gruppen eingerichtet werden.

 

Hierfür sollen nach Möglichkeit Übergangslösungen in den vorhandenen Gebäuden  gesucht werden, z.B. durch Doppelnutzung etc., da im Hinblick auf die bevorstehende Rechtsanspruchsregelung (ggfs. ab 2025) abgewartet werden soll, welche Standards und Fördermöglichkeiten hierdurch entstehen. Mit den Schulleitungen der Grundschulen ist hierüber Einvernehmen erzielt worden.

 

Durch entsprechende befristete Personalaufstockungen sollen die Provisorien ermöglicht werden. Hierzu muss dann eine entsprechende Beschlussfassung im Hauptausschuss angestrebt werden.

 

Mittelfristig notwendige entsprechende An/Umbauten an Grundschulen mit Berechnung von  Kosten für den Bau und Umzug sind zu kalkulieren und unter förderrechtlichen Aspekten zu bewerten. Eine solche Umsetzung zum Schuljahr 2018/19 ist realistisch nicht umsetzbar.

 

Eine Prognose für die Folgejahre unter Berücksichtigung auch der möglichen Auswirkungen aus der Deckelung der Eingangsklassen (25 SuS) wird rechtzeitig zur Haushaltsberatung vorgelegt.

 

Antragsteil 2:

 

Der zweite Teil des Antrages beinhaltet eine Optimierung des Aufnahmeverfahrens.

Hierzu macht die Verwaltung folgenden Vorschlag:

Zukünftig soll die Kündigungsfrist für Eltern auf das Kalenderjahr begrenzt werden, in dem das jeweilige Schuljahr beginnt. Dadurch wird es möglich, mit Zusage für die Aufnahme an der Schule auch den OGS-Platz zu/abzusagen.

 

Der Ablauf soll sich darstellen wie folgt:

 

Ablauf der Voranmeldung / Aufnahme / Kündigung eines OGS-Platzes

(städt. Einrichtungen)

 

  1. Schriftliche Anmeldung der Eltern auf dem Anmeldeformular (s. Anhang)

·         i.d.R. bei der Schulanmeldung (2017 am 17. & 18.10.)

·         vereinzelte Anmeldungen zwischenzeitlich über Schule, OGS oder JA

  1. Im JA werden die eingehenden Voranmeldungen in eine Liste aufgenommen,

die Angaben der Eltern eingepflegt und die schriftlichen Voranmeldungen abgeheftet.

  1. Die tel. Nachfragen der Eltern, Besuch im JA, … werden jeweils in die Listen eingetragen.
  2. Auswahl: nach den Aufnahmekriterien

o   Alle Kinder müssen schriftlich vorgemerkt sein. Bei der Auswahl der aufzunehmenden Kinder ist jede Vormerkung individuell zu prüfen.

o   Unter Beachtung der Gesamtsituation der Einrichtung und der Gruppenstruktur sollen bei der Aufnahme die nachstehend aufgeführten Kriterien besondere Berücksichtigung finden.

o   Die Aufnahmekriterien sind nach Wertigkeit nummeriert.

a)      Es liegen soziale Indikationen oder besondere sozialpädagogische Gründe vor. In diesem Fall soll nach Möglichkeit eine Aufnahme erfolgen. (Einzelfallentscheidung)

b)      Beide Eltern bzw. der alleinerziehende Elternteil sind nachweislich so berufstätig, dass eine regelmäßige Nachmittagsbetreuung notwendig ist.

c)       Ein oder mehrere Geschwisterkinder besuchen bereits eine OGS in Schwelm.

 

  1. Auswahl der Kinder unter Berücksichtigung der Aufnahmekriterien durch die OGS-Leitung (vorherige Rücksprachen in der Schule) und der Fachberatung.
  2. Die Eltern haben bis zum 31.12. des jeweiligen Schuljahres die Möglichkeit den Jahresvertrag zu kündigen.(Achtung! Änderung zum Vorjahr, da lief die Kündigungsmöglichkeit bis 28. 02.)  Da es sich um Jahresverträge handelt, gelten diese bis zum 31.07., eine Kündigung im laufenden Schuljahr ist nur möglich, wenn eine Familie von der Vormerk-/Reserve-/Warteliste einen Vertrag bis zum Ende des Schuljahres annimmt.
  3. Vorläufige Bescheide oder Bescheide der Schulen an die Eltern über die Aufnahme ihres Kindes (bis 15. Februar).
  4. Ebenfalls bis zum 15.02.: Benachrichtigung an die Eltern über einen Betreuungsplatz.

-       OGS-Betreuung: Die Eltern erhalten individuelle Termine und kommen zum Unterschreiben des Jahresvertrags ins Jugendamt, dort müssen sie ihre Berufstätigkeit nachweisen.

-       Acht bis Dreizehn Betreuung: Die Eltern erhalten den Jahresvertrag mit Anschreiben per Post und müssen ihn, bis zu einem bestimmten Datum zurücksenden.

 

 

 

 

 

zu Beschlussvorschlag 2:

Auf Grundlage der Entscheidung zu 1 soll die Verwaltung unter Beachtung des fortgeschriebenen SEP und anderer Rahmenbedingungen gemeinsam mit den Schulleitungen und der AWO EN ein Konzept für alle Schwelmer Grundschulen entwickeln.

Hierbei sind ein möglicher Koalitionsvertrag und die darin enthaltenen Regelungen genauso zu beachten wie die unbedingte Vermeidung von förderschädlichen Umsetzungen.

 

 

 

Die Bürgermeisterin

In Vertretung

gez. Schweinsberg

 


Diese Vorlage ergänzt die Vorlage 004/2018/1

 

Das Beratungsergebnis im Schulausschuss vom 20.02.18 hat folgenden geänderten Beschluss ergeben.

 

Beschlussvorschlag:

  1. Die OGS-Einrichtungen sollen durch je eine zusätzliche Gruppe an den Grundschulen Nordstadt, Engelbertstraße und St. Marien erweitert werden.
  2. Auf Basis der Entscheidung zu 1 soll für die Etatberatungen 2019 ff. ein Konzept für alle Schwelmer Grundschulen entwickelt werden.
  3. Das Aufnahmeverfahren wird entsprechend der Vorlage zunächst nur für das Schuljahr  2018/19 durchgeführt.