hier:
1. Abwägung und Beschlussfassung über die Anregungen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit
2. Abwägung und Beschlussfassung über die Anregungen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägeröffentlicher Belange
3. Beschluss des Einzelhandelskonzeptes
Sachverhalt:
?
Der Rat der Stadt Schwelm hat in seiner Sitzung am 30.06.2016
beschlossen, das Einzelhandelskonzept der Stadt Schwelm aus dem Jahre 2012
fortzuschreiben. Der Auftrag hierf?r wurde an die BBE Handelsberatung GmbH aus
K?ln vergeben.
Die Fortschreibung des Einzelhandelskonzepts dient der gezielten
Steuerung des Einzelhandels zum Zwecke einer nachhaltigen Stadtentwicklung.? Hierbei sind unter anderem st?dtebauliche und
siedlungsstrukturelle Entwicklungen sowie planungsrechtliche Voraussetzungen zu
ber?cksichtigen. Durch die Erarbeitung eines rechtssicheren
Einzelhandelskonzepts stehen sowohl der Verwaltung als auch der Politik in den
kommenden Jahren tragf?hige Abw?gungsgrundlagen f?r handelsbezogene und
bauleitplanerische Entscheidungen zur Verf?gung.
Um eine entsprechende Rechtssicherheit zu entfalten und als fundierte
Grundlage f?r zuk?nftige Planungen zu dienen, hat der Rat der Stadt Schwelm in
seiner Sitzung am 30.11.2017 die ?ffentliche Auslegung des
Einzelhandelskonzepts beschlossen. Daraufhin erfolgte in der Zeit vom
12.12.2017 bis einschlie?lich dem 22.01.2018 (ausgenommen die Tage vom
25.12.2018 bis einschlie?lich dem 01.01.2018) eine Beteiligung der
?ffentlichkeit, der zust?ndigen Beh?rden und sonstiger Tr?ger ?ffentlicher
Belange sowie der Nachbargemeinden. Wie in den Anlagen 2 und 3 dargestellt,
sind keine Stellungnahmen eingegangen, die zu ?nderungen des Entwurfs des
Einzelhandelskonzeptes f?hren.
Inhalte des Einzelhandelskonzepts:
Im Zentrum der Konzeptfortschreibung (vgl. Anlage 1) steht zun?chst neben
einer umfassenden Analyse die Definition von Leitlinien, welche sich mit der
strategischen Entwicklung des Einzelhandels besch?ftigen. Die Aufrechterhaltung
der Versorgungssituation sowie dessen Sicherung und funktionsgerechte
Weiterentwicklung werden als oberstes Ziel beschrieben. Dabei ist ein
besonderer Fokus auf die Grundversorgung zu legen.
Dar?ber hinaus gilt es im gesamtst?dtischen Kontext die Entwicklung der
Innenstadt zu sichern und zu f?rdern, da diese weiterhin als bedeutendster
Versorgungsstandort identifiziert wird. Gro?fl?chige Entwicklungen mit
nahversorgungs- und zentrenrelevanten Kernsortimenten sollen daher zuk?nftig
auf den innerst?dtischen Bereich konzentriert werden. Im Zuge dessen wurden die
Abgrenzungen des zentralen Versorgungsbereichs in der Innenstadt ?berarbeitet.
Zudem hebt das Konzept die Bedeutung der Nahversorgungsstandorte im Bereich
Oehde bzw. M?llenkotten aufgrund ihrer erg?nzenden wohnortnahen
Versorgungsfunktion hervor.
Basierend auf den aufgef?hrten Leitlinien wurde ein Standortkonzept
erarbeitet, welches in seinen Grundz?gen bereits in der Sitzung des
Hauptausschusses am 22.06.2017 pr?sentiert wurde. Dieses sieht f?r die
einzelnen Einzelhandelsstandorte Folgendes vor:
?
Innenstadt
In der Innenstadt soll der Standort f?r einen
Supermarkt (?Vollsortimenter?) gesichert bzw. erweitert werden. Dies dient
einerseits der wohnortnahen Versorgung der Bev?lkerung in der Innenstadt.
Andererseits fungiert ein Vollsortimenter als wichtiger Frequenzbringer f?r das
Schwelm-Center sowie die Fu?g?ngerzone. Des Weiteren empfiehlt das
Einzelhandelskonzept eine Erweiterung/Verlagerung des bestehenden
Drogeriemarkts und/oder die Ansiedlung eines zus?tzlichen Drogeriemarkts in der
Innenstadt.
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?Zassenhaus-Gel?nde?
Die Analyse der derzeitigen
Nahversorgungsstrukturen hat u. a. aufgezeigt, dass der Gro?teil der
vorhandenen Lebensmittelm?rkte ?ber eine nicht (mehr) zukunftsf?hige Gr??e
verf?gt und sich am jeweiligen Standort nicht neu aufstellen kann. Um die
bisherig fl?chendeckend vorhandene Nahversorgung nachhaltig zu sichern, wird
das ?Zassenhaus-Gel?nde? als erg?nzender Nahversorgungsstandort vorgeschlagen,
auf dem die Ansiedlung/ Neuaufstellung von bis zu zwei Discountern m?glich sein
soll. Die Ansiedlung eines Vollsortimenters bzw. eines Drogeriemarkts an diesem
Standort soll zum Schutz des Innenstadtzentrums hingegen ausgeschlossen werden.
?
Prinzenstra?e
In Anbetracht landes- und
regionalplanerischer Vorgaben wird f?r die Nahversorgungsstandorte an der
Prinzenstra?e eine restriktive ?berplanung empfohlen, auf Basis derer der
derzeitige Bestand gesichert wird.
?
Talstra?e
F?r den Einzelhandelsstandort entlang der
Talstra?e wird weiterhin die Konzentration des nicht-zentrenrelevanten
gro?fl?chigen Einzelhandels empfohlen. Zentren- und nahversorgungsrelevante
Sortimente sollten auch k?nftig nur als Randsortimente zugelassen werden. Eine
Ansiedlung von Lebensmittelm?rkten an diesem Standort wird demnach nicht
empfohlen.?
Beschluss als st?dtebauliches Entwicklungskonzept gem. ? 1 Abs. 6 Nr. 11
BauGB:
Die Fortschreibung des Einzelhandelskonzepts der Stadt Schwelm in seiner
Fassung vom Januar 2018 soll als st?dtebauliches Entwicklungskonzept gem. ? 1
Abs. 6 Nr. 11 BauGB beschlossen werden. Aufbauend auf diesen Beschluss ist das
Einzelhandelskonzept inklusive des Standortkonzepts, den zentralen
Versorgungsbereichen sowie der Schwelmer Sortimentsliste als Grundlage f?r
handelsbezogene Entscheidungen und bauleitplanerische Verfahren heranzuziehen.
Beschlussvorschlag:
?
(Der Ausschuss f?r
Umwelt und Stadtentwicklung sowie der Hauptausschuss empfehlen dem Rat, wie
folgt zu beschlie?en:)
1.
Die im
Rahmen der Beteiligung der ?ffentlichkeit vorgetragenen Anregungen werden, wie
in der beigef?gten ?Auswertung der Anregungen im Rahmen der
?ffentlichkeitsbeteiligung? (Anlage 2) vorgeschlagen, abgewogen.
2.
Die im
Rahmen der Beteiligung der Beh?rden und sonstiger Tr?ger ?ffentlicher Belange
vorgetragenen Anregungen werden, wie in der beigef?gten ?Auswertung der
Anregungen im Rahmen der Beh?rdenbeteiligung? (Anlage 3) vorgeschlagen,
abgewogen.
- Die
Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes der Stadt Schwelm wird in der
Fassung vom Januar 2018 als st?dtebauliches Entwicklungskonzept gem. ? 1
Abs. 6 Nr. 11 BauGB beschlossen.
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Die B?rgermeisterin i. V. gez. Schweinsberg |
