Betreff
Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes
hier:
1. Abwägung und Beschlussfassung über die Anregungen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit
2. Abwägung und Beschlussfassung über die Anregungen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägeröffentlicher Belange
3. Beschluss des Einzelhandelskonzeptes
Vorlage
017/2018
Aktenzeichen
FB 6.1/Li
Art
Beschlussvorlage

 

 

Sachverhalt:

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Der Rat der Stadt Schwelm hat in seiner Sitzung am 30.06.2016 beschlossen, das Einzelhandelskonzept der Stadt Schwelm aus dem Jahre 2012 fortzuschreiben. Der Auftrag hierf?r wurde an die BBE Handelsberatung GmbH aus K?ln vergeben.

Die Fortschreibung des Einzelhandelskonzepts dient der gezielten Steuerung des Einzelhandels zum Zwecke einer nachhaltigen Stadtentwicklung.? Hierbei sind unter anderem st?dtebauliche und siedlungsstrukturelle Entwicklungen sowie planungsrechtliche Voraussetzungen zu ber?cksichtigen. Durch die Erarbeitung eines rechtssicheren Einzelhandelskonzepts stehen sowohl der Verwaltung als auch der Politik in den kommenden Jahren tragf?hige Abw?gungsgrundlagen f?r handelsbezogene und bauleitplanerische Entscheidungen zur Verf?gung.

Um eine entsprechende Rechtssicherheit zu entfalten und als fundierte Grundlage f?r zuk?nftige Planungen zu dienen, hat der Rat der Stadt Schwelm in seiner Sitzung am 30.11.2017 die ?ffentliche Auslegung des Einzelhandelskonzepts beschlossen. Daraufhin erfolgte in der Zeit vom 12.12.2017 bis einschlie?lich dem 22.01.2018 (ausgenommen die Tage vom 25.12.2018 bis einschlie?lich dem 01.01.2018) eine Beteiligung der ?ffentlichkeit, der zust?ndigen Beh?rden und sonstiger Tr?ger ?ffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden. Wie in den Anlagen 2 und 3 dargestellt, sind keine Stellungnahmen eingegangen, die zu ?nderungen des Entwurfs des Einzelhandelskonzeptes f?hren.

Inhalte des Einzelhandelskonzepts:

Im Zentrum der Konzeptfortschreibung (vgl. Anlage 1) steht zun?chst neben einer umfassenden Analyse die Definition von Leitlinien, welche sich mit der strategischen Entwicklung des Einzelhandels besch?ftigen. Die Aufrechterhaltung der Versorgungssituation sowie dessen Sicherung und funktionsgerechte Weiterentwicklung werden als oberstes Ziel beschrieben. Dabei ist ein besonderer Fokus auf die Grundversorgung zu legen.

Dar?ber hinaus gilt es im gesamtst?dtischen Kontext die Entwicklung der Innenstadt zu sichern und zu f?rdern, da diese weiterhin als bedeutendster Versorgungsstandort identifiziert wird. Gro?fl?chige Entwicklungen mit nahversorgungs- und zentrenrelevanten Kernsortimenten sollen daher zuk?nftig auf den innerst?dtischen Bereich konzentriert werden. Im Zuge dessen wurden die Abgrenzungen des zentralen Versorgungsbereichs in der Innenstadt ?berarbeitet. Zudem hebt das Konzept die Bedeutung der Nahversorgungsstandorte im Bereich Oehde bzw. M?llenkotten aufgrund ihrer erg?nzenden wohnortnahen Versorgungsfunktion hervor.

Basierend auf den aufgef?hrten Leitlinien wurde ein Standortkonzept erarbeitet, welches in seinen Grundz?gen bereits in der Sitzung des Hauptausschusses am 22.06.2017 pr?sentiert wurde. Dieses sieht f?r die einzelnen Einzelhandelsstandorte Folgendes vor:

?         Innenstadt

In der Innenstadt soll der Standort f?r einen Supermarkt (?Vollsortimenter?) gesichert bzw. erweitert werden. Dies dient einerseits der wohnortnahen Versorgung der Bev?lkerung in der Innenstadt. Andererseits fungiert ein Vollsortimenter als wichtiger Frequenzbringer f?r das Schwelm-Center sowie die Fu?g?ngerzone. Des Weiteren empfiehlt das Einzelhandelskonzept eine Erweiterung/Verlagerung des bestehenden Drogeriemarkts und/oder die Ansiedlung eines zus?tzlichen Drogeriemarkts in der Innenstadt.

?         ?Zassenhaus-Gel?nde?

Die Analyse der derzeitigen Nahversorgungsstrukturen hat u. a. aufgezeigt, dass der Gro?teil der vorhandenen Lebensmittelm?rkte ?ber eine nicht (mehr) zukunftsf?hige Gr??e verf?gt und sich am jeweiligen Standort nicht neu aufstellen kann. Um die bisherig fl?chendeckend vorhandene Nahversorgung nachhaltig zu sichern, wird das ?Zassenhaus-Gel?nde? als erg?nzender Nahversorgungsstandort vorgeschlagen, auf dem die Ansiedlung/ Neuaufstellung von bis zu zwei Discountern m?glich sein soll. Die Ansiedlung eines Vollsortimenters bzw. eines Drogeriemarkts an diesem Standort soll zum Schutz des Innenstadtzentrums hingegen ausgeschlossen werden.

?         Prinzenstra?e

In Anbetracht landes- und regionalplanerischer Vorgaben wird f?r die Nahversorgungsstandorte an der Prinzenstra?e eine restriktive ?berplanung empfohlen, auf Basis derer der derzeitige Bestand gesichert wird.

?         Talstra?e

F?r den Einzelhandelsstandort entlang der Talstra?e wird weiterhin die Konzentration des nicht-zentrenrelevanten gro?fl?chigen Einzelhandels empfohlen. Zentren- und nahversorgungsrelevante Sortimente sollten auch k?nftig nur als Randsortimente zugelassen werden. Eine Ansiedlung von Lebensmittelm?rkten an diesem Standort wird demnach nicht empfohlen.?

Beschluss als st?dtebauliches Entwicklungskonzept gem. ? 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB:

Die Fortschreibung des Einzelhandelskonzepts der Stadt Schwelm in seiner Fassung vom Januar 2018 soll als st?dtebauliches Entwicklungskonzept gem. ? 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB beschlossen werden. Aufbauend auf diesen Beschluss ist das Einzelhandelskonzept inklusive des Standortkonzepts, den zentralen Versorgungsbereichen sowie der Schwelmer Sortimentsliste als Grundlage f?r handelsbezogene Entscheidungen und bauleitplanerische Verfahren heranzuziehen.


Beschlussvorschlag:

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(Der Ausschuss f?r Umwelt und Stadtentwicklung sowie der Hauptausschuss empfehlen dem Rat, wie folgt zu beschlie?en:)

1.    Die im Rahmen der Beteiligung der ?ffentlichkeit vorgetragenen Anregungen werden, wie in der beigef?gten ?Auswertung der Anregungen im Rahmen der ?ffentlichkeitsbeteiligung? (Anlage 2) vorgeschlagen, abgewogen.

2.    Die im Rahmen der Beteiligung der Beh?rden und sonstiger Tr?ger ?ffentlicher Belange vorgetragenen Anregungen werden, wie in der beigef?gten ?Auswertung der Anregungen im Rahmen der Beh?rdenbeteiligung? (Anlage 3) vorgeschlagen, abgewogen.

  1. Die Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes der Stadt Schwelm wird in der Fassung vom Januar 2018 als st?dtebauliches Entwicklungskonzept gem. ? 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB beschlossen.


Die B?rgermeisterin

i. V.

gez. Schweinsberg