hier:
1. Abwägung und Beschlussfassung über die Anregungen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit
2. Abwägung und Beschlussfassung über die Anregungen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägeröffentlicher Belange
3. Beschluss des Einzelhandelskonzeptes
Sachverhalt:
Der Rat der Stadt Schwelm hat in seiner Sitzung am 30.06.2016
beschlossen, das Einzelhandelskonzept der Stadt Schwelm aus dem Jahre 2012
fortzuschreiben. Der Auftrag hierfür wurde an die BBE Handelsberatung GmbH aus
Köln vergeben.
Die Fortschreibung des Einzelhandelskonzepts dient der gezielten
Steuerung des Einzelhandels zum Zwecke einer nachhaltigen Stadtentwicklung. Hierbei sind unter anderem städtebauliche und
siedlungsstrukturelle Entwicklungen sowie planungsrechtliche Voraussetzungen zu
berücksichtigen. Durch die Erarbeitung eines rechtssicheren
Einzelhandelskonzepts stehen sowohl der Verwaltung als auch der Politik in den
kommenden Jahren tragfähige Abwägungsgrundlagen für handelsbezogene und
bauleitplanerische Entscheidungen zur Verfügung.
Um eine entsprechende Rechtssicherheit zu entfalten und als fundierte
Grundlage für zukünftige Planungen zu dienen, hat der Rat der Stadt Schwelm in
seiner Sitzung am 30.11.2017 die öffentliche Auslegung des
Einzelhandelskonzepts beschlossen. Daraufhin erfolgte in der Zeit vom
12.12.2017 bis einschließlich dem 22.01.2018 (ausgenommen die Tage vom
25.12.2018 bis einschließlich dem 01.01.2018) eine Beteiligung der
Öffentlichkeit, der zuständigen Behörden und sonstiger Träger öffentlicher
Belange sowie der Nachbargemeinden. Wie in den Anlagen 2 und 3 dargestellt,
sind keine Stellungnahmen eingegangen, die zu Änderungen des Entwurfs des
Einzelhandelskonzeptes führen.
Inhalte des Einzelhandelskonzepts:
Im Zentrum der Konzeptfortschreibung (vgl. Anlage 1) steht zunächst neben
einer umfassenden Analyse die Definition von Leitlinien, welche sich mit der
strategischen Entwicklung des Einzelhandels beschäftigen. Die Aufrechterhaltung
der Versorgungssituation sowie dessen Sicherung und funktionsgerechte
Weiterentwicklung werden als oberstes Ziel beschrieben. Dabei ist ein
besonderer Fokus auf die Grundversorgung zu legen.
Darüber hinaus gilt es im gesamtstädtischen Kontext die Entwicklung der
Innenstadt zu sichern und zu fördern, da diese weiterhin als bedeutendster
Versorgungsstandort identifiziert wird. Großflächige Entwicklungen mit
nahversorgungs- und zentrenrelevanten Kernsortimenten sollen daher zukünftig
auf den innerstädtischen Bereich konzentriert werden. Im Zuge dessen wurden die
Abgrenzungen des zentralen Versorgungsbereichs in der Innenstadt überarbeitet.
Zudem hebt das Konzept die Bedeutung der Nahversorgungsstandorte im Bereich
Oehde bzw. Möllenkotten aufgrund ihrer ergänzenden wohnortnahen
Versorgungsfunktion hervor.
Basierend auf den aufgeführten Leitlinien wurde ein Standortkonzept
erarbeitet, welches in seinen Grundzügen bereits in der Sitzung des
Hauptausschusses am 22.06.2017 präsentiert wurde. Dieses sieht für die
einzelnen Einzelhandelsstandorte Folgendes vor:
·
Innenstadt
In der Innenstadt soll der Standort für einen
Supermarkt („Vollsortimenter“) gesichert bzw. erweitert werden. Dies dient
einerseits der wohnortnahen Versorgung der Bevölkerung in der Innenstadt.
Andererseits fungiert ein Vollsortimenter als wichtiger Frequenzbringer für das
Schwelm-Center sowie die Fußgängerzone. Des Weiteren empfiehlt das
Einzelhandelskonzept eine Erweiterung/Verlagerung des bestehenden
Drogeriemarkts und/oder die Ansiedlung eines zusätzlichen Drogeriemarkts in der
Innenstadt.
·
„Zassenhaus-Gelände“
Die Analyse der derzeitigen
Nahversorgungsstrukturen hat u. a. aufgezeigt, dass der Großteil der
vorhandenen Lebensmittelmärkte über eine nicht (mehr) zukunftsfähige Größe
verfügt und sich am jeweiligen Standort nicht neu aufstellen kann. Um die
bisherig flächendeckend vorhandene Nahversorgung nachhaltig zu sichern, wird
das „Zassenhaus-Gelände“ als ergänzender Nahversorgungsstandort vorgeschlagen,
auf dem die Ansiedlung/ Neuaufstellung von bis zu zwei Discountern möglich sein
soll. Die Ansiedlung eines Vollsortimenters bzw. eines Drogeriemarkts an diesem
Standort soll zum Schutz des Innenstadtzentrums hingegen ausgeschlossen werden.
·
Prinzenstraße
In Anbetracht landes- und
regionalplanerischer Vorgaben wird für die Nahversorgungsstandorte an der
Prinzenstraße eine restriktive Überplanung empfohlen, auf Basis derer der
derzeitige Bestand gesichert wird.
·
Talstraße
Für den Einzelhandelsstandort entlang der
Talstraße wird weiterhin die Konzentration des nicht-zentrenrelevanten
großflächigen Einzelhandels empfohlen. Zentren- und nahversorgungsrelevante
Sortimente sollten auch künftig nur als Randsortimente zugelassen werden. Eine
Ansiedlung von Lebensmittelmärkten an diesem Standort wird demnach nicht
empfohlen.
Beschluss als städtebauliches Entwicklungskonzept gem. § 1 Abs. 6 Nr. 11
BauGB:
Die Fortschreibung des Einzelhandelskonzepts der Stadt Schwelm in seiner
Fassung vom Januar 2018 soll als städtebauliches Entwicklungskonzept gem. § 1
Abs. 6 Nr. 11 BauGB beschlossen werden. Aufbauend auf diesen Beschluss ist das
Einzelhandelskonzept inklusive des Standortkonzepts, den zentralen
Versorgungsbereichen sowie der Schwelmer Sortimentsliste als Grundlage für
handelsbezogene Entscheidungen und bauleitplanerische Verfahren heranzuziehen.
Beschlussvorschlag:
(Der Ausschuss für
Umwelt und Stadtentwicklung sowie der Hauptausschuss empfehlen dem Rat, wie
folgt zu beschließen:)
1.
Die im
Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit vorgetragenen Anregungen werden, wie
in der beigefügten „Auswertung der Anregungen im Rahmen der
Öffentlichkeitsbeteiligung“ (Anlage 2) vorgeschlagen, abgewogen.
2.
Die im
Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
vorgetragenen Anregungen werden, wie in der beigefügten „Auswertung der
Anregungen im Rahmen der Behördenbeteiligung“ (Anlage 3) vorgeschlagen,
abgewogen.
- Die
Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes der Stadt Schwelm wird in der
Fassung vom Januar 2018 als städtebauliches Entwicklungskonzept gem. § 1
Abs. 6 Nr. 11 BauGB beschlossen.
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Die Bürgermeisterin i. V. gez. Schweinsberg |