Sachverhalt:
Diese Vorlage erg?nzt die Sitzungsvorlage 160/2017. Gem?? den dortigen
Ausf?hrungen wird mit dieser Erg?nzungsvorlage der Etatansatz 2018 und die
Planzahlen 2019 ? 2021 zur Haushaltsstelle 01.01.13.521505 ? ?Instandhaltung
der Grundst?cke und baulichen Anlagen? separat vorgestellt. Zur
Veranschaulichung der weiteren Ausf?hrungen wird zun?chst auf die dieser Vorlage
beigef?gte Anlage 1 (?Ma?nahmenplanung alt?) und Anlage 2 (?Erg?nzungen /
Ver?nderungen zur Ma?nahmenplanung?) verwiesen.
Die baulichen Ma?nahmen zur Instandhaltung und Instandsetzung der
bebauten Grundst?cke der Stadt Schwelm (auch abgek?rzt als ?Bauunterhaltung?
bezeichnet) werden ?ber die Haushaltsstelle 01.01.13.521505 im Ergebnisplan
finanziert. Mit dem Ziel einer m?glichst bedarfsgerechten Mittelbereitstellung
durch den Fachbereich Finanzen wird daher seit vielen Jahren im FB 2 eine
Ma?nahmenplanung erstellt, die sich auf den mittelfristigen Zeitraum der
kommenden 4-5 Jahre erstreckt. Diese Ma?nahmenplanung, die auch unterj?hrig
laufend angepasst wird (z. B. durch Aufnahme neuer Ma?nahmen, Aktualisierung
der Kostensch?tzungen oder Ver?nderung des geplanten Ausf?hrungsjahres), ist
regelm??ig Grundlage der Etatanmeldungen an den Fachbereich Finanzen. So wurde
auch f?r die Anmeldung zum Etat 2018 bei der o. g. Haushaltsstelle verfahren.
Die finanziellen Auswirkungen bei ?bernahme der vom FB 2 erstellten
aktualisierten Ma?nahmenplanung f?r die Jahre 2018 - 2021 in den Etatentwurf
2018 sind jedoch so bedeutsam, dass hierzu eine gesonderte Beratung und
Beschlussfassung durch den Liegenschaftsausschuss notwendig erscheint.
Erg?nzend kommt hinzu, dass die Stadt Schwelm f?r den Zeitraum bis 31.12.2022
mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit (das zugeh?rige
Gesetzgebungsverfahren ist noch nicht vollst?ndig abgeschlossen) aus einer
Aufstockung des Kommunalinvestitionsf?rdergesetzes (KInvF?G) des Bundes weitere
F?rdermittel in einer Gesamth?he von 968.904,-- EUR zur anteiligen Finanzierung
von Schulinfrastrukturma?nahmen erhalten wird. Diese Mittel k?nnen f?r bereits
jetzt etatisierte Schulbauma?nahmen (aus Anlage 1), aber auch zur
Gegenfinanzierung neuer Schulbauma?nahmen (aus Anlage 2) verwendet werden. Nach
den F?rderrichtlinien sind hierbei jedoch folgende Kriterien zu beachten:
-????? Das Investitionsvolumen muss mindestens
40.000,-- EUR betragen
-????? Doppelf?rderungen (z. B. durch
gleichzeitige Verwendung der sog. Schulpauschale) sind unzul?ssig
-????? Es gilt eine maximale F?rderquote von 90 %
(Anteilsfinanzierung)
a) Zu Anlage 1 - Ma?nahmenplanung alt
Dies vorausgeschickt, wird zun?chst auf die Anlage 1 zu dieser Vorlage
verwiesen. Hier ist die Planung der Bauunterhaltungsma?nahmen f?r die Jahre
2018 ? 2021 dargestellt, die im Vorjahr Gegenstand der Beratungen bei der
Etataufstellung war und die zun?chst unver?ndert so in den Etatentwurf f?r 2018
?bernommen wurde. Zum besseren Verst?ndnis dieser Aufstellung folgende
Hinweise:
-??? Die Liegenschaften und die innerhalb der
einzelnen Liegenschaften geplanten Ma?nahmen sind fortlaufend nummeriert.
-??? Die f?r die einzelnen Ma?nahmen
voraussichtlich ben?tigten Haushaltsmittel sind im jeweiligen Jahr der geplanten
Ausf?hrung (2018 - 2021) dargestellt.
-??? Zu jedem Haushaltsjahr sind 2 Spalten mit
den ?berschriften ?Etatansatz? und ?R?ckstellung? vorhanden. In
der Spalte ?R?ckstellung? sind diejenigen Bauma?nahmen ausgewiesen, die aus in
Vorjahren gebildeten sog. Instandhaltungsr?ckstellungen nach ? 36 Absatz 3
GemHVO (Gemeindehaushaltsverordnung) gegenfinanziert werden. Diese
R?ckstellungen belasten den Ergebnishaushalt nur im Jahr ihrer Bildung, nicht
aber bei der sp?teren Mittelverwendung in den Folgejahren. Insoweit sind diese
Ma?nahmen nur aus Gr?nden der Vollst?ndigkeit angegeben. Relevant f?r die
Haushaltsplanung der Jahre 2018 ff. sind daher nur die Ma?nahmen mit Eintr?gen
in der Spalte ?Etatansatz?. Die sich hieraus ergebenden Gesamtsummen ?lfd.
Bauunterhaltung? f?r die Jahre 2018 - 2021 auf Seite 4 der Ma?nahmenplanung
sind in den vorliegenden Etatentwurf 2018 zur Haushaltsstelle 01.01.13.521505
eingeflossen (siehe Seite 2073 des Haushaltsentwurfes 2018).
Mit Bezug auf die eingangs erw?hnten zus?tzlichen F?rdermittel nach
KInvF?G ergibt sich hinsichtlich der "Ma?nahmenplanung alt" (Anlage
1) f?r 2018 folgendes Bild:
In 2018 sind Bauunterhaltungsma?nahmen von
insgesamt 1.154.200,-- EUR vorgesehen (618.200,-- EUR aus dem regul?ren
Etatansatz + 536.000,-- EUR aus Instandhaltungsr?ckstellungen). Hierin
enthalten sind insgesamt 533.000,-- EUR Bauma?nahmen an Schulen einschl.
Turnhallen. Zur Gegenfinanzierung dieser Ma?nahmen stehen aus der sog.
Schulpauschale noch Mittel in H?he von 274.100,‑‑ EUR zur
Verf?gung. Da die Ertr?ge aus der Schulpauschale aber bereits in dem jetzt
eingebrachten Etatentwurf 2018 veranschlagt sind, ergibt sich insoweit f?r den
Etat 2018 noch keine ergebnisverbessernde Auswirkung. Nunmehr k?nnen jedoch zur
Gegenfinanzierung der verbleibenden Schulbauma?nahmen (258.900,‑‑ EUR)
die neuen - noch nicht im Etatentwurf verrechneten - F?rdermittel nach KInvF?G
eingesetzt werden. Aufgrund der maximalen F?rderquote von 90 % errechnet sich
ein F?rderbetrag von 233.010,-- EUR, sowie ein 10%-tiger Eigenanteil von
25.890,-- EUR.
Durch den
Einsatz der zu erwartenden zus?tzlichen F?rdermittel nach KInvF?G f?r die in
2018 vorgesehenen Schulbauma?nahmen nach Anlage 1 ergibt sich damit zun?chst
eine Verbesserung des Ergebnishaushalts im Etatentwurf 2018 in H?he von
233.010,‑‑ EUR.
b) Zu Anlage 2 - Ma?nahmenplanung Erg?nzungen
/ ?nderungen
Wie bereits eingangs erw?hnt, wird die Ma?nahmenplanung st?ndig
fortgeschrieben. Die aus Sicht des FB 2 notwendigen Erg?nzungen / ?nderungen
f?r die Jahre 2018 - 2021 im Vergleich zu den bereits im Etatentwurf 2018
ber?cksichtigten Ma?nahmen nach Anlage 1 sind in der separaten Anlage 2
dargestellt. Zum inhaltlichen Aufbau dieser Anlage 2 gelten die vorstehenden
Hinweise zur Anlage 1 unter a) entsprechend.
Die ?nderungen / Erg?nzungen f?r 2018 lassen sich wie folgt in Kurzform
zusammenfassen:
- ???? Eine neue Ma?nahme mit 25.000,-- EUR in der
GS L?ndchenweg zur notwendigen Anpassung der Elektroinstallation an die
geltenden Sicherheitsbestimmungen
-????? F?nf neue Ma?nahmen in der GS St. Marien
(insgesamt 309.000,‑‑ EUR); Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 24.11.16 Nachholung der in den
letzten Jahren zur?ckgestellten Ma?nahmen (nachrichtlich: weitere 335.000,-- in
2019 und 170.000,-- in 2020).
-????? Wegfall von drei Einzelma?nahmen f?r das
Sportheim "An der Rennbahn" (14.500,-- EUR), da diese
Einzelveranschlagungen durch die Planungen zum Gesamtumbau des Sportheims im
Zuge der Sanierung der gesamten Sportanlage nicht mehr erforderlich sind.
-????? Zeitliche Verschiebung von drei
R?ckstellungsma?nahmen bei Haus Martfeld.
-????? Wiederaufnahme der j?hrlichen Zuf?hrung in
die Instandhaltungsr?ckstellung f?r das Geb?ude Kaiserstr. 69 (38.200‑‑ EUR)
wegen Weiterbetrieb des Geb?udes als Asylbewerberunterkunft.
Weitere Details bleiben der Beratung in der Sitzung vorbehalten und
werden bei Bedarf von der Verwaltung m?ndlich erg?nzt. In der Summe erg?be sich
eine Erh?hung des regul?ren Etatansatzes 2018 um 369.700,‑‑ EUR
auf insgesamt 987.900,‑‑ EUR und eine Erh?hung der aus
R?ckstellungen auszuf?hrenden Ma?nahmen um 488.000,-- EUR auf nunmehr
1.024.000,-- EUR. Die finanziellen Auswirkungen auf den vorliegenden
Etatentwurf 2018 sind jedoch differenziert zu betrachten und stellen sich wie
folgt dar:
1.) R?ckstellungen
Da die R?ckstellungen bereits in Vorjahren
gebildet wurden, ergibt sich durch die vorgesehenen Verschiebungen in der
zeitlichen Ausf?hrung keine negative Auswirkung auf den Etatentwurf 2018.
2.) Regul?rer Etatansatz
Die hier errechnete Ansatzerh?hung um
369.700,-- EUR w?rde sich in voller H?he verschlechternd auf den
Ergebnishaushalt auswirken.
Damit ergibt sich die Fragestellung, ob und in welchem Umfang die
vorstehend unter Ziffer 2.) dargestellte potentielle Verschlechterung
kompensiert werden kann. Zur Beantwortung dieser Frage sei zun?chst auf die
zus?tzlichen F?rdermittel nach KInvF?G verwiesen. Von dem zur Verf?gung
stehenden Gesamtbudget (968.904,‑‑ EUR) wurden erst 233.010,--
EUR f?r die Schulbauma?nahmen aus Anlage 1 verwendet (siehe Ausf?hrungen unter
a), so dass noch F?rdermittel von 735.894,-- EUR zur Verf?gung stehen. Die
ver?nderte Ma?nahmenplanung nach Anlage 2 sieht f?r 2018 weitere
(voraussichtlich f?rderf?hige) Schulbauma?nahmen in H?he von 309.000,-- EUR
vor, die folglich zu 90 % (= 278.100,‑‑ EUR) durch
F?rdermittel gegenfinanziert werden k?nnen. Die verbleibenden F?rdermittel
(457.794,-- EUR) m?ssten dann f?r Schulbauma?nahmen in den Folgejahren (2019 -
2022) eingesetzt werden. Da nach
der mit dieser Vorlage vorgelegten Ma?nahmenplanung gem?? Anlagen 1 und 2
allein in 2019 weitere Schulbauma?nahmen in einer Gr??enordnung von rd.
865.000,-- EUR anstehen, ist davon auszugehen, dass die verbleibenden
F?rdermittel vollst?ndig in 2019 abgerufen werden k?nnen. Die zus?tzlichen
F?rdermittel nach KInvF?G werden damit in 2018 (511.100,--) und 2019
(457.800,--) zur Entlastung des Haushalts beitragen. Diese Ertr?ge werden bei
der neu eingerichteten Haushaltsstelle 01.01.13.414130 - "Zuweisung vom
Land Kommunalinvestitionsf?rderungsgesetz" veranschlagt.
Damit verbleibt aus der Erh?hung des regul?ren Etatansatzes nach Anlage 2
an dieser Stelle zun?chst ein noch ungedeckter Rest von 91.600,‑‑ EUR.
Unter vorstehend a) wurde jedoch ausgef?hrt, dass durch den Einsatz von
F?rdermitteln nach KInvF?G zu den Ma?nahmen aus Anlage 1 eine Entlastung des
Etats um 233.010,-- EUR erreicht wird. Dieser Entlastungsbetrag kann nunmehr
zur Kompensation der verbleibenden Mehrkosten aus Anlage 2 eingesetzt werden.
Im Gesamtergebnis verbleibt damit eine Verbesserung des Etatentwurfs in H?he
von 141.410,-- EUR.
Nachstehend eine tabellarische Zusammenfassung der vorstehend ausf?hrlich
beschriebenen Rechenschritte:
|
Etatverbesserung
durch Einsatz F?rdermittel bei Schulbauma?nahmen aus Anlage 1 |
???????????????? +?? 233.010,00 |
|
Etatverschlechterung
aus Ansatzerh?hung gem?? Anlage 2 |
????????????????? -?? 369.700,00 |
|
Kompensation durch
Einsatz F?rdermittel bei Schulbauma?nahmen aus Anlage 2 |
???????????????? +?? 278.100,00 |
|
Saldo (verbleibende
Verbesserung) |
???????????????? +?? 141.410,00 |
Die Umsetzung der vorstehend dargestellten Ma?nahmenplanung erfordert
neben den notwendigen Finanzmitteln auch ausreichende personelle Ressourcen.
Hierzu geh?rt nicht nur eine rechtzeitige Nachbesetzung durch Fluktuation oder
Verrentung freiwerdender Stellen, sondern auch eine Aufstockung des
Personalbestandes bei nachgewiesener Notwendigkeit. Diesbez?glich ist zu
erw?hnen, dass die durch Verrentung eines Mitarbeiters der technischen
Hochbauabteilung Ende 2014 frei gewordene Stelle gegenw?rtig nicht besetzt ist.
Insgesamt stehen damit dem technischen Immobilienmanagement derzeit nur eine
Vollzeitkraft und zwei Teilzeitkr?fte (16 Wo.Std. / 19,5 Wo.Std.) zur
Verf?gung, die sich dar?ber hinaus im Urlaubs- oder Krankheitsfall auch
wechselseitig vertreten, so dass sich schon allein aufgrund der
tarifvertraglichen Urlaubsanspr?che ein Zeitraum von 18 Wochen / Jahr ergibt,
in dem nicht der volle Personalbestand zur Verf?gung steht. Erg?nzend ist
insbesondere in den letzten Monaten eine intensive Inanspruchnahme der Mitarbeiter/innen
durch Projektarbeit (z. B. Zentralisierung, Sanierung Sportanlage
"Rennbahn") zu verzeichnen.
Die Verwaltung schl?gt daher dem Liegenschaftsausschuss vor, dem Rat der
Stadt Schwelm zu empfehlen,
1.
den Etatansatz 2018 und die Planzahlen 2019 ?
2021 bei der Haushaltsstelle 01.01.13.521505 ? ?Instandhaltung der Grundst?cke
und baulichen Anlagen? gem?? den Ausf?hrungen in der Sitzungsvorlage 160/2017/1
zu beschlie?en,
2.
die Verwaltung zu beauftragen, die seit Ende
2014 zun?chst nicht besetzte Vollzeitstelle im technischen Immobilienmanagement
unverz?glich neu zu besetzen.
Beschlussvorschlag:
In Erg?nzung des Beschlusses zur Vorlage 160/2017 empfiehlt der Liegenschaftsausschuss dem Rat der Stadt Schwelm
1.
zur Haushaltsstelle 01.01.13.521505 ? ?Instandhaltung der Grundst?cke und baulichen Anlagen? den Beschluss des Etatansatzes 2018 und der Planzahlen f?r die Jahre 2019 ? 2021 gem?? den Ausf?hrungen in der Vorlage 160/2017/1
2.
die Verwaltung zu beauftragen, die seit Ende
2014 zun?chst nicht besetzte Vollzeitstelle im technischen Immobilienmanagement
unverz?glich neu zu besetzen.
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Die B?rgermeisterin In Vertretung gez. Schweinsberg |
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