Sachverhalt:
Diese Vorlage ergänzt die Sitzungsvorlage 160/2017. Gemäß den dortigen
Ausführungen wird mit dieser Ergänzungsvorlage der Etatansatz 2018 und die
Planzahlen 2019 – 2021 zur Haushaltsstelle 01.01.13.521505 – „Instandhaltung
der Grundstücke und baulichen Anlagen“ separat vorgestellt. Zur
Veranschaulichung der weiteren Ausführungen wird zunächst auf die dieser Vorlage
beigefügte Anlage 1 („Maßnahmenplanung alt“) und Anlage 2 („Ergänzungen /
Veränderungen zur Maßnahmenplanung“) verwiesen.
Die baulichen Maßnahmen zur Instandhaltung und Instandsetzung der
bebauten Grundstücke der Stadt Schwelm (auch abgekürzt als „Bauunterhaltung“
bezeichnet) werden über die Haushaltsstelle 01.01.13.521505 im Ergebnisplan
finanziert. Mit dem Ziel einer möglichst bedarfsgerechten Mittelbereitstellung
durch den Fachbereich Finanzen wird daher seit vielen Jahren im FB 2 eine
Maßnahmenplanung erstellt, die sich auf den mittelfristigen Zeitraum der
kommenden 4-5 Jahre erstreckt. Diese Maßnahmenplanung, die auch unterjährig
laufend angepasst wird (z. B. durch Aufnahme neuer Maßnahmen, Aktualisierung
der Kostenschätzungen oder Veränderung des geplanten Ausführungsjahres), ist
regelmäßig Grundlage der Etatanmeldungen an den Fachbereich Finanzen. So wurde
auch für die Anmeldung zum Etat 2018 bei der o. g. Haushaltsstelle verfahren.
Die finanziellen Auswirkungen bei Übernahme der vom FB 2 erstellten
aktualisierten Maßnahmenplanung für die Jahre 2018 - 2021 in den Etatentwurf
2018 sind jedoch so bedeutsam, dass hierzu eine gesonderte Beratung und
Beschlussfassung durch den Liegenschaftsausschuss notwendig erscheint.
Ergänzend kommt hinzu, dass die Stadt Schwelm für den Zeitraum bis 31.12.2022
mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit (das zugehörige
Gesetzgebungsverfahren ist noch nicht vollständig abgeschlossen) aus einer
Aufstockung des Kommunalinvestitionsfördergesetzes (KInvFöG) des Bundes weitere
Fördermittel in einer Gesamthöhe von 968.904,-- EUR zur anteiligen Finanzierung
von Schulinfrastrukturmaßnahmen erhalten wird. Diese Mittel können für bereits
jetzt etatisierte Schulbaumaßnahmen (aus Anlage 1), aber auch zur
Gegenfinanzierung neuer Schulbaumaßnahmen (aus Anlage 2) verwendet werden. Nach
den Förderrichtlinien sind hierbei jedoch folgende Kriterien zu beachten:
- Das Investitionsvolumen muss mindestens
40.000,-- EUR betragen
- Doppelförderungen (z. B. durch
gleichzeitige Verwendung der sog. Schulpauschale) sind unzulässig
- Es gilt eine maximale Förderquote von 90 %
(Anteilsfinanzierung)
a) Zu Anlage 1 - Maßnahmenplanung alt
Dies vorausgeschickt, wird zunächst auf die Anlage 1 zu dieser Vorlage
verwiesen. Hier ist die Planung der Bauunterhaltungsmaßnahmen für die Jahre
2018 – 2021 dargestellt, die im Vorjahr Gegenstand der Beratungen bei der
Etataufstellung war und die zunächst unverändert so in den Etatentwurf für 2018
übernommen wurde. Zum besseren Verständnis dieser Aufstellung folgende
Hinweise:
- Die Liegenschaften und die innerhalb der
einzelnen Liegenschaften geplanten Maßnahmen sind fortlaufend nummeriert.
- Die für die einzelnen Maßnahmen
voraussichtlich benötigten Haushaltsmittel sind im jeweiligen Jahr der geplanten
Ausführung (2018 - 2021) dargestellt.
- Zu jedem Haushaltsjahr sind 2 Spalten mit
den Überschriften „Etatansatz“ und „Rückstellung“ vorhanden. In
der Spalte „Rückstellung“ sind diejenigen Baumaßnahmen ausgewiesen, die aus in
Vorjahren gebildeten sog. Instandhaltungsrückstellungen nach § 36 Absatz 3
GemHVO (Gemeindehaushaltsverordnung) gegenfinanziert werden. Diese
Rückstellungen belasten den Ergebnishaushalt nur im Jahr ihrer Bildung, nicht
aber bei der späteren Mittelverwendung in den Folgejahren. Insoweit sind diese
Maßnahmen nur aus Gründen der Vollständigkeit angegeben. Relevant für die
Haushaltsplanung der Jahre 2018 ff. sind daher nur die Maßnahmen mit Einträgen
in der Spalte „Etatansatz“. Die sich hieraus ergebenden Gesamtsummen „lfd.
Bauunterhaltung“ für die Jahre 2018 - 2021 auf Seite 4 der Maßnahmenplanung
sind in den vorliegenden Etatentwurf 2018 zur Haushaltsstelle 01.01.13.521505
eingeflossen (siehe Seite 2073 des Haushaltsentwurfes 2018).
Mit Bezug auf die eingangs erwähnten zusätzlichen Fördermittel nach
KInvFöG ergibt sich hinsichtlich der "Maßnahmenplanung alt" (Anlage
1) für 2018 folgendes Bild:
In 2018 sind Bauunterhaltungsmaßnahmen von
insgesamt 1.154.200,-- EUR vorgesehen (618.200,-- EUR aus dem regulären
Etatansatz + 536.000,-- EUR aus Instandhaltungsrückstellungen). Hierin
enthalten sind insgesamt 533.000,-- EUR Baumaßnahmen an Schulen einschl.
Turnhallen. Zur Gegenfinanzierung dieser Maßnahmen stehen aus der sog.
Schulpauschale noch Mittel in Höhe von 274.100,‑‑ EUR zur
Verfügung. Da die Erträge aus der Schulpauschale aber bereits in dem jetzt
eingebrachten Etatentwurf 2018 veranschlagt sind, ergibt sich insoweit für den
Etat 2018 noch keine ergebnisverbessernde Auswirkung. Nunmehr können jedoch zur
Gegenfinanzierung der verbleibenden Schulbaumaßnahmen (258.900,‑‑ EUR)
die neuen - noch nicht im Etatentwurf verrechneten - Fördermittel nach KInvFöG
eingesetzt werden. Aufgrund der maximalen Förderquote von 90 % errechnet sich
ein Förderbetrag von 233.010,-- EUR, sowie ein 10%-tiger Eigenanteil von
25.890,-- EUR.
Durch den
Einsatz der zu erwartenden zusätzlichen Fördermittel nach KInvFöG für die in
2018 vorgesehenen Schulbaumaßnahmen nach Anlage 1 ergibt sich damit zunächst
eine Verbesserung des Ergebnishaushalts im Etatentwurf 2018 in Höhe von
233.010,‑‑ EUR.
b) Zu Anlage 2 - Maßnahmenplanung Ergänzungen
/ Änderungen
Wie bereits eingangs erwähnt, wird die Maßnahmenplanung ständig
fortgeschrieben. Die aus Sicht des FB 2 notwendigen Ergänzungen / Änderungen
für die Jahre 2018 - 2021 im Vergleich zu den bereits im Etatentwurf 2018
berücksichtigten Maßnahmen nach Anlage 1 sind in der separaten Anlage 2
dargestellt. Zum inhaltlichen Aufbau dieser Anlage 2 gelten die vorstehenden
Hinweise zur Anlage 1 unter a) entsprechend.
Die Änderungen / Ergänzungen für 2018 lassen sich wie folgt in Kurzform
zusammenfassen:
- Eine neue Maßnahme mit 25.000,-- EUR in der
GS Ländchenweg zur notwendigen Anpassung der Elektroinstallation an die
geltenden Sicherheitsbestimmungen
- Fünf neue Maßnahmen in der GS St. Marien
(insgesamt 309.000,‑‑ EUR); Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 24.11.16 Nachholung der in den
letzten Jahren zurückgestellten Maßnahmen (nachrichtlich: weitere 335.000,-- in
2019 und 170.000,-- in 2020).
- Wegfall von drei Einzelmaßnahmen für das
Sportheim "An der Rennbahn" (14.500,-- EUR), da diese
Einzelveranschlagungen durch die Planungen zum Gesamtumbau des Sportheims im
Zuge der Sanierung der gesamten Sportanlage nicht mehr erforderlich sind.
- Zeitliche Verschiebung von drei
Rückstellungsmaßnahmen bei Haus Martfeld.
- Wiederaufnahme der jährlichen Zuführung in
die Instandhaltungsrückstellung für das Gebäude Kaiserstr. 69 (38.200‑‑ EUR)
wegen Weiterbetrieb des Gebäudes als Asylbewerberunterkunft.
Weitere Details bleiben der Beratung in der Sitzung vorbehalten und
werden bei Bedarf von der Verwaltung mündlich ergänzt. In der Summe ergäbe sich
eine Erhöhung des regulären Etatansatzes 2018 um 369.700,‑‑ EUR
auf insgesamt 987.900,‑‑ EUR und eine Erhöhung der aus
Rückstellungen auszuführenden Maßnahmen um 488.000,-- EUR auf nunmehr
1.024.000,-- EUR. Die finanziellen Auswirkungen auf den vorliegenden
Etatentwurf 2018 sind jedoch differenziert zu betrachten und stellen sich wie
folgt dar:
1.) Rückstellungen
Da die Rückstellungen bereits in Vorjahren
gebildet wurden, ergibt sich durch die vorgesehenen Verschiebungen in der
zeitlichen Ausführung keine negative Auswirkung auf den Etatentwurf 2018.
2.) Regulärer Etatansatz
Die hier errechnete Ansatzerhöhung um
369.700,-- EUR würde sich in voller Höhe verschlechternd auf den
Ergebnishaushalt auswirken.
Damit ergibt sich die Fragestellung, ob und in welchem Umfang die
vorstehend unter Ziffer 2.) dargestellte potentielle Verschlechterung
kompensiert werden kann. Zur Beantwortung dieser Frage sei zunächst auf die
zusätzlichen Fördermittel nach KInvFöG verwiesen. Von dem zur Verfügung
stehenden Gesamtbudget (968.904,‑‑ EUR) wurden erst 233.010,--
EUR für die Schulbaumaßnahmen aus Anlage 1 verwendet (siehe Ausführungen unter
a), so dass noch Fördermittel von 735.894,-- EUR zur Verfügung stehen. Die
veränderte Maßnahmenplanung nach Anlage 2 sieht für 2018 weitere
(voraussichtlich förderfähige) Schulbaumaßnahmen in Höhe von 309.000,-- EUR
vor, die folglich zu 90 % (= 278.100,‑‑ EUR) durch
Fördermittel gegenfinanziert werden können. Die verbleibenden Fördermittel
(457.794,-- EUR) müssten dann für Schulbaumaßnahmen in den Folgejahren (2019 -
2022) eingesetzt werden. Da nach
der mit dieser Vorlage vorgelegten Maßnahmenplanung gemäß Anlagen 1 und 2
allein in 2019 weitere Schulbaumaßnahmen in einer Größenordnung von rd.
865.000,-- EUR anstehen, ist davon auszugehen, dass die verbleibenden
Fördermittel vollständig in 2019 abgerufen werden können. Die zusätzlichen
Fördermittel nach KInvFöG werden damit in 2018 (511.100,--) und 2019
(457.800,--) zur Entlastung des Haushalts beitragen. Diese Erträge werden bei
der neu eingerichteten Haushaltsstelle 01.01.13.414130 - "Zuweisung vom
Land Kommunalinvestitionsförderungsgesetz" veranschlagt.
Damit verbleibt aus der Erhöhung des regulären Etatansatzes nach Anlage 2
an dieser Stelle zunächst ein noch ungedeckter Rest von 91.600,‑‑ EUR.
Unter vorstehend a) wurde jedoch ausgeführt, dass durch den Einsatz von
Fördermitteln nach KInvFöG zu den Maßnahmen aus Anlage 1 eine Entlastung des
Etats um 233.010,-- EUR erreicht wird. Dieser Entlastungsbetrag kann nunmehr
zur Kompensation der verbleibenden Mehrkosten aus Anlage 2 eingesetzt werden.
Im Gesamtergebnis verbleibt damit eine Verbesserung des Etatentwurfs in Höhe
von 141.410,-- EUR.
Nachstehend eine tabellarische Zusammenfassung der vorstehend ausführlich
beschriebenen Rechenschritte:
Etatverbesserung
durch Einsatz Fördermittel bei Schulbaumaßnahmen aus Anlage 1 |
+ 233.010,00 |
Etatverschlechterung
aus Ansatzerhöhung gemäß Anlage 2 |
- 369.700,00 |
Kompensation durch
Einsatz Fördermittel bei Schulbaumaßnahmen aus Anlage 2 |
+ 278.100,00 |
Saldo (verbleibende
Verbesserung) |
+ 141.410,00 |
Die Umsetzung der vorstehend dargestellten Maßnahmenplanung erfordert
neben den notwendigen Finanzmitteln auch ausreichende personelle Ressourcen.
Hierzu gehört nicht nur eine rechtzeitige Nachbesetzung durch Fluktuation oder
Verrentung freiwerdender Stellen, sondern auch eine Aufstockung des
Personalbestandes bei nachgewiesener Notwendigkeit. Diesbezüglich ist zu
erwähnen, dass die durch Verrentung eines Mitarbeiters der technischen
Hochbauabteilung Ende 2014 frei gewordene Stelle gegenwärtig nicht besetzt ist.
Insgesamt stehen damit dem technischen Immobilienmanagement derzeit nur eine
Vollzeitkraft und zwei Teilzeitkräfte (16 Wo.Std. / 19,5 Wo.Std.) zur
Verfügung, die sich darüber hinaus im Urlaubs- oder Krankheitsfall auch
wechselseitig vertreten, so dass sich schon allein aufgrund der
tarifvertraglichen Urlaubsansprüche ein Zeitraum von 18 Wochen / Jahr ergibt,
in dem nicht der volle Personalbestand zur Verfügung steht. Ergänzend ist
insbesondere in den letzten Monaten eine intensive Inanspruchnahme der Mitarbeiter/innen
durch Projektarbeit (z. B. Zentralisierung, Sanierung Sportanlage
"Rennbahn") zu verzeichnen.
Die Verwaltung schlägt daher dem Liegenschaftsausschuss vor, dem Rat der
Stadt Schwelm zu empfehlen,
1.
den Etatansatz 2018 und die Planzahlen 2019 –
2021 bei der Haushaltsstelle 01.01.13.521505 – „Instandhaltung der Grundstücke
und baulichen Anlagen“ gemäß den Ausführungen in der Sitzungsvorlage 160/2017/1
zu beschließen,
2.
die Verwaltung zu beauftragen, die seit Ende
2014 zunächst nicht besetzte Vollzeitstelle im technischen Immobilienmanagement
unverzüglich neu zu besetzen.
Beschlussvorschlag:
In Ergänzung des Beschlusses zur Vorlage 160/2017 empfiehlt der Liegenschaftsausschuss dem Rat der Stadt Schwelm
1.
zur Haushaltsstelle 01.01.13.521505 – „Instandhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen“ den Beschluss des Etatansatzes 2018 und der Planzahlen für die Jahre 2019 – 2021 gemäß den Ausführungen in der Vorlage 160/2017/1
2.
die Verwaltung zu beauftragen, die seit Ende
2014 zunächst nicht besetzte Vollzeitstelle im technischen Immobilienmanagement
unverzüglich neu zu besetzen.
|
Die Bürgermeisterin In Vertretung gez. Schweinsberg |