Betreff
Beratung des Etatansatzes 2018 zur Haushaltsstelle 01.01.13.521505
Vorlage
160/2017/1
Aktenzeichen
G II / FB 2
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Sachverhalt:

Diese Vorlage ergänzt die Sitzungsvorlage 160/2017. Gemäß den dortigen Ausführungen wird mit dieser Ergänzungsvorlage der Etatansatz 2018 und die Planzahlen 2019 – 2021 zur Haushaltsstelle 01.01.13.521505 – „Instandhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen“ separat vorgestellt. Zur Veranschaulichung der weiteren Ausführungen wird zunächst auf die dieser Vorlage beigefügte Anlage 1 („Maßnahmenplanung alt“) und Anlage 2 („Ergänzungen / Veränderungen zur Maßnahmenplanung“) verwiesen.

 

 

Die baulichen Maßnahmen zur Instandhaltung und Instandsetzung der bebauten Grundstücke der Stadt Schwelm (auch abgekürzt als „Bauunterhaltung“ bezeichnet) werden über die Haushaltsstelle 01.01.13.521505 im Ergebnisplan finanziert. Mit dem Ziel einer möglichst bedarfsgerechten Mittelbereitstellung durch den Fachbereich Finanzen wird daher seit vielen Jahren im FB 2 eine Maßnahmenplanung erstellt, die sich auf den mittelfristigen Zeitraum der kommenden 4-5 Jahre erstreckt. Diese Maßnahmenplanung, die auch unterjährig laufend angepasst wird (z. B. durch Aufnahme neuer Maßnahmen, Aktualisierung der Kostenschätzungen oder Veränderung des geplanten Ausführungsjahres), ist regelmäßig Grundlage der Etatanmeldungen an den Fachbereich Finanzen. So wurde auch für die Anmeldung zum Etat 2018 bei der o. g. Haushaltsstelle verfahren.

 

 

Die finanziellen Auswirkungen bei Übernahme der vom FB 2 erstellten aktualisierten Maßnahmenplanung für die Jahre 2018 - 2021 in den Etatentwurf 2018 sind jedoch so bedeutsam, dass hierzu eine gesonderte Beratung und Beschlussfassung durch den Liegenschaftsausschuss notwendig erscheint. Ergänzend kommt hinzu, dass die Stadt Schwelm für den Zeitraum bis 31.12.2022 mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit (das zugehörige Gesetzgebungsverfahren ist noch nicht vollständig abgeschlossen) aus einer Aufstockung des Kommunalinvestitionsfördergesetzes (KInvFöG) des Bundes weitere Fördermittel in einer Gesamthöhe von 968.904,-- EUR zur anteiligen Finanzierung von Schulinfrastrukturmaßnahmen erhalten wird. Diese Mittel können für bereits jetzt etatisierte Schulbaumaßnahmen (aus Anlage 1), aber auch zur Gegenfinanzierung neuer Schulbaumaßnahmen (aus Anlage 2) verwendet werden. Nach den Förderrichtlinien sind hierbei jedoch folgende Kriterien zu beachten:

 

-      Das Investitionsvolumen muss mindestens 40.000,-- EUR betragen

-      Doppelförderungen (z. B. durch gleichzeitige Verwendung der sog. Schulpauschale) sind unzulässig

-      Es gilt eine maximale Förderquote von 90 % (Anteilsfinanzierung)

 

 

a) Zu Anlage 1 - Maßnahmenplanung alt

Dies vorausgeschickt, wird zunächst auf die Anlage 1 zu dieser Vorlage verwiesen. Hier ist die Planung der Bauunterhaltungsmaßnahmen für die Jahre 2018 – 2021 dargestellt, die im Vorjahr Gegenstand der Beratungen bei der Etataufstellung war und die zunächst unverändert so in den Etatentwurf für 2018 übernommen wurde. Zum besseren Verständnis dieser Aufstellung folgende Hinweise:

 

-    Die Liegenschaften und die innerhalb der einzelnen Liegenschaften geplanten Maßnahmen sind fortlaufend nummeriert.

 

-    Die für die einzelnen Maßnahmen voraussichtlich benötigten Haushaltsmittel sind im jeweiligen Jahr der geplanten Ausführung (2018 - 2021) dargestellt.

 

-    Zu jedem Haushaltsjahr sind 2 Spalten mit den Überschriften „Etatansatz“ und „Rückstellung“ vorhanden. In der Spalte „Rückstellung“ sind diejenigen Baumaßnahmen ausgewiesen, die aus in Vorjahren gebildeten sog. Instandhaltungsrückstellungen nach § 36 Absatz 3 GemHVO (Gemeindehaushaltsverordnung) gegenfinanziert werden. Diese Rückstellungen belasten den Ergebnishaushalt nur im Jahr ihrer Bildung, nicht aber bei der späteren Mittelverwendung in den Folgejahren. Insoweit sind diese Maßnahmen nur aus Gründen der Vollständigkeit angegeben. Relevant für die Haushaltsplanung der Jahre 2018 ff. sind daher nur die Maßnahmen mit Einträgen in der Spalte „Etatansatz“. Die sich hieraus ergebenden Gesamtsummen „lfd. Bauunterhaltung“ für die Jahre 2018 - 2021 auf Seite 4 der Maßnahmenplanung sind in den vorliegenden Etatentwurf 2018 zur Haushaltsstelle 01.01.13.521505 eingeflossen (siehe Seite 2073 des Haushaltsentwurfes 2018).

 

Mit Bezug auf die eingangs erwähnten zusätzlichen Fördermittel nach KInvFöG ergibt sich hinsichtlich der "Maßnahmenplanung alt" (Anlage 1) für 2018 folgendes Bild:

 

In 2018 sind Bauunterhaltungsmaßnahmen von insgesamt 1.154.200,-- EUR vorgesehen (618.200,-- EUR aus dem regulären Etatansatz + 536.000,-- EUR aus Instandhaltungsrückstellungen). Hierin enthalten sind insgesamt 533.000,-- EUR Baumaßnahmen an Schulen einschl. Turnhallen. Zur Gegenfinanzierung dieser Maßnahmen stehen aus der sog. Schulpauschale noch Mittel in Höhe von 274.100,‑‑ EUR zur Verfügung. Da die Erträge aus der Schulpauschale aber bereits in dem jetzt eingebrachten Etatentwurf 2018 veranschlagt sind, ergibt sich insoweit für den Etat 2018 noch keine ergebnisverbessernde Auswirkung. Nunmehr können jedoch zur Gegenfinanzierung der verbleibenden Schulbaumaßnahmen (258.900,‑‑ EUR) die neuen - noch nicht im Etatentwurf verrechneten - Fördermittel nach KInvFöG eingesetzt werden. Aufgrund der maximalen Förderquote von 90 % errechnet sich ein Förderbetrag von 233.010,-- EUR, sowie ein 10%-tiger Eigenanteil von 25.890,-- EUR.

Durch den Einsatz der zu erwartenden zusätzlichen Fördermittel nach KInvFöG für die in 2018 vorgesehenen Schulbaumaßnahmen nach Anlage 1 ergibt sich damit zunächst eine Verbesserung des Ergebnishaushalts im Etatentwurf 2018 in Höhe von 233.010,‑‑ EUR.

 

 

b) Zu Anlage 2 - Maßnahmenplanung Ergänzungen / Änderungen

Wie bereits eingangs erwähnt, wird die Maßnahmenplanung ständig fortgeschrieben. Die aus Sicht des FB 2 notwendigen Ergänzungen / Änderungen für die Jahre 2018 - 2021 im Vergleich zu den bereits im Etatentwurf 2018 berücksichtigten Maßnahmen nach Anlage 1 sind in der separaten Anlage 2 dargestellt. Zum inhaltlichen Aufbau dieser Anlage 2 gelten die vorstehenden Hinweise zur Anlage 1 unter a) entsprechend.

 

 

Die Änderungen / Ergänzungen für 2018 lassen sich wie folgt in Kurzform zusammenfassen:

 

-      Eine neue Maßnahme mit 25.000,-- EUR in der GS Ländchenweg zur notwendigen Anpassung der Elektroinstallation an die geltenden Sicherheitsbestimmungen

-      Fünf neue Maßnahmen in der GS St. Marien (insgesamt 309.000,‑‑ EUR); Aufgrund des Ratsbeschlusses vom 24.11.16 Nachholung der in den letzten Jahren zurückgestellten Maßnahmen (nachrichtlich: weitere 335.000,-- in 2019 und 170.000,-- in 2020).

 

 

 

-      Wegfall von drei Einzelmaßnahmen für das Sportheim "An der Rennbahn" (14.500,-- EUR), da diese Einzelveranschlagungen durch die Planungen zum Gesamtumbau des Sportheims im Zuge der Sanierung der gesamten Sportanlage nicht mehr erforderlich sind.

-      Zeitliche Verschiebung von drei Rückstellungsmaßnahmen bei Haus Martfeld.

-      Wiederaufnahme der jährlichen Zuführung in die Instandhaltungsrückstellung für das Gebäude Kaiserstr. 69 (38.200‑‑ EUR) wegen Weiterbetrieb des Gebäudes als Asylbewerberunterkunft.

 

Weitere Details bleiben der Beratung in der Sitzung vorbehalten und werden bei Bedarf von der Verwaltung mündlich ergänzt. In der Summe ergäbe sich eine Erhöhung des regulären Etatansatzes 2018 um 369.700,‑‑ EUR auf insgesamt 987.900,‑‑ EUR und eine Erhöhung der aus Rückstellungen auszuführenden Maßnahmen um 488.000,-- EUR auf nunmehr 1.024.000,-- EUR. Die finanziellen Auswirkungen auf den vorliegenden Etatentwurf 2018 sind jedoch differenziert zu betrachten und stellen sich wie folgt dar:

 

1.) Rückstellungen

Da die Rückstellungen bereits in Vorjahren gebildet wurden, ergibt sich durch die vorgesehenen Verschiebungen in der zeitlichen Ausführung keine negative Auswirkung auf den Etatentwurf 2018.

 

2.) Regulärer Etatansatz

Die hier errechnete Ansatzerhöhung um 369.700,-- EUR würde sich in voller Höhe verschlechternd auf den Ergebnishaushalt auswirken.

 

 

Damit ergibt sich die Fragestellung, ob und in welchem Umfang die vorstehend unter Ziffer 2.) dargestellte potentielle Verschlechterung kompensiert werden kann. Zur Beantwortung dieser Frage sei zunächst auf die zusätzlichen Fördermittel nach KInvFöG verwiesen. Von dem zur Verfügung stehenden Gesamtbudget (968.904,‑‑ EUR) wurden erst 233.010,-- EUR für die Schulbaumaßnahmen aus Anlage 1 verwendet (siehe Ausführungen unter a), so dass noch Fördermittel von 735.894,-- EUR zur Verfügung stehen. Die veränderte Maßnahmenplanung nach Anlage 2 sieht für 2018 weitere (voraussichtlich förderfähige) Schulbaumaßnahmen in Höhe von 309.000,-- EUR vor, die folglich zu 90 % (= 278.100,‑‑ EUR) durch Fördermittel gegenfinanziert werden können. Die verbleibenden Fördermittel (457.794,-- EUR) müssten dann für Schulbaumaßnahmen in den Folgejahren (2019 - 2022) eingesetzt werden. Da nach der mit dieser Vorlage vorgelegten Maßnahmenplanung gemäß Anlagen 1 und 2 allein in 2019 weitere Schulbaumaßnahmen in einer Größenordnung von rd. 865.000,-- EUR anstehen, ist davon auszugehen, dass die verbleibenden Fördermittel vollständig in 2019 abgerufen werden können. Die zusätzlichen Fördermittel nach KInvFöG werden damit in 2018 (511.100,--) und 2019 (457.800,--) zur Entlastung des Haushalts beitragen. Diese Erträge werden bei der neu eingerichteten Haushaltsstelle 01.01.13.414130 - "Zuweisung vom Land Kommunalinvestitionsförderungsgesetz" veranschlagt.

 

 

 

Damit verbleibt aus der Erhöhung des regulären Etatansatzes nach Anlage 2 an dieser Stelle zunächst ein noch ungedeckter Rest von 91.600,‑‑ EUR. Unter vorstehend a) wurde jedoch ausgeführt, dass durch den Einsatz von Fördermitteln nach KInvFöG zu den Maßnahmen aus Anlage 1 eine Entlastung des Etats um 233.010,-- EUR erreicht wird. Dieser Entlastungsbetrag kann nunmehr zur Kompensation der verbleibenden Mehrkosten aus Anlage 2 eingesetzt werden. Im Gesamtergebnis verbleibt damit eine Verbesserung des Etatentwurfs in Höhe von 141.410,-- EUR.

 

 

Nachstehend eine tabellarische Zusammenfassung der vorstehend ausführlich beschriebenen Rechenschritte:

 

 

Etatverbesserung durch Einsatz Fördermittel bei Schulbaumaßnahmen aus Anlage 1

                 +   233.010,00

Etatverschlechterung aus Ansatzerhöhung gemäß Anlage 2

                  -   369.700,00

Kompensation durch Einsatz Fördermittel bei Schulbaumaßnahmen aus Anlage 2

                 +   278.100,00

Saldo

(verbleibende Verbesserung)

                 +   141.410,00

 

 

 

Die Umsetzung der vorstehend dargestellten Maßnahmenplanung erfordert neben den notwendigen Finanzmitteln auch ausreichende personelle Ressourcen. Hierzu gehört nicht nur eine rechtzeitige Nachbesetzung durch Fluktuation oder Verrentung freiwerdender Stellen, sondern auch eine Aufstockung des Personalbestandes bei nachgewiesener Notwendigkeit. Diesbezüglich ist zu erwähnen, dass die durch Verrentung eines Mitarbeiters der technischen Hochbauabteilung Ende 2014 frei gewordene Stelle gegenwärtig nicht besetzt ist. Insgesamt stehen damit dem technischen Immobilienmanagement derzeit nur eine Vollzeitkraft und zwei Teilzeitkräfte (16 Wo.Std. / 19,5 Wo.Std.) zur Verfügung, die sich darüber hinaus im Urlaubs- oder Krankheitsfall auch wechselseitig vertreten, so dass sich schon allein aufgrund der tarifvertraglichen Urlaubsansprüche ein Zeitraum von 18 Wochen / Jahr ergibt, in dem nicht der volle Personalbestand zur Verfügung steht. Ergänzend ist insbesondere in den letzten Monaten eine intensive Inanspruchnahme der Mitarbeiter/innen durch Projektarbeit (z. B. Zentralisierung, Sanierung Sportanlage "Rennbahn") zu verzeichnen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Verwaltung schlägt daher dem Liegenschaftsausschuss vor, dem Rat der Stadt Schwelm zu empfehlen,

1.

den Etatansatz 2018 und die Planzahlen 2019 – 2021 bei der Haushaltsstelle 01.01.13.521505 – „Instandhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen“ gemäß den Ausführungen in der Sitzungsvorlage 160/2017/1 zu beschließen,

2.

die Verwaltung zu beauftragen, die seit Ende 2014 zunächst nicht besetzte Vollzeitstelle im technischen Immobilienmanagement unverzüglich neu zu besetzen.

 


Beschlussvorschlag:

In Ergänzung des Beschlusses zur Vorlage 160/2017 empfiehlt der Liegenschaftsausschuss dem Rat der Stadt Schwelm

1.

zur Haushaltsstelle 01.01.13.521505 – „Instandhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen“ den Beschluss des Etatansatzes 2018 und der Planzahlen für die Jahre 2019 – 2021 gemäß den Ausführungen in der Vorlage 160/2017/1

2.

die Verwaltung zu beauftragen, die seit Ende 2014 zunächst nicht besetzte Vollzeitstelle im technischen Immobilienmanagement unverzüglich neu zu besetzen.

 

 

 


 

 

Die Bürgermeisterin

In Vertretung

gez. Schweinsberg