Betreff
Beratung des Etatentwurfs 2018
Vorlage
160/2017
Aktenzeichen
FB 2 / Bam
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachverhalt:

Der Rat der Stadt Schwelm hat mit Beschluss vom 28.09.2017 zu Vorlage Nr. 141/2017 den Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 einschließlich des Haushaltsplanes mit Anlagen und des Haushaltssanierungsplanes zur Beratung an die zuständigen Ausschüsse verwiesen. Nach der Beratungszuständigkeit sind im Liegenschaftsausschuss folgende Produkte zu beraten:

 

 

01.01.12 - Zentrales Grundstücksmanagement

01.01.13 - Zentrales Gebäudemanagement

13.01.01 - Öffentliche Grünflächen

13.01.03 - Friedhofs- und Bestattungswesen

13.01.04 – Forstwirtschaft

 

 

Der elektronischen Ausfertigung dieser Vorlage ist das detaillierte Zahlenwerk des Etatentwurfs 2018 mit Stand vom 08.08.2017 zu den vorstehend genannten Produkten als Anlagen 1-5 beigefügt. Aufgrund des Umfangs der vorbeschriebenen Unterlagen (insgesamt 46 Seiten) wird darauf verzichtet, die Dokumente den Papierausfertigungen dieser Vorlage beizufügen. Insoweit sei auf die Sitzungsvorlage Nr. 141/2017 zur o. g. Ratssitzung bzw. auf die den Fraktionen vorliegenden Papierexemplare verwiesen.

 

 

Zur Haushaltsstelle 01.01.13.521505 - „Instandhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen“ wird darauf hingewiesen, dass der vorgelegte Etatentwurf 2018 bislang nur die unveränderte Maßnahmenplanung aus dem Etat 2017 berücksichtigt.

Der FB 2 hat jedoch eine überarbeitete / ergänzte Maßnahmenplanung erstellt. Da diese im Vergleich zu den bislang im Etatentwurf verarbeiteten Zahlen eine deutliche Ansatzerhöhung – insbesondere in den Jahren 2018 – 2020 - zur Folge hätte, werden die Änderungspositionen dem Ausschuss in der heutigen Sitzung mit der gesonderten Ergänzungsvorlage 160/2017/1 zur Beratung und Beschlussfassung vorgestellt. 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Liegenschaftsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Schwelm den Beschluss der entsprechenden Haushaltsansätze 2018 gemäß Vorberatung in der heutigen Sitzung. Diese Empfehlung gilt nicht für die Haushaltsstelle 01.01.13.521505 – „Instandhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen“. Hierzu wird auf die gesonderte Ergänzungsvorlage 160/2017/1 verwiesen.

 

 


Die Bürgermeisterin

In Vertretung

gez. Schweinsberg