Sachverhalt:

 

Der Rat der Stadt Schwelm hat mit Beschluss vom 28.09.17 (siehe Sitzungsvorlage 141/2017) den Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 einschließlich des Haushaltsplanes 2018 mit Anlagen zur Beratung an die zuständigen Ausschüsse verwiesen. Nach der Beratungszuständigkeit sind aus dem Zuständigkeitsbereich des FB 1 (ohne IT – siehe TOP Ö 8.2) im Hauptausschuss folgende Produkte zu beraten:

 

01.01.01 - Politische Gremien

01.01.09 - Personal- und Organisationsmanagement

01.01.11 - Rechts- und Versicherungsangelegenheiten der Kommune

01.01.15 - Allgemeine Personalwirtschaft

 

Der elektronischen Ausfertigung dieser Vorlage ist das detaillierte Zahlenwerk des Etatentwurfs 2018 mit Stand vom 03.08.2017 zu den vorstehend genannten Produkten als Anlage 1 beigefügt.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Schwelm den Beschluss der entsprechenden Haushaltsansätze 2018 gemäß Vorberatung in der heutigen Sitzung.

 

 


 

 

 

 

Die Bürgermeisterin

gez. Grollmann