- Beschluss zur Abgrenzung des Untersuchungs- und Handlungsfeldes
- Konzept zur zukünftigen Beteiligung der Öffentlichkeit
Allgemeine Vorbemerkungen zur Vorlage:
Die Vorlage 203/2016/3 ersetzt
die Vorlage 203/2016/2.
Nach der Beratung der Vorlage 203/2016/2 im Hauptausschuss am 19.01.2016
ergaben sich aus der stattgefundenen Diskussion Änderungsnotwendigkeiten in den
Beschlussvorschlägen, da die Angelegenheit zum Teil in der Sitzung des
Ausschusses für Umwelt und Stadtentwicklung am 14.03.2017 erneut vorberaten
werden soll. Die zur erneuten Beratung erforderlichen Informationen werden dem
AUS mit separater Vorlage zur Verfügung gestellt. Der beigefügte
Bewerbungsbogen, sowie das vorgestellte Auswahlverfahren werden bis zu diesem
Zeitpunkt ebenfalls überarbeitet.
Der Sachverhalt der Vorlage 203/2016/3 ist ansonsten mit dem der Vorlage
203/2016/2 identisch.
Sachverhalt:
Tenor der
Vorlage
Um die Entwicklung der
„Neuen Mitte“ vorantragen zu können, gilt es einerseits das konkrete
Handlungsfeld dieses Bereichs abzugrenzen. Dadurch können zukünftige Maßnahmen
auf einen eindeutig definierten Bereich fokussiert werden.
Des Weiteren ist die
Öffentlichkeitsbeteiligung innerhalb Schwelms zu stärken. Dies gilt nicht nur
für die Entwicklung der „Neuen Mitte“ sondern ebenfalls für weitere wichtige
Projekte. In diesem Sinne ist es notwendig Leitlinien zu entwickeln, so dass
die Beteiligung der Öffentlichkeit zukünftig effizient und zielorientiert
durchgeführt werden kann. Es wird als wichtig angesehen, die Entwicklung dieser
Leitlinien von einer externen Moderation steuern zu lassen.
Die Leitlinien sollen durch
einen Arbeitskreis entwickelt werden, welcher sich aus Vertretern der Politik,
der Verwaltung und der Bürgerschaft zusammensetzt. Auf diese Weise wird eine
objektive und fachlich fundierte Leitlinienentwicklung gewährleistet.
Für die Umsetzung des
Konzepts zur Verbesserung der Öffentlichkeitsbeteiligung sind die Sicherung
eines entsprechenden Etats sowie die Erarbeitung weiterer Arbeitsschritte
erforderlich.
Vorbemerkungen zur Thematik
Der Begriff „Neue Mitte Schwelm“ wurde spätestens im vergangenen Jahr mit
der Präsentation des ersten vorläufigen Verkehrskonzeptes für das
Brauereiumfeld geprägt. Im Zusammenhang mit der geplanten Bebauung und
Entwicklung des ehemaligen Brauereistandortes wurden die Ansätze aus der
Verkehrsuntersuchung zum Bebauungsplanverfahren fortgeführt. Diese Ergebnisse
wurden zuletzt mit der Sitzungsvorlage 059/2016 und einer zugehörigen Power Point
Präsentation in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Stadtentwicklung am
05.04.2016 präsentiert
Bereits zum Zeitpunkt der Präsentation wurde deutlich darauf hingewiesen,
dass die Planungen zur Erschließung des
Projektes „Historische Brauerei“ zum Anlass genommen werden sollen, ein
integriertes Handlungskonzept für die gesamte Innenstadt zu entwickeln. Dieser
Ansatz geht davon aus, dass die geplante Neubebauung auf dem ehemaligen
Brauereigelände und die Sanierung der historischen Brauereigebäude zu einem
Initial für eine insgesamt förderliche Entwicklung der gesamten Innenstadt
werden können und sollen.
Der mit der „Neuen Mitte“ bezeichnete Planungsprozess soll nun
weiter betrieben werden. Der
Bebauungsplan Nr. 96 „Historische Brauerei“ ist im Jahre 2014 rechtskräftig
geworden und setzt in seinem Geltungsbereich Mischgebietsflächen mit
unterschiedlichen Nutzungen fest. Der Vorhabenträger hat das geplante
Nutzungsmosaik mit seinem Architekten zur Bauantragsreife geführt. Die
Planungen sind bauordnungsrechtlich, planungsrechtlich und denkmalrechtlich
abgestimmt. Aus diesem Grunde muss davon ausgegangen werden, dass die
Planungen, wenn nicht kurzfristig, so doch zumindest mittelfristig zur
Umsetzung kommen.
Das von der Verwaltung zum Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan
entworfene Zielkonzept beinhaltete unter anderem auch den Anspruch der Stadt
Schwelm die Planungen in weitest gehendem Konsens mit der Öffentlichkeit zu
gestalten. Dieser Anspruch soll auch für die Einbindung des Projektes in die
unmittelbare Umgebung, in die „Neue Mitte Schwelm“ zur Maxime werden.
Aus diesem Grunde
wird in dieser Vorlage ein weiterer Themenbereich „Konzept zur zukünftigen der
Beteiligung der Öffentlichkeit“ gewidmet.
Das Handlungsfeld der „Neuen
Mitte“ für die Beteiligung der Öffentlichkeit
Bereits in den Vorbemerkungen wurde thematisiert, dass das Projekt
„Historische Brauerei“ mit seiner verkehrstechnischen Einbindung Ausgangspunkt
für die Überlegungen zur „Neuen Mitte“ war. Es
wurde außerdem darauf hingewiesen, dass diese Überlegungen in engem
Zusammenhang mit einer dringend
anstehenden Überarbeitung der Fußgängerzone (Hauptstraße) zu sehen sind. Die
Schwelmer Fußgängerzone wurde wie vielerorts
in den siebziger Jahren entwickelt und gebaut. Die Notwendigkeit
ihrer Überarbeitung und Neugestaltung
ergibt sich daraus, dass sie deutlich überaltert ist.
Mit der Überalterung ist hier nicht lediglich die Abnutzung der
Materialien, etwa der Oberflächen gemeint, sondern vor allem das in den
siebziger Jahren zugrunde gelegte Nutzungs- und Freiraumkonzept bedarf der
dringenden Überprüfung und Überarbeitung.
Ohne die Qualität der Schwelmer Fußgängerzone in dieser Vorlage im Detail
vertiefen zu wollen und zu können, ist festzustellen, dass hier deutliche
Defizite aus städtebaulicher und freiraumplanerischer Sicht bestehen. Neuere
Überlegungen zur Stadtentwicklung gehen zusammen mit den Zielen der
Quartiersentwicklung davon aus, dass Fußgängerzonen einen erlebbaren und nutzbaren
Freiraum für die Bürgerinnen und Bürger darstellen müssen. Um die
Fußgängerzone, die heute fast ausschließlich
die Funktion eines fußläufigen Erschließungsbereiches besitzt, zu einer solchen Qualität zu entwickeln, ist
dringender Handlungsbedarf angesagt. Dabei sollen diese anzustrebenden
Maßnahmen die Fußgängerzone nicht nur urbaner gestalten und für mehr
Aufenthaltsqualität sorgen, sondern es ist auch durchaus ein lokaler
wirtschaftspolitischer Ansatz denkbar.
Durch gezielte konzeptionelle und bauliche Maßnahmen kann Leerständen
entgegengewirkt und bestehende Einzelhandelsnutzungen können gestärkt werden.
Solche Ansätze decken sich mit den
Bestrebungen der GSWS, die ebenfalls
versucht, den Leerständen in der Innenstadt entgegenzuwirken.
Hier bleibt zu erwähnen, dass das angestrebte integrierte Handlungskonzept für den Innenstadtbereich auch Aspekte des Bereichs „soziale Stadt“ oder „Stadtumbau West“ im Sinne eines Quartiersmanagements / Fortschreibung des Stadtentwick-lungskonzeptes behandeln soll. Durch Einbeziehung entsprechender Städtebauförderungsprogramme besteht die Möglichkeit, für die Entwicklung der „Neuen Mitte“ auf Fördermittel des Bundes zurückgreifen zu können.
In der dieser Vorlage als Anlage 1 beigefügten Übersicht ist das Handlungsfeld
der „Neuen Mitte Schwelm“ dargestellt.
Es wurde bereits darauf hingewiesen, dass die Überlegungen zur „neuen
Mitte Schwelm“ dazu führen sollen, dass
die Bürgerinnen und Bürger mit „Innenstadt“ wieder mehr Urbanität und
städtisches Lebensgefühl und intakte Sozialstrukturn im besten Sinne verbinden.
Dieser hohe Anspruch bedingt zwingend, dass die betroffenen, geforderten und im
besten Falle dann begünstigten Bürgerinnen und Bürger sehr frühzeitig und
umfassend beteiligt werden.
Konzept zur leitliniengestützten
Beteiligung der Öffentlichkeit
Wie bereits oben angedeutet, soll in dieser Vorlage nicht nur das
Handlungsfeld der „Neuen Mitte“ abgestimmt werden, sondern auch ein neues
Konzept zur Beteiligung der Öffentlichkeit für die Stadt Schwelm initiiert
werden. Kerngedanke dieser geplanten novellierten Bürgerbeteiligung ist die
Erarbeitung von Leitlinien, gemeinsam
durch Politik, Verwaltung und Bürgerschaft. Die erarbeiteten Leitlinien sollen
dann durch den Rat als Basis für zukünftige Bürgerbeteiligungen beschlossen
werden. Dieses Konzept zur „leitliniengestützten Bürgerbeteiligung“ ist vom
Netzwerk Bürgerbeteiligung entworfen worden und unter
http://www.netzwerk-buergerbeteiligung.de
sehr gut dargestellt. Eine
Kurzfassung der Inhalte der leitliniengestützten Bürgerbeteiligung ist in der
Anlage 3 dargelegt.
Arbeitskreis Leitlinienentwicklung – Aufgabe und
Zusammensetzung
Im Rahmen des Planungsprozesses der „Neuen Mitte“ wird eine
umfangreiche und zielgerichtete Öffentlichkeitsbeteiligung von großer
Wichtigkeit sein. Um diese Öffentlichkeitsbeteiligung frühzeitig koordinieren
und strukturieren zu können, und um die leitlinienbasierte Beteiligung der Öffentlichkeit zu starten,
gilt es einen „Arbeitskreis Leitlinienentwicklung“ zu konstituieren.
Der zu gründende Arbeitskreis muss die
für die Stadt Schwelm erforderlichen Leitlinien erarbeiten, die bei zukünftigen
Öffentlichkeitsbeteiligungen anzuwenden sind. Die Entwicklung solcher
Leitlinien hat sich in der Praxis bereits vielerorts (u. a. Bonn, Oberhausen)
bewährt. In der Stadt Bonn wurden u. a. folgende Leitlinien entwickelt:
- Die Verwaltung informiert die
Bürgerinnen und Bürger frühzeitig über ihre Vorhaben.
- Bürgerbeteiligung bezieht sich immer
auf ein konkretes Vorhaben der Stadt und eine konkrete Fragestellung.
- Die Verwaltung macht die Ergebnisse
und Zwischenstände einer Bürgerbeteiligung einer breiten Öffentlichkeit
zugänglich.
Das zitierte Beispiel „Bonn“ soll
lediglich einen Eindruck davon wecken, inwieweit eine verbesserte Bürgerbeteiligung
durch Leitlinien inhaltlich gestaltet werden kann und muss. Die Fachliteratur sowie Praxiserfahrungen
zeigen auf, dass die Leitlinien für jede Kommune individuell ausgestaltet sein
müssen, um sich den Gegebenheiten vor Ort anzupassen. Ergänzend zu den
Leitlinien können ebenfalls Mechanismen und Qualitätsmerkmale
erarbeitet werden, welche den Prozess der Öffentlichkeitsbeteiligung zusätzlich
unterstützen.
Es ist auch Aufgabe des Arbeitskreises,
geeignete praktische Methoden zur Umsetzung der Bürgerbeteiligung festzulegen.
Es steht fest, dass die klassischen Beteiligungsformen nicht mehr ausreichen.
Um im Beteiligungsprozess möglichst viele, auch bildungsferne Gruppen der
Gesellschaft zu erreichen, sind aufsuchende Beteiligungsformen erforderlich. Gemeint
sind hier wohlstrukturierte Bürgerversammlungen mit professioneller Moderation,
moderierte Workshops, oder auch „Beteiligungsbüros“ im zur Diskussion stehenden
Viertel. Im Sinne einer ergebnisorientierten Bürgerbeteiligung sind in jedem
Falle erhebliche Anstrengungen erforderlich, die in der Bürgerschaft
vorhandenen Barrieren und sonstigen Ursachen für die in der Vergangenheit
rudimentäre Beteiligung der Öffentlichkeit zu überwinden.
Es wird als sinnvoll erachtet, dass die
Stadt Schwelm einen „Arbeitskreis Leitlinien“ konstituiert, der sich aus
Mitgliedern der Bürgerschaft, der Politik und der Verwaltung zusammensetzt. Das
Netzwerk Bürgerbeteiligung, das mit der Unterstützung von Lehre und
Wissenschaft die leitliniengestützte Bürgerbeteiligung entwickelt hat, ist zu
dem Schluss gekommen, dass ein sogenannter „Arbeitskreis Leitlinienentwicklung“
in keinem Fall aus mehr als 8 bis 10
Mitgliedern bestehen darf. Diese Voraussetzung muss im Sinne der
anzustrebenden Effektivität des Gremiums unbedingt zugrunde gelegt werden. Es
wird vorgeschlagen, dass Verwaltung und Politik sich in diesem Gremium auf
jeweils zwei Mitglieder beschränken, so dass aus der Bürgerschaft vier bis
sechs Mitglieder entsandt werden können.
Die Verwaltung schlägt vor, dass
der Vorsitzende des Ausschusses für Umwelt und Stadtentwicklung sowie der
Vorsitzende des Sozialausschusses als Vertreter der Politik Mitglieder des
„Arbeitskreises Leitlinienentwicklung“ werden.
Für die Entsendung der Mitglieder des
Arbeitskreises aus der Bürgerschaft schlägt die Verwaltung vor, sich eines
Verfahrens zu bedienen, mit dem andere Städte aus dem Netzwerk
Bürgerbeteiligung vorteilhafte Erfahrungen gesammelt haben. Es handelt sich
dabei um die Verwendung eines Frage- und Bewerbungsbogens, mit dem sich interessierte
und motivierte Bürger für die Mitarbeit im Arbeitskreis Leitlinienentwicklung
bewerben können. Der Entwurf dieses Frage- und Bewerbungsbogen ist dieser
Vorlage als Anlage 2 beigefügt. Über die
unterschiedlichen abgefragten Inhalte des Fragebogens kann angestrebt werden,
dass für die Mitarbeit im Arbeitskreis aus der Bürgerschaft ein kompetenter
Beitrag zur Verfügung gestellt wird.
Durch dieses gezielte und symbolträchtige
„Zugehen“ auf die Bürgerschaft kann zudem ein deutliches Signal gegeben werden,
dass Verwaltung und Politik gemeinsam mit der Bürgerschaft in der Stadtpolitik
neue Wege gehen wollen.
Für die Verteilung des Fragebogens stellt
sich die Verwaltung vor, sich bereits vorhandene Strukturen bürgerschaftlichen
Engagements zu Nutze zu machen. So sollen die Schwelmer Vereine und Verbände,
die in den Bereichen Kultur, Soziales, Umwelt und Sport tätig sind, gezielt
angesprochen werden. Darüber hinaus ist die Veröffentlichung der geplanten
leitliniengestützten Bürgerbeteiligung und des Fragebogens auf der städtischen
Homepage sinnvoll. Außerdem sollten die Medien um Unterstützung gebeten werden.
Darüber hinaus wird es als wichtig
erachtet, die Entwicklung dieser Leitlinien von einer externen Moderation steuern
zu lassen. Praxiserfahrungen aus anderen Kommunen zeigen auf, dass auf diese
Weise eine objektive und fachlich fundierte Leitlinienentwicklung gewährleistet
wird. In der Fachliteratur wird diese Komponente ebenfalls als äußerst wichtig
erachtet. Bei der Auswahl einer
geeigneten Person / Organisation für den Moderationsprozess stellt sich die
Verwaltung vor, ebenfalls auf Erfahrungen aus dem „Netzwerk Bürgerbeteiligung“
zurückzugreifen. Außerdem hat bereits in
anderem Zusammenhang die Kommunalagentur, eine Tochterorganisation des StGB,
darauf hingewiesen, dass sie sich zu den in Rede stehenden Moderationen in der
Lage sähe.
Der in der Anlage 2 dargestellte Frage- und
Bewerbungsbogen ist in der Lage den gesellschaftspolitischen Hintergrund der
sich bewerbenden Bürgerinnen und Bürger in Erfahrung zu bringen. Mit Hilfe
einer Bewertungsmatrix, die mit der externen Moderation entwickelt werden
soll, ist dann eine qualifizierte
Auswahl möglich. Gegebenenfalls ist der Frage- und Bewertungsbogen entsprechend
der Anregungen der externen Moderation inhaltlich anzupassen. Zum
Auswahlverfahren sind in der Anlage 3 Informationen nachzulesen, die die Stadt
Oberhausen gesammelt hat.
An dieser Stelle wird explizit darauf hingewiesen, dass die Erarbeitung
der Leitlinien nicht lediglich dem Planungsprozess der „Neuen Mitte“ dienen
soll. Die Leitlinien sollen auch als Standards bei sonstigen Entscheidungen von
entsprechender Relevanz Anwendung finden. Einer dieser entwickelten Standards
wird sein, dass Entscheidungen bzw. Beteiligungsprozesse ab einer bestimmten
Größe oder Relevanz in jedem Falle zukünftig durch geeignete externe Moderation
betreut werden müssen. Die Aufwendungen für die Moderation des Leitlinienprozesses und des Folgenden
werden durch die Verwaltung auf ca. 35.000 € geschätzt.
An dieser Stelle möchte die Verwaltung nicht versäumen auf einen
positiven Umstand hinzuweisen, der aus der Verflechtung der „Neuen Mitte“ mit
der Entwicklung der „Leitlinien“ erwächst. Die Leitliniendiskussion wird
zwangsläufig in engem Zusammenhang mit dem auslösenden Projekt „Neue Mitte /
Brauerei“ behandelt. Dabei hat gerade das Brauereiprojekt in der Vergangenheit wegen seiner
„emotionalen Bedeutung“ in der Bürgerschaft zu entsprechender Resonanz geführt. Aus diesem Grunde ist das Projekt
„Neue Mitte“, als unmittelbare Fortsetzung des Brauereiprojektes in der Lage,
den Leitlinienprozess thematisch zu „erden“ und zu gewährleisten, dass das
Projekt letztlich in einem umsetzungsfähigen integrierten Handlungskonzept mit
einem „Rahmenplan Innenstadt“ mündet. Der so entwickelte Rahmenplan
gewährleistet, dass die resultierenden Maßnahmen in einem Zuge stattfinden
können und die Innenstadt nicht durch eine unangemessen lange Baustelle
beeinträchtigt wird.
Im Zuge dieser Entwicklung könnte
auf die bereits oben angesprochenen Fördermittel der Städtebauförderung
zurückgegriffen werden.
Abschließend soll hier nochmals betont werden, dass sich die neue Beteiligung der Öffentlichkeit nicht
auf formelle Beteiligungsverfahren beschränken soll und muss , die vom Gesetz
her vorgeschrieben sind. Durch die Ausweitung auf eine auch informelle
Beteiligung der Öffentlichkeit besteht die Hoffnung, dass entsprechende
Vorhaben und Strategien im stadtpolitischen Zusammenhang insgesamt mehr
Akzeptanz erreichen.
Weitere Vorgehensweise
Im Zuge der weiteren Vorgehensweise gilt es zeitlich aufeinander
aufbauend folgende Arbeitsschritte durchzuführen. Erfahrungsgespräche mit anderen Kommunen
haben ergeben, dass für den Prozess zur Entwicklung der Leitlinien nach dem
Beschluss ein bis eineinhalb Kalenderjahre zu veranschlagen sind. Aufgrund der
bereits oben erwähnten aufeinander aufbauenden zeitlichen Verknüpfung, steht
die Entwicklung der „Neuen Mitte“ in Abhängigkeit von der Entwicklung des
Brauereigeländes.
- Abschließende
Zusammenstellung der Mitglieder des „Arbeitskreises Leitlinienentwicklung“
- Erarbeitung
der Leitlinien zur zukünftigen Öffentlichkeitsbeteiligung durch den
Arbeitskreis
- Beschluss
der Leitlinien zur zukünftigen leitliniengestützten
Öffentlichkeitsbeteiligung durch den Rat
- Bauliche
Entwicklung des Brauereigeländes
- Gleichzeitige
Erarbeitung des Handlungskonzepts „Neue Mitte“ sowie eines „Rahmenplanes
Innenstadt“
- Anwendung
der Öffentlichkeitsbeteiligung bei
der Erarbeitung des Handlungskonzeptes „Neue Mitte“, beim
„Rahmenplan Innenstadt“ sowie bei
weiteren relevanten Verfahren
- Umsetzung
des Handlungskonzeptes „Neue Mitte“ sowie des „Rahmenplanes Innenstadt“
Die Bürgermeisterin
In Vertretung
gez. Schweinsberg
Beschlussvorschlag:
- Die Abgrenzung des Untersuchungs- und Handlungsfeldes „Neue Mitte
Schwelm“ wird, wie in der Anlage 1 dargestellt, beschlossen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, einen „Arbeitskreis
Leitlinienentwicklung“ in Anlehnung an diese Vorlage zu konstituieren.
- Die Verwaltung wird beauftragt, eine leitlinienorientierte
Beteiligung der Öffentlichkeit mit dem Arbeitskreis zu entwickeln.
- Die Art und der Umfang der externen Moderation des „Arbeitskreises Leitlinienentwicklung“
werden zur weiteren Beratung in den Ausschuss für Umwelt und
Stadtentwicklung vertagt.
- Eine Erhöhung des Teilbereichs Bürgerbeteiligung im Etatansatz
„Räumliche Planungen und Entwicklung“ wird zur weiteren Beratung in den
Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung vertagt.
- entfällt