- Beschluss zur Abgrenzung des Untersuchungs- und Handlungsfeldes
- Konzept zur zukünftigen Beteiligung der Öffentlichkeit
Allgemeine Vorbemerkungen zur Vorlage:
Die Vorlage 203/2016/2 ersetzt
die Vorlage 203/2016/1.
Die Vorlage 203/2016/1 wurde in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt
und Stadtentwicklung am 10.01.2017 vorberaten. Im Rahmen der Diskussion
offenbarte sich, dass das in der Vorlage beschriebene Handlungsfeld unklar
definiert war. Es konnte angenommen
werden, dass im gesamten Handlungsfeld straßenbauliche Maßnahmen vorgesehen
sind.
Dies ist nicht der Fall, vielmehr soll das relativ großzügig gewählte
Handlungsfeld im Rahmen der Bestandsaufnahme ausreichende Hinweise für
angemessene Maßnahmen in der „Neuen Mitte“ gewährleisten. Um dem
Missverständnis entgegen zu wirken wird in der Anlage 1 der zu behandelnde
Bereich in der Innenstadt der Stadt Schwelm als Untersuchungs- und
Handlungsfeld bezeichnet.
Außerdem kam im Rahmen der Diskussion aus dem Ausschuss die Anregung, das
Untersuchungs- und Handlungsfeld nach Norden hin, über die Kaiserstraße hinaus,
bis hin zur Bundesbahnstrecke auszuweiten. Damit würden, so die Erläuterung,
auch das neu gestaltete Bahnhofsumfeld und das Kulturzentrum Ibachhaus
Bestandteil des Untersuchungs- und Handlungsfeldes.
Die Verwaltung hat sich entschieden, dieser Anregung zu folgen. Die
geänderte Darstellung ist in der Anlage 1 ersichtlich.
Das Untersuchungs- und Handlungsfeld wurde auch in südlicher Richtung, um
den nahezu restlichen Geltungsbereich der Gestaltungssatzung erweitert.
Einer weiteren Anregung aus dem Ausschuss entsprechend, wurde der
Beschlussvorschlag zu 1 geändert. Hauptausschuss und Rat der Stadt Schwelm
nehmen die Abgrenzung des Untersuchungs- und Handlungsfeldes nicht mehr nur zur
Kenntnis, sondern fassen einen Beschluss hierzu. Das gleiche gilt für den
Beschlussentwurf zu 6.
Sachverhalt:
Tenor der
Vorlage
Um
die Entwicklung der „Neuen Mitte“ vorantragen zu können, gilt es einerseits das
konkrete Handlungsfeld dieses Bereichs abzugrenzen. Dadurch können zukünftige
Maßnahmen auf einen eindeutig definierten Bereich fokussiert werden.
Des
Weiteren ist die Öffentlichkeitsbeteiligung innerhalb Schwelms zu stärken. Dies
gilt nicht nur für die Entwicklung der „Neuen Mitte“ sondern ebenfalls für
weitere wichtige Projekte. In diesem Sinne ist es notwendig Leitlinien zu
entwickeln, so dass die Beteiligung der Öffentlichkeit zukünftig effizient und
zielorientiert durchgeführt werden kann. Es wird als wichtig angesehen, die
Entwicklung dieser Leitlinien von einer externen Moderation steuern zu lassen.
Die
Leitlinien sollen durch einen Arbeitskreis entwickelt werden, welcher sich aus
Vertretern der Politik, der Verwaltung und der Bürgerschaft zusammensetzt. Auf
diese Weise wird eine objektive und fachlich fundierte Leitlinienentwicklung
gewährleistet.
Für
die Umsetzung des Konzepts zur Verbesserung der Öffentlichkeitsbeteiligung sind
die Sicherung eines entsprechenden Etats sowie die Erarbeitung weiterer
Arbeitsschritte erforderlich.
Vorbemerkungen zur Thematik
Der Begriff „Neue Mitte Schwelm“ wurde spätestens im vergangenen Jahr mit
der Präsentation des ersten vorläufigen Verkehrskonzeptes für das
Brauereiumfeld geprägt. Im Zusammenhang mit der geplanten Bebauung und
Entwicklung des ehemaligen Brauereistandortes wurden die Ansätze aus der
Verkehrsuntersuchung zum Bebauungsplanverfahren fortgeführt. Diese Ergebnisse
wurden zuletzt mit der Sitzungsvorlage 059/2016 und einer zugehörigen Power
Point Präsentation in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt und
Stadtentwicklung am 05.04.2016 präsentiert
Bereits zum Zeitpunkt der Präsentation wurde deutlich darauf hingewiesen,
dass die Planungen zur Erschließung des
Projektes „Historische Brauerei“ zum Anlass genommen werden sollen, ein
integriertes Handlungskonzept für die gesamte Innenstadt zu entwickeln. Dieser
Ansatz geht davon aus, dass die geplante Neubebauung auf dem ehemaligen
Brauereigelände und die Sanierung der historischen Brauereigebäude zu einem
Initial für eine insgesamt förderliche Entwicklung der gesamten Innenstadt
werden können und sollen.
Der mit der „Neuen Mitte“ bezeichnete Planungsprozess soll nun
weiter betrieben werden. Der
Bebauungsplan Nr. 96 „Historische Brauerei“ ist im Jahre 2014 rechtskräftig
geworden und setzt in seinem Geltungsbereich Mischgebietsflächen mit
unterschiedlichen Nutzungen fest. Der Vorhabenträger hat das geplante
Nutzungsmosaik mit seinem Architekten zur Bauantragsreife geführt. Die
Planungen sind bauordnungsrechtlich, planungsrechtlich und denkmalrechtlich
abgestimmt. Aus diesem Grunde muss davon ausgegangen werden, dass die
Planungen, wenn nicht kurzfristig, so doch zumindest mittelfristig zur
Umsetzung kommen.
Das von der Verwaltung zum Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan
entworfene Zielkonzept beinhaltete unter anderem auch den Anspruch der Stadt
Schwelm die Planungen in weitest gehendem Konsens mit der Öffentlichkeit zu
gestalten. Dieser Anspruch soll auch für die Einbindung des Projektes in die
unmittelbare Umgebung, in die „Neue Mitte Schwelm“ zur Maxime werden.
Aus diesem Grunde
wird in dieser Vorlage ein weiterer Themenbereich „Konzept zur zukünftigen der
Beteiligung der Öffentlichkeit“ gewidmet.
Das Handlungsfeld der „Neuen
Mitte“ für die Beteiligung der Öffentlichkeit
Bereits in den Vorbemerkungen wurde thematisiert, dass das Projekt
„Historische Brauerei“ mit seiner verkehrstechnischen Einbindung Ausgangspunkt
für die Überlegungen zur „Neuen Mitte“ war. Es
wurde außerdem darauf hingewiesen, dass diese Überlegungen in engem
Zusammenhang mit einer dringend
anstehenden Überarbeitung der Fußgängerzone (Hauptstraße) zu sehen sind. Die
Schwelmer Fußgängerzone wurde wie vielerorts
in den siebziger Jahren entwickelt und gebaut. Die Notwendigkeit
ihrer Überarbeitung und Neugestaltung
ergibt sich daraus, dass sie deutlich überaltert ist.
Mit der Überalterung ist hier nicht lediglich die Abnutzung der
Materialien, etwa der Oberflächen gemeint, sondern vor allem das in den
siebziger Jahren zugrunde gelegte Nutzungs- und Freiraumkonzept bedarf der
dringenden Überprüfung und Überarbeitung.
Ohne die Qualität der Schwelmer Fußgängerzone in dieser Vorlage im Detail
vertiefen zu wollen und zu können, ist festzustellen, dass hier deutliche
Defizite aus städtebaulicher und freiraumplanerischer Sicht bestehen. Neuere
Überlegungen zur Stadtentwicklung gehen zusammen mit den Zielen der
Quartiersentwicklung davon aus, dass Fußgängerzonen einen erlebbaren und
nutzbaren Freiraum für die Bürgerinnen und Bürger darstellen müssen. Um die
Fußgängerzone, die heute fast ausschließlich
die Funktion eines fußläufigen Erschließungsbereiches besitzt, zu einer solchen Qualität zu entwickeln, ist
dringender Handlungsbedarf angesagt. Dabei sollen diese anzustrebenden
Maßnahmen die Fußgängerzone nicht nur urbaner gestalten und für mehr
Aufenthaltsqualität sorgen, sondern es ist auch durchaus ein lokaler
wirtschaftspolitischer Ansatz denkbar.
Durch gezielte konzeptionelle und bauliche Maßnahmen kann Leerständen
entgegengewirkt und bestehende Einzelhandelsnutzungen können gestärkt werden.
Solche Ansätze decken sich mit den
Bestrebungen der GSWS, die ebenfalls
versucht, den Leerständen in der Innenstadt entgegenzuwirken.
Hier bleibt zu erwähnen, dass das angestrebte integrierte Handlungskonzept für den Innenstadtbereich auch Aspekte des Bereichs „soziale Stadt“ oder „Stadtumbau West“ im Sinne eines Quartiersmanagements / Fortschreibung des Stadtentwick-lungskonzeptes behandeln soll. Durch Einbeziehung entsprechender Städtebauförderungsprogramme besteht die Möglichkeit, für die Entwicklung der „Neuen Mitte“ auf Fördermittel des Bundes zurückgreifen zu können.
In der dieser Vorlage als Anlage 1 beigefügten Übersicht ist das
Handlungsfeld der „Neuen Mitte Schwelm“ dargestellt.
Es wurde bereits darauf hingewiesen, dass die Überlegungen zur „neuen
Mitte Schwelm“ dazu führen sollen, dass
die Bürgerinnen und Bürger mit „Innenstadt“ wieder mehr Urbanität und
städtisches Lebensgefühl und intakte Sozialstrukturn im besten Sinne verbinden.
Dieser hohe Anspruch bedingt zwingend, dass die betroffenen, geforderten und im
besten Falle dann begünstigten Bürgerinnen und Bürger sehr frühzeitig und
umfassend beteiligt werden.
Konzept zur
leitliniengestützten Beteiligung der Öffentlichkeit
Wie bereits oben angedeutet, soll in dieser Vorlage nicht nur das
Handlungsfeld der „Neuen Mitte“ abgestimmt werden, sondern auch ein neues
Konzept zur Beteiligung der Öffentlichkeit für die Stadt Schwelm initiiert
werden. Kerngedanke dieser geplanten novellierten Bürgerbeteiligung ist die
Erarbeitung von Leitlinien, gemeinsam
durch Politik, Verwaltung und Bürgerschaft. Die erarbeiteten Leitlinien sollen
dann durch den Rat als Basis für zukünftige Bürgerbeteiligungen beschlossen
werden. Dieses Konzept zur „leitliniengestützten Bürgerbeteiligung“ ist vom
Netzwerk Bürgerbeteiligung entworfen worden und unter
http://www.netzwerk-buergerbeteiligung.de
sehr gut dargestellt. Eine
Kurzfassung der Inhalte der leitliniengestützten Bürgerbeteiligung ist in der
Anlage 3 dargelegt.
Arbeitskreis Leitlinienentwicklung – Aufgabe und
Zusammensetzung
Im Rahmen des Planungsprozesses der „Neuen Mitte“ wird eine
umfangreiche und zielgerichtete Öffentlichkeitsbeteiligung von großer
Wichtigkeit sein. Um diese Öffentlichkeitsbeteiligung frühzeitig koordinieren
und strukturieren zu können, und um die leitlinienbasierte Beteiligung der Öffentlichkeit zu starten,
gilt es einen „Arbeitskreis Leitlinienentwicklung“ zu konstituieren.
Der zu gründende Arbeitskreis muss die
für die Stadt Schwelm erforderlichen Leitlinien erarbeiten, die bei zukünftigen
Öffentlichkeitsbeteiligungen anzuwenden sind. Die Entwicklung solcher
Leitlinien hat sich in der Praxis bereits vielerorts (u. a. Bonn,
Oberhausen) bewährt. In der Stadt Bonn wurden u. a. folgende Leitlinien
entwickelt:
- Die
Verwaltung informiert die Bürgerinnen und Bürger frühzeitig über ihre
Vorhaben.
- Bürgerbeteiligung
bezieht sich immer auf ein konkretes Vorhaben der Stadt und eine konkrete
Fragestellung.
- Die
Verwaltung macht die Ergebnisse und Zwischenstände einer Bürgerbeteiligung
einer breiten Öffentlichkeit zugänglich.
Das zitierte Beispiel „Bonn“ soll
lediglich einen Eindruck davon wecken, inwieweit eine verbesserte
Bürgerbeteiligung durch Leitlinien inhaltlich gestaltet werden kann und muss. Die Fachliteratur sowie Praxiserfahrungen
zeigen auf, dass die Leitlinien für jede Kommune individuell ausgestaltet sein
müssen, um sich den Gegebenheiten vor Ort anzupassen. Ergänzend zu den
Leitlinien können ebenfalls Mechanismen und Qualitätsmerkmale
erarbeitet werden, welche den Prozess der Öffentlichkeitsbeteiligung zusätzlich
unterstützen.
Es ist auch Aufgabe des Arbeitskreises,
geeignete praktische Methoden zur Umsetzung der Bürgerbeteiligung festzulegen.
Es steht fest, dass die klassischen Beteiligungsformen nicht mehr ausreichen.
Um im Beteiligungsprozess möglichst viele, auch bildungsferne Gruppen der
Gesellschaft zu erreichen, sind aufsuchende Beteiligungsformen erforderlich.
Gemeint sind hier wohlstrukturierte Bürgerversammlungen mit professioneller
Moderation, moderierte Workshops, oder auch „Beteiligungsbüros“ im zur
Diskussion stehenden Viertel. Im Sinne einer ergebnisorientierten
Bürgerbeteiligung sind in jedem Falle erhebliche Anstrengungen erforderlich,
die in der Bürgerschaft vorhandenen Barrieren und sonstigen Ursachen für die in
der Vergangenheit rudimentäre Beteiligung der Öffentlichkeit zu überwinden.
Es wird als sinnvoll erachtet, dass die Stadt
Schwelm einen „Arbeitskreis Leitlinien“ konstituiert, der sich aus Mitgliedern
der Bürgerschaft, der Politik und der Verwaltung zusammensetzt. Das Netzwerk
Bürgerbeteiligung, das mit der Unterstützung von Lehre und Wissenschaft die
leitliniengestützte Bürgerbeteiligung entwickelt hat, ist zu dem Schluss
gekommen, dass ein sogenannter „Arbeitskreis Leitlinienentwicklung“ in keinem
Fall aus mehr als 8 bis 10 Mitgliedern
bestehen darf. Diese Voraussetzung muss im Sinne der anzustrebenden
Effektivität des Gremiums unbedingt zugrunde gelegt werden. Es wird
vorgeschlagen, dass Verwaltung und Politik sich in diesem Gremium auf jeweils
zwei Mitglieder beschränken, so dass aus der Bürgerschaft vier bis sechs
Mitglieder entsandt werden können.
Die Verwaltung schlägt vor, dass
der Vorsitzende des Ausschusses für Umwelt und Stadtentwicklung sowie der
Vorsitzende des Sozialausschusses als Vertreter der Politik Mitglieder des
„Arbeitskreises Leitlinienentwicklung“ werden.
Für die Entsendung der Mitglieder des
Arbeitskreises aus der Bürgerschaft schlägt die Verwaltung vor, sich eines
Verfahrens zu bedienen, mit dem andere Städte aus dem Netzwerk
Bürgerbeteiligung vorteilhafte Erfahrungen gesammelt haben. Es handelt sich
dabei um die Verwendung eines Frage- und Bewerbungsbogens, mit dem sich
interessierte und motivierte Bürger für die Mitarbeit im Arbeitskreis
Leitlinienentwicklung bewerben können. Der Entwurf dieses Frage- und
Bewerbungsbogen ist dieser Vorlage als
Anlage 2 beigefügt. Über die unterschiedlichen abgefragten Inhalte des
Fragebogens kann angestrebt werden, dass für die Mitarbeit im Arbeitskreis aus
der Bürgerschaft ein kompetenter Beitrag zur Verfügung gestellt wird.
Durch dieses gezielte und symbolträchtige
„Zugehen“ auf die Bürgerschaft kann zudem ein deutliches Signal gegeben werden,
dass Verwaltung und Politik gemeinsam mit der Bürgerschaft in der Stadtpolitik
neue Wege gehen wollen.
Für die Verteilung des Fragebogens stellt
sich die Verwaltung vor, sich bereits vorhandene Strukturen bürgerschaftlichen
Engagements zu Nutze zu machen. So sollen die Schwelmer Vereine und Verbände,
die in den Bereichen Kultur, Soziales, Umwelt und Sport tätig sind, gezielt
angesprochen werden. Darüber hinaus ist die Veröffentlichung der geplanten
leitliniengestützten Bürgerbeteiligung und des Fragebogens auf der städtischen
Homepage sinnvoll. Außerdem sollten die Medien um Unterstützung gebeten werden.
Darüber hinaus wird es als wichtig
erachtet, die Entwicklung dieser Leitlinien von einer
externen Moderation steuern zu lassen. Praxiserfahrungen aus anderen Kommunen
zeigen auf, dass auf diese Weise eine objektive und fachlich fundierte
Leitlinienentwicklung gewährleistet wird. In der Fachliteratur wird diese
Komponente ebenfalls als äußerst wichtig erachtet. Bei der Auswahl einer geeigneten Person /
Organisation für den Moderationsprozess stellt sich die Verwaltung vor,
ebenfalls auf Erfahrungen aus dem „Netzwerk Bürgerbeteiligung“ zurückzugreifen.
Außerdem hat bereits in anderem
Zusammenhang die Kommunalagentur, eine Tochterorganisation des StGB, darauf
hingewiesen, dass sie sich zu den in Rede stehenden Moderationen in der Lage
sähe.
Der in der Anlage
2 dargestellte Frage- und Bewerbungsbogen ist in der Lage den
gesellschaftspolitischen Hintergrund der sich bewerbenden Bürgerinnen und
Bürger in Erfahrung zu bringen. Mit Hilfe einer Bewertungsmatrix, die mit der
externen Moderation entwickelt werden soll,
ist dann eine qualifizierte Auswahl möglich. Gegebenenfalls ist der
Frage- und Bewertungsbogen entsprechend der Anregungen der externen Moderation
inhaltlich anzupassen. Zum Auswahlverfahren sind in der Anlage 3 Informationen
nachzulesen, die die Stadt Oberhausen gesammelt hat.
An dieser Stelle wird explizit darauf hingewiesen, dass die Erarbeitung
der Leitlinien nicht lediglich dem Planungsprozess der „Neuen Mitte“ dienen
soll. Die Leitlinien sollen auch als Standards bei sonstigen Entscheidungen von
entsprechender Relevanz Anwendung finden. Einer dieser entwickelten Standards
wird sein, dass Entscheidungen bzw. Beteiligungsprozesse ab einer bestimmten
Größe oder Relevanz in jedem Falle zukünftig durch geeignete externe Moderation
betreut werden müssen. Die Aufwendungen für die Moderation des Leitlinienprozesses und des Folgenden
werden durch die Verwaltung auf ca. 35.000 € geschätzt.
An dieser Stelle möchte die Verwaltung nicht versäumen auf einen
positiven Umstand hinzuweisen, der aus der Verflechtung der „Neuen Mitte“ mit
der Entwicklung der „Leitlinien“ erwächst. Die Leitliniendiskussion wird
zwangsläufig in engem Zusammenhang mit dem auslösenden Projekt „Neue Mitte /
Brauerei“ behandelt. Dabei hat gerade das Brauereiprojekt in der Vergangenheit wegen seiner
„emotionalen Bedeutung“ in der Bürgerschaft zu entsprechender Resonanz geführt. Aus diesem Grunde ist das Projekt
„Neue Mitte“, als unmittelbare Fortsetzung des Brauereiprojektes in der Lage,
den Leitlinienprozess thematisch zu „erden“ und zu gewährleisten, dass das
Projekt letztlich in einem umsetzungsfähigen integrierten Handlungskonzept mit
einem „Rahmenplan Innenstadt“ mündet. Der so entwickelte Rahmenplan
gewährleistet, dass die resultierenden Maßnahmen in einem Zuge stattfinden
können und die Innenstadt nicht durch eine unangemessen lange Baustelle
beeinträchtigt wird.
Im Zuge dieser Entwicklung könnte
auf die bereits oben angesprochenen Fördermittel der Städtebauförderung
zurückgegriffen werden.
Abschließend soll hier nochmals betont werden, dass sich die neue Beteiligung der Öffentlichkeit nicht
auf formelle Beteiligungsverfahren beschränken soll und muss , die vom Gesetz
her vorgeschrieben sind. Durch die Ausweitung auf eine auch informelle
Beteiligung der Öffentlichkeit besteht die Hoffnung, dass entsprechende
Vorhaben und Strategien im stadtpolitischen Zusammenhang insgesamt mehr
Akzeptanz erreichen.
Weitere Vorgehensweise
Im Zuge der weiteren Vorgehensweise gilt es zeitlich aufeinander
aufbauend folgende Arbeitsschritte durchzuführen. Erfahrungsgespräche mit anderen Kommunen
haben ergeben, dass für den Prozess zur Entwicklung der Leitlinien nach dem
Beschluss ein bis eineinhalb Kalenderjahre zu veranschlagen sind. Aufgrund der
bereits oben erwähnten aufeinander aufbauenden zeitlichen Verknüpfung, steht
die Entwicklung der „Neuen Mitte“ in Abhängigkeit von der Entwicklung des
Brauereigeländes.
- Abschließende Zusammenstellung der Mitglieder des „Arbeitskreises
Leitlinienentwicklung“
- Erarbeitung der Leitlinien zur zukünftigen
Öffentlichkeitsbeteiligung durch den Arbeitskreis
- Beschluss der Leitlinien zur zukünftigen leitliniengestützten
Öffentlichkeitsbeteiligung durch den Rat
- Bauliche Entwicklung des Brauereigeländes
- Gleichzeitige Erarbeitung des Handlungskonzepts „Neue Mitte“ sowie
eines „Rahmenplanes Innenstadt“
- Anwendung der Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Erarbeitung des Handlungskonzeptes
„Neue Mitte“, beim „Rahmenplan Innenstadt“
sowie bei weiteren relevanten Verfahren
- Umsetzung des Handlungskonzeptes „Neue Mitte“ sowie des
„Rahmenplanes Innenstadt“
Beschlussvorschlag:
- Die Abgrenzung des Untersuchungs- und
Handlungsfeldes „Neue Mitte Schwelm“ wird, wie in der Anlage 1
dargestellt, beschlossen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, den in
dieser Vorlage beschriebenen „Arbeitskreis Leitlinienentwicklung“ zu
konstituieren.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die in
dieser Vorlage skizzierte leitlinienorientierte Beteiligung der
Öffentlichkeit mit dem Arbeitskreis zu entwickeln.
- Der „Arbeitskreis Leitlinienentwicklung“
ist durch eine externe Moderation zu steuern.
- Der Teilbereich Bürgerbeteiligung im
Etatansatz „Räumliche Planungen und Entwicklung“ wird im erforderlichen
Umfang erhöht.
- Die dem Konzept zur zukünftigen
Beteiligung der Öffentlichkeit zugrundeliegende weitere Vorgehensweise
wird beschlossen.
Die Bürgermeisterin
In Vertretung
gez. Schweinsberg