Betreff
Haushaltsberatung
Vorlage
141/2016
Aktenzeichen
4/51-3DA
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Die stetig steigenden Kosten für Ausgaben in den Hilfen zur Erziehung und mögliche Maßnahmen, diesen Steigerungen entgegenzuwirken bzw. sie abzufangen, ist schon mehrfach ein Thema in den Haushaltsberatungen und in den Berichten zur Beratung der Stadt Schwelm durch die GPA gewesen. Ein zentraler Punkt in den Empfehlungen der GPA aus dem Jahr 2015 ist die Verbesserung des Personalschlüssels in den Bereichen, in denen eine optimierte Steuerung, eine Neukonzeptionierung und die verstärkte Heranziehung die Rechnungsergebnisse verbessern sollten. (z.B. ASD, Wirtschaftliche Jugendhilfe, Pflegekinderdienst)

Diese Personalmaßnahmen wurden in die entsprechenden Arbeitsabläufe eingespielt, die Umsetzung ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen. Bei Ausschreibungen wurde der Empfehlung der GPA, durch das Angebot unbefristeter Arbeitsverhältnisse gut qualifiziertes Personal zu gewinnen,  nachgekommen. Trotzdem gestaltet es sich problematisch, geeignete Bewerber*innen zu finden, weil der Arbeitsmarkt aktuell ziemlich „leer“ ist.

Aufgrund der seit ca. 2 Jahren durchgeführten Umsteuerungs- und Qualitätsmaßnahmen sind auch ohne die unstrittig notwendige personelle Verstärkung bereits erste Effekte in den Hilfen zur Erziehung sichtbar.

 

In der Anlage sind die Rechnungsergebnisse der Jahre ab 2009 der im HzE-Bericht ursprünglich vorausgesagten Steigerung von 8% gegenübergestellt worden:

Den gestiegenen Ausgaben für ambulante Leistungen stehen die weniger stark gestiegenen Ausgaben für stationäre Unterbringung gegenüber und bilden damit den Grundsatz „ambulant vor stationär“ auch in  messbaren Zahlen ab. Die von der GPA als machbar bezeichnete HSP-Maßnahme, die in einem ersten Schritt Einsparungen von 100.000,--€ generieren sollte, konnte erfüllt werden. Die weitere HSP-Maßnahme, Einsparung von weiteren 150.000,-€, hat als Voraussetzung die Umsetzung personeller Maßnahmen. Hier wird auf die oben angeführte Problematik verwiesen.

 

Die stark gestiegenen Ausgaben für Leistungen der Eingliederungshilfe nach §35a SGB VIII, die speziell den steigenden Fallzahlen der an den Schulen benötigten Inklusionshelfern geschuldet sind, stehen auch hier gesunkene Aufwendungen im Rahmen stationärer Unterbringung gegenüber.

Die ab dem Schuljahr 2016/2017 installierten „Poollösungen Integrationshilfe“ sollen hier  stabilisierend wirken und die Aufwendungen zumindest besser kalkulierbar machen.

Besonders deutlich wird der Effekt der Umsteuerung im Arbeitsbereich Wirtschaftliche Jugendhilfe, wo durch die  Zusammenlegung zuvor getrennt agierender Sachgebiete, verbunden mit personeller Verstärkung, eine deutliche Verbesserung des Ergebnisses im Bereich der Heranziehung zu verzeichnen ist. Dieser Effekt liegt auch deutlich über dem Mehraufwand für das zusätzliche Personal.

 

Hier ist die Umstrukturierung des Personals abgeschlossen und greift wie prognostiziert.

 

Bisher nicht eingeplant werden können die Auswirkungen durch die Flüchtlingsproblematik. Folgt man den Prognosen der verschiedenen Fachpublikationen, wird hier in den nächsten Jahren ein erheblicher Mehrbedarf bei den Hilfen zur Erziehung und den Leistungen der Eingliederungshilfe entstehen.  Vordergründig zu verzeichnen ist momentan die Unterbringung und pädagogische Begleitung der zugewiesenen Unbegleiteten Minderjährigen (UMA), die in unterschiedlichen Maßnahmen betreut werden.

 

Die ebenfalls ab 2017 zusätzlich notwendigen Kindertagesbetreuungen (in Einrichtungen und in Tagespflege)  erfordern weitere finanzielle Mittel. Die genauen Auswirkungen für 2017 können erst beziffert werden, wenn die genaue Planung (Meldung zum 15.03.2017 an das Land) abgeschlossen ist. Hier wird ein Nachsteuern zum gegebenen Zeitpunkt unumgänglich sein. 

 

In der kommenden Etatplanung werden folgende Bereiche des Haushalts im Detail zu beraten sein:

06.01. – Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen

06.02. – Kinder- und Jugendarbeit/ Jugendschutz

06.03. – Sonstige Leistungen zur Förderung junger Menschen und Familien

Der elektronischen Ausfertigung dieser Vorlage ist das detaillierte Zahlenwerk des Etatentwurfs 2017 mit Stand vom 21.06.2016 zu den vorstehend genannten Produkten als Anlagen beigefügt. Aufgrund des Umfangs der vorbeschriebenen Unterlagen wird darauf verzichtet, die Dokumente den Papierausfertigungen für Ratsmitglieder dieser Vorlage beizufügen. Insoweit sei auf die Sitzungsvorlagen zur oben genannten Ratssitzung bzw. auf die den Fraktionen vorliegenden Papierexemplare verwiesen.


Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss berät die Empfehlungen der Verwaltung zur Etatplanung und beauftragt sie, diese in die Etatplanung einfließen zu lassen.


Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Produkt Nr.

     

Bezeichnung

     

 

 

Aufwand

Ertrag

Einmalig

Wiederkehrend  

Investiv

Konsumtiv

  

Bedarf i. Haushaltsjahr

     

Folgekosten

     

 

Im Etat enthalten:

 

 

ja

nein

 

Deckungsvorschlag:

 

 

 

 

 

Die Bürgermeisterin

In Vertretung

gez. Schweinsberg