Sachverhalt:
Der Rat der Stadt Schwelm hat in seiner Sitzung am 08.02.07, aufgrund einer vorgebrachten Anregung aus der Öffentlichkeit, eine ergänzende Änderung beschlossen (SV-Nr. 215/06).
Die erneute öffentliche Auslegung und die erneute Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange für die 14. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Neuloh“ fand in der Zeit vom 21.03.2007 bis 25.04.2007 statt.
- Ergebnis aus der erneuten öffentlichen Auslegung
gem. § 13 Abs. 2 Ziff. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB.                 Â
Während der erneuten öffentlichen Auslegung sind keine Anregungen aus der Öffentlichkeit bei der Stadtverwaltung vorgebracht worden.         Â
- Ergebnis aus der erneuten Beteiligung der
Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 13 Abs. 2 Ziff. 3 BauGB
i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB       Â
Während der erneuten Beteilung der Behörden und Träger öffentlicher Belange sind keine Anregungen bei der Stadtverwaltung vorgebracht worden.         Â
- Umsetzung der Ziele der Lokalen Agenda 21
Schwelm       Â
Der Rat der Stadt Schwelm hat in seiner Sitzung am 11.12.2003 das Leitbild der „Lokalen Agenda 21 Schwelm“ beschlossen. Die Verwaltung hat das Planvorhaben auf die Berücksichtigung der einzelnen Leitlinien hin geprüft. Das Prüfergebnis ist als Anlage 1 beigefügt.      Â
- Berücksichtigung des Stadtökologischen
Fachbeitrags (STÖB)         Â
Die geplanten Festsetzungen der 14. vereinfachten Änderung des Bebau-ungsplanes Nr. 3 „Neuloh“ haben keine Auswirkungen auf die Belange des Stadtökologischen Fachbeitrages.Â
- Nächster Verfahrensschritt   Â
Als Nächster Verfahrensschritt kann gem. § 10 Abs. 1 BauGB die Satzung (Anlage 2) zur 14. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Neuloh“ und die dazugehörige Begründung (Anlage 3) beschlossen werden.         Â
Der Geltungsbereich der 14. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Neuloh“ ist im Übersichtsplan, der dieser Vorlage als Anlage 4 beigefügt ist, durch Umrandung gekennzeichnet.
Beschlussvorschlag:
Gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23. September 2004 (BGBl. S. 2414) in der zur Zeit gültigen Fassung sowie der §§ 7 und 41 der Gemeinde-ordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) vom 14. Juli 1994 (GV NW S. 666) in der zur Zeit gültigen Fassung wird die Satzung zur 14. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 „Neuloh“ und die dazugehörige Begründung beschlossen.
Das Plangebiet beinhaltet die Flurstücke (Stand 03.11.2005) Gemarkung Schwelm Flur 4, Flurstücke 231-234, 244-248, 261-265, 360-362, 372-374, 376, 398 tlw., 400 tlw., 485 tlw., 563, 623, 624 und 627.
- Formular zur Überprüfung der Umsetzung der Ziele
der „Lokalen Agenda“ (3 S.)
- Entwurf des Satzungstextes (1 S.)
- Entwurfsbegründung (3 S.)
- Übersichtsplan (1 S.)