Sachverhalt:
Auf die Berichterstattung zum geplanten Ausbau der Lindenstraße im
Abschnitt zwischen Tobienstraße und Am Ochsenkamp in den Sitzungen des AUS am
29.09.2015 und 20.20.2015 wird Bezug genommen. Darüber hinaus auch auf die
Vorlage der Verwaltung 029/2016, die allerdings im Sitzungsverlauf von der
Verwaltung zurückgezogen wurde. Im Hinblick auf die zustimmende
Beschlussfassung zu einem Antrag der Fraktion „BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN“ - Baumaßnahmen an Verkehrsflächen - wurde von
der Verwaltung angekündigt, in der nächsterreichbaren AUS-Sitzung zunächst noch
erläuternde Ausführungen zum Zustand und der Erhaltungswürdigkeit der
bestehenden Bäume zu machen.
Die folgenden Ausführungen beruhen im Wesentlichen auf Informationen der
Technische Betriebe Schwelm AöR (TBS).
Bei den zu fällenden 10 Bäumen handelt es sich um Winterlinden (Tilia
cordata), die vermutlich in den 50er Jahren nach Realisierung der ersten
Bauvorhaben an diesem Teilstück der Lindenstraße gepflanzt wurden. Der Ausbau
des Straßenteilstücks erfolgte in unterschiedlichen Abschnitten in den Jahren
zwischen 1956 (Teilbereich ab Tobienstraße) und 1966 (Restarbeiten beim Ausbau
Am Ochsenkamp).
Die Bäume sind trotz der mangelhaften Standorte noch verhältnismäßig
vital und nach Feststellungen im Rahmen der turnusmäßigen Baumkontrolle auch
verkehrssicher. In den letzten Jahren waren allerdings vermehrt Totholzbildungen
- auch bei den Grobästen - festzustellen.
Straßenbaumaßnahmen der letzten Jahrzehnte haben die Wurzelanläufe der
Bäume erreicht und diese vermutlich auch geschädigt. Die Lebenserwartung der
Bäume im Hinblick auf einen Ausbau der Lindenstraße muss als äußerst kritisch
betrachtet werden. Hierbei werden Wurzelverletzungen zwingend erwartet, welche
zu einer mittelfristigen Entfernung der Bäume aufgrund von nachfolgenden
Infektionen mit holzzerstörenden Pilzen
befürchten lässt.
Das Konzept zum Ausbau der Straße ist zusammen mit den TBS im Jahre 2012
geprüft worden. Als Ergebnis dieser Prüfung war schnell klar, dass ein
sinnvoller Ausbau der Straße mit Neuordnung der Parksituation nicht mit dem
Erhalt der vorhandenen Straßenbegrünung einhergehen kann. Vielmehr bestand
schon 2012 Einigkeit, dass im Ausbau der Straße eine Chance liegen würde, eine
neue Straßenbegrünung mit ausreichenden Wurzelbereichen auszustatten und somit
im Hinblick auf den Klimawandel zukunftsfähig zu etablieren.
Ein Ausbau der Straße bzw. Tiefbauarbeit jedweder Art ohne Schädigung
der Bäume erscheint sehr unrealistisch, wenn nicht gar unmöglich.
In ungestörtem Boden kann man davon ausgehen, dass mindestens 2,00 m
über die Kronentraufe hinaus Wurzeln zu finden sind, die keinesfalls geschädigt
werden sollten. In gestörten Standorten ist die Prognose von aufzufindenden
Wurzeln, welche nicht zerstört werden sollten, kaum seriös möglich. Ein
Straßenausbau ohne Gefährdung der vorhandenen Bäume ist aus fachlicher Sicht
nicht oder nur mit sehr hohem finanziellen Aufwand möglich.
Nicht vorhandene Wurzelräume, Leitungstrassen im unmittelbaren
Wurzelhauptbereich, Bordsteinführungen im Wurzelhalsbereich, Wegebeläge bis an
die Stämme, Schäden durch Hundeurin, Anfahrschäden, kein hinreichender
Baumschutz sind die Probleme dieser Altbäume.
In der Planung sind aufgrund der guten Erfahrungen 4 Säulenhainbuchen
(Carpinus betulus ‚Frans Fontaine‘) vorgesehen. Denkbar wären natürlich auch
passend zum Straßennamen Linden (Silberlinde Tilia tomentosa ‚Brabant‘,
Winterlinde Tilia cordata ‚Greenspire‘ oder ‚Rancho‘)
Mit dieser Vorgehensweise ist gesichert, dass auch zukünftig
Baumaßnahmen durchgeführt werden können, ohne dass der Baumbestand
gefährdet wird.
Darüber hinaus möchte die Verwaltung noch einmal deutlich herausstellen,
dass sie insbesondere auch bei Baumaßnahmen im Bereich von Straßen ein
besonderes Augenmerk auf die Bäume legt. Der manchmal unausweichlichen
Interessenkollision zwischen barrierefreiem Fußgängerverkehr und Baumstandorten
wird gerade durch die von der Verwaltung und TBS vorgeschlagenen Vorgehensweise
zur zukünftigen Baumpflanzung mit Wurzelgräben Rechnung getragen.
Fazit:
Nach Auffassung von Verwaltung und TBS ist bei der Durchführung von
Baumaßnahmen jedweder Art eine Schädigung der Baumwurzeln zwingend zu
erwarten und damit ein langfristiger Erhalt der Bäume nicht möglich. Dies gilt
auch für einen Ausbau möglicherweise großflächig um die vorhandenen Bäume
herum, da auch hier Wurzeln zu finden sind, die nicht geschädigt werden dürfen.
Alternative Planungen unter Inanspruchnahme privater Grundstücke sind
aus wirtschaftlichen Erwägungen heraus nicht angestellt worden.
Die Verwaltung schlägt daher weiterhin vor, den Ausbau gemäß der
vorgelegten Planung vom 27.08.2015 umzusetzen, damit die Gehwege von den
Menschen auch kurzfristig wieder genutzt werden können. Durch die Beteiligung
der AVU, die in diesem Bereich neue Versorgungsleitungen verlegen will, hat der
Ausbau jetzt auch wirtschaftliche Vorteile.
Die im letzten Sitzungszug kontrovers
geführte Diskussion um Art und Umfang der Bürgerbeteiligung (es wurden auch
Kostengesichtspunkte herangezogen), kann nach Auffassung der Verwaltung nur im
Einzelfall entschieden werden. So ist für das anstehende Verfahren
festzustellen, dass es sich hier um nur einen Eigentümer handelt, mit dem die
Verwaltung „auf Arbeitsebene“ im Kontakt steht.
Diese SV ersetzt die im AUS am 16.02.2016 angekündigte und verschobene
SV 029/2016 und enthält die vom Kämmerer angekündigten ergänzenden
Erläuterungen.
Beschlussvorschlag:
Der AUS stimmt dem vorgestellten Ausbauplan vom 27.08.2015 zum Ausbau
der Lindenstraße (von Am Ochsenkamp bis Tobienstraße) zu und beauftragt die
Verwaltung bzw. die TBS, erneut eine Ausschreibung durchzuführen. Eine weitere
Bürgerbeteiligung soll hier nicht mehr erfolgen (jedoch sollen die
Arbeitsgespräche mit der genossenschaftlichen Grundstückseigentümerin
fortgeführt werden).
Die Bürgermeisterin
gez. Grollmann