Vorstellung der Ausbauplanung
Sachverhalt:
Vorbemerkungen
Der
Bebauungsplan Nr. 66 (Bahnhof Loh) ist am 30.01.2014 (s. SV Nr. 206/2013/5) vom
Rat der Stadt Schwelm als Satzung beschlossen worden. Im Rahmen des
Bebauungsplanverfahrens ist vom Gutachterbüro Schüssler-Plan ein
Verkehrskonzept erstellt worden. Dieses sieht eine verkehrliche Erschließung
von Gewerbe- und Mischgebieten über die westliche Rheinische Straße (zwischen
Loher Straße und Hattinger Straße) zur Hattinger Straße und über die Loher
Straße (zwischen Rheinischer Straße und B 7) zur Berliner Straße vor. Die
östliche Rheinische Straße (zwischen Loher Straße und Prinzenstraße) soll
abgebunden und dem öffentlichen Verkehr
entzogen werden.
Das
geplante allgemeine Wohngebiet soll über eine neu auszubauende Planstraße
(Sackgasse) an die Linderhauser Straße angebunden werden. In der Linderhauser
Straße soll die Eisenbahnbrücke beseitigt und die Linderhauser Straße
verbreitert werden. Die Vorampel in der Einmündung Herdstraße kann hierdurch
ersatzlos entfallen und der Verkehrsabfluss aus der Linderhauser Straße in die
Hattinger Straße wird sich verbessern.
Im
Jahr 2015 hat das Büro Schüssler-Plan diese hier skizzierten und mit dem
Bebauungsplan als Satzung verabschiedeten Planinhalte weiter differenziert und
mit den Beteiligten (Verwaltung, TBS. Versorgungsträger) zu einer
Ausführungsplanung weiterentwickelt. Die Inhalte dieser Ausführungsplanung
werden in dieser Vorlage nachfolgend erläutert:
Ausführungsplanung Stand Januar 2016
Die
westliche Rheinische Straße soll mit einer Fahrbahnbreite von 6,50 m für den
Lkw-Begegnungsverkehr ausgebaut werden. Zusätzlich sollen auf der Nordseite ein
durchgehender Gehweg sowie ein Parkstreifen (2, 00 m) mit Baumpflanzungen
ausgebaut werden. Die Straßenbäume sollen auch als ökologische Ausgleichsbilanz
dienen. Auf der Südseite sollen nur abschnittsweise ein Gehweg sowie
Parkbuchten gebaut werden.
Der
als Anlage 1 und 2 beigefügte Ausbauplan zur Rheinischen Straße des Büro
Schlüssler-Plan vom 18.01.2016 entspricht den vorgenannten Festsetzungen des
Bebauungsplanes Nr. 66 hinsichtlich des Baues von Fahrbahnen, Gehwegen und
Parkplätzen.
Die
Loher Straße sollte ursprünglich mit einer Fahrbahnbreite von 4,00 m im
Einrichtungsverkehr ausgebaut werden. Zusätzlich soll auf der Ostseite ein 3,00
m breiter kombinierter Geh-/Radweg angelegt werden. Hier war eine eine Planänderung erforderlich, die im als
Anlage 3 beigefügten Ausbauplan zur Loher Straße des Büro Schlüssler-Plan vom
18.01.2016 darstellt ist.
Bedingt
durch die Ansiedlung der Firma DHL an der Rheinische Straße soll nun der
Lieferverkehr als Lkw-Verkehr im Zweirichtungsverkehr (Fahrbahnbreite = 6,50 m)
über die etwa 100 m lange Loher Straße direkt zur Berliner Straße (B 7) geführt
werden. Der Gehweg (2,50 m) soll nun auf der Straßenwestseite gebaut werden, um
auch als Fluchtweg für die direkt anliegende Firma Pass an der Berliner Straße
dienen zu können. Auf der Straßenostseite soll durch Böschung und Stützwand auf
der städtischen Fläche der Höhenunterschied zum benachbarten Grundstück der
Firma Titan abgefangen werden.
Der
Ausbau der Loher Straße stellt für die Verwaltung eine Verbesserung der
verkehrlichen Erschließung der Gewerbe- und Mischflächen auf dem ehemaligen
Bahnareal dar. Hierdurch werden mehr
Ziel- und Quellverkehre über die Loher Straße geführt, was letztlich wiederum
zu einem geringeren Verkehrsaufkommen im
Knoten Rheinische Straße/Hattinger Straße führen wird.
Kosten
Im
Rahmen der gesetzlichen Beitragserhebungspflicht ist die Gemeinde verpflichtet,
die Anlieger anteilmäßig an den entstandenen Kosten zu beteiligen, wenn eine
Straße erneuert oder erweitert werden muss.
Für
die geplanten und im Haushaltsplanentwurf bei der HHSt. 12.01.01/0248.785210
für 2016 und 2017 dargestellten straßenbaulichen Maßnahmen mit einem Ansatz in
Höhe von 1,95 Mio. € sind Ausbaubeiträge zu erheben. Rechtsgrundlage dafür sind
das Kommunalabgabengesetz (KAG) und die Satzung über die Erhebung von Beiträgen
nach § 8 KAG für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Schwelm
(Ausbaubeitragssatzung).
Die
Teilabschnitte „Rheinische Straße“ und „Loher Straße nördl. Ast“ sind im rechtskräftigen
B-Plan Nr. 66 „Bahnhof Loh“ als eine Erschließungsstraße dargestellt und
sind im Bauprogramm der Stadt Schwelm zusammengefasst. Folgerichtig handelt es
sich auch in ausbaubeitragsrechtlicher Hinsicht um nur eine Anlage.
Auf
der Grundlage der vorgenannten Kostenschätzung und unter Berücksichtigung eines
weiteren Betrages für den erforderlichen Grunderwerb von der Deutschen
Bundesbahn AG in Höhe von geschätzt 25.000 € (nur Straßenfläche Rheinische
Straße, dargestellt bei 01.01.12/0103.782100) ist der Gesamtaufwand mit rd.
1.975.000 € zu beziffern.
Zusätzliche Informationen
Im Bebauungsplangebiet sind noch Wohnbauflächen und
Mischgebietsflächen vorhanden, die noch nicht realisiert sind. Die Verwaltung
befindet sich im Augenblick mit der Bahnflächenentwicklungsgesellschaft und
einem Bauträger in Gesprächen, die auf eine Entwicklung der restlichen
Bauflächen im Bebauungsplan abzielen.
Teilweise sind Abweichungen vom bisherigen Bebauungsplankonzept erforderlich.
Der Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung wurde in seiner Sitzung am
20.10.2015 durch eine Mitteilung im nichtöffentlichen Teil bereits über diese
Entwicklung informiert. Für die öffentlichen Teile der verkehrlichen
Erschließung des Bebauungsplangebietes, über die in dieser Vorlage berichtet
wird, ergeben sich aus dieser Entwicklung keine Konsequenzen.
Südlich des Bebauungsplangebietes befinden sich
unterhalb der Rheinischen Straße umfangreiche Gewerbeflächen, die von der
Berliner Straße her erschlossen sind. Die Rheinische Straße stellt in ihrem
augenblicklichen Zustand mit unzureichender Entwässerung für diese
Gewerbebetriebe ein hochwassertechnisches Risiko bei Starkregenereignissen dar.
Mit der Neuordnung der Entwässerung und mit dem Bau ordnungsgemäßer Oberflächen
der Rheinischen Straße kann dieses Hochwasserrisiko deutlich gemindert werden.
Beschlussvorschlag:
Der
Ausschuss wird um Kenntnisnahme gebeten.
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Die Bürgermeisterin
gez. Grollmann |