Betreff
Ausbau der Rheinischen Straße und Loher Straße
Vorstellung der Ausbauplanung
Vorlage
023/2016
Aktenzeichen
FB 6.1 / StEB / Le
Art
Berichtsvorlage

Sachverhalt:

Vorbemerkungen

Der Bebauungsplan Nr. 66 (Bahnhof Loh) ist am 30.01.2014 (s. SV Nr. 206/2013/5) vom Rat der Stadt Schwelm als Satzung beschlossen worden. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens ist vom Gutachterbüro Schüssler-Plan ein Verkehrskonzept erstellt worden. Dieses sieht eine verkehrliche Erschließung von Gewerbe- und Mischgebieten über die westliche Rheinische Straße (zwischen Loher Straße und Hattinger Straße) zur Hattinger Straße und über die Loher Straße (zwischen Rheinischer Straße und B 7) zur Berliner Straße vor. Die östliche Rheinische Straße (zwischen Loher Straße und Prinzenstraße) soll abgebunden und dem öffentlichen Verkehr  entzogen werden.

Das geplante allgemeine Wohngebiet soll über eine neu auszubauende Planstraße (Sackgasse) an die Linderhauser Straße angebunden werden. In der Linderhauser Straße soll die Eisenbahnbrücke beseitigt und die Linderhauser Straße verbreitert werden. Die Vorampel in der Einmündung Herdstraße kann hierdurch ersatzlos entfallen und der Verkehrsabfluss aus der Linderhauser Straße in die Hattinger Straße wird sich verbessern.

Im Jahr 2015 hat das Büro Schüssler-Plan diese hier skizzierten und mit dem Bebauungsplan als Satzung verabschiedeten Planinhalte weiter differenziert und mit den Beteiligten (Verwaltung, TBS. Versorgungsträger) zu einer Ausführungsplanung weiterentwickelt. Die Inhalte dieser Ausführungsplanung werden in dieser Vorlage nachfolgend erläutert:

 

Ausführungsplanung Stand Januar 2016

Die westliche Rheinische Straße soll mit einer Fahrbahnbreite von 6,50 m für den Lkw-Begegnungsverkehr ausgebaut werden. Zusätzlich sollen auf der Nordseite ein durchgehender Gehweg sowie ein Parkstreifen (2, 00 m) mit Baumpflanzungen ausgebaut werden. Die Straßenbäume sollen auch als ökologische Ausgleichsbilanz dienen. Auf der Südseite sollen nur abschnittsweise ein Gehweg sowie Parkbuchten gebaut werden.

Der als Anlage 1 und 2 beigefügte Ausbauplan zur Rheinischen Straße des Büro Schlüssler-Plan vom 18.01.2016 entspricht den vorgenannten Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 66 hinsichtlich des Baues von Fahrbahnen, Gehwegen und Parkplätzen.

Die Loher Straße sollte ursprünglich mit einer Fahrbahnbreite von 4,00 m im Einrichtungsverkehr ausgebaut werden. Zusätzlich soll auf der Ostseite ein 3,00 m breiter kombinierter Geh-/Radweg angelegt werden. Hier war eine  eine Planänderung erforderlich, die im als Anlage 3 beigefügten Ausbauplan zur Loher Straße des Büro Schlüssler-Plan vom 18.01.2016 darstellt ist.

Bedingt durch die Ansiedlung der Firma DHL an der Rheinische Straße soll nun der Lieferverkehr als Lkw-Verkehr im Zweirichtungsverkehr (Fahrbahnbreite = 6,50 m) über die etwa 100 m lange Loher Straße direkt zur Berliner Straße (B 7) geführt werden. Der Gehweg (2,50 m) soll nun auf der Straßenwestseite gebaut werden, um auch als Fluchtweg für die direkt anliegende Firma Pass an der Berliner Straße dienen zu können. Auf der Straßenostseite soll durch Böschung und Stützwand auf der städtischen Fläche der Höhenunterschied zum benachbarten Grundstück der Firma Titan  abgefangen werden.

Der Ausbau der Loher Straße stellt für die Verwaltung eine Verbesserung der verkehrlichen Erschließung der Gewerbe- und Mischflächen auf dem ehemaligen Bahnareal dar.  Hierdurch werden mehr Ziel- und Quellverkehre über die Loher Straße geführt, was letztlich wiederum zu einem geringeren Verkehrsaufkommen im  Knoten Rheinische Straße/Hattinger Straße führen wird.

Kosten

Im Rahmen der gesetzlichen Beitragserhebungspflicht ist die Gemeinde verpflichtet, die Anlieger anteilmäßig an den entstandenen Kosten zu beteiligen, wenn eine Straße erneuert oder erweitert  werden muss.

Für die geplanten und im Haushaltsplanentwurf bei der HHSt. 12.01.01/0248.785210 für 2016 und 2017 dargestellten straßenbaulichen Maßnahmen mit einem Ansatz in Höhe von 1,95 Mio. € sind Ausbaubeiträge zu erheben. Rechtsgrundlage dafür sind das Kommunalabgabengesetz (KAG) und die Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Schwelm (Ausbaubeitragssatzung).

Die Teilabschnitte „Rheinische Straße“ und „Loher Straße nördl. Ast“ sind im rechtskräftigen B-Plan Nr. 66 „Bahnhof Loh“ als eine Erschließungsstraße dargestellt und sind im Bauprogramm der Stadt Schwelm zusammengefasst. Folgerichtig handelt es sich auch in ausbaubeitragsrechtlicher Hinsicht um nur eine Anlage.

Auf der Grundlage der vorgenannten Kostenschätzung und unter Berücksichtigung eines weiteren Betrages für den erforderlichen Grunderwerb von der Deutschen Bundesbahn AG in Höhe von geschätzt 25.000 € (nur Straßenfläche Rheinische Straße, dargestellt bei 01.01.12/0103.782100) ist der Gesamtaufwand mit rd. 1.975.000 € zu beziffern.

Zusätzliche Informationen

Im Bebauungsplangebiet sind noch Wohnbauflächen und Mischgebietsflächen vorhanden, die noch nicht realisiert sind. Die Verwaltung befindet sich im Augenblick mit der Bahnflächenentwicklungsgesellschaft und einem Bauträger in Gesprächen, die auf eine Entwicklung der restlichen Bauflächen im Bebauungsplan  abzielen. Teilweise sind Abweichungen vom bisherigen Bebauungsplankonzept erforderlich. Der Ausschuss für Umwelt und Stadtentwicklung wurde in seiner Sitzung am 20.10.2015 durch eine Mitteilung im nichtöffentlichen Teil bereits über diese Entwicklung informiert. Für die öffentlichen Teile der verkehrlichen Erschließung des Bebauungsplangebietes, über die in dieser Vorlage berichtet wird, ergeben sich aus dieser Entwicklung keine Konsequenzen.

Südlich des Bebauungsplangebietes befinden sich unterhalb der Rheinischen Straße umfangreiche Gewerbeflächen, die von der Berliner Straße her erschlossen sind. Die Rheinische Straße stellt in ihrem augenblicklichen Zustand mit unzureichender Entwässerung für diese Gewerbebetriebe ein hochwassertechnisches Risiko bei Starkregenereignissen dar. Mit der Neuordnung der Entwässerung und mit dem Bau ordnungsgemäßer Oberflächen der Rheinischen Straße kann dieses Hochwasserrisiko deutlich gemindert werden.

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss  wird um Kenntnisnahme gebeten.

 


 

 

 

 

 

 

Die Bürgermeisterin

gez. Grollmann