Sachverhalt:
In den Ratssitzungen vom 27.11.2014 (Vorlage Nr. 252/2014) und vom
21.01.2015 (Vorlage Nr. 026/2015) wurde beschlossen, die bisherigen Nutzer des
Gebäudes Kaiserstr. 69 (VHS + Musikschule) anderweitig unterzubringen und das
Gebäude bis zum Ende des Jahres 2015 zu veräußern. Der Umzug der Musikschule
und der VHS befindet sich in der aktiven Umsetzung, so dass das Gebäude
kurzfristig leergezogen sein wird.
Zwischenzeitlich hat sich jedoch dringender Bedarf an
Unterbringungsmöglichkeiten für Asylbewerber ergeben. Die zu dem Gebäude
Kaiserstr. 69 gehörende Turnhalle wurde bereits entsprechend umgebaut. Es
zeichnet sich jedoch bereits ab, dass weiterer Wohnraum für Asylbewerber
notwendig sein wird. Diese zusätzlichen Kapazitäten können in dem Gebäude
Kaiserstr. 69 bereitgestellt werden.
Das Gebäude Kaiserstr. 69 soll daher nach dem Leerzug vollständig zur
Unterbringung von Asylbewerbern umgebaut werden. Der Verkaufsbeschluss des
Rates ist aufzuheben.
Beschlussvorschlag:
Der Beschluss
des Rates (siehe Vorlagen Nrn. 252/2014 + 026/2015) zur Veräußerung des
städtischen Gebäudes Kaiserstr. 69 wird aufgehoben.
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Die Bürgermeisterin
gez. Grollmann |