Sachverhalt:
Vorbemerkung:
Diese Vorlage ersetzt die Ursprungsvorlage
254/2015, die am 14.01.2016 im Finanzausschuss vorberaten wurde. In dieser
Sitzung des FA wurde - einem Antrag der CDU-Fraktion folgend – beschlossen, den
Beschlusstext der Ursprungsvorlage 254/2015 zu ändern und die geänderte Vorlage
dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen. Diese Vorlage enthält daher einen
neuen, der Beschlussfassung im FA 14.01.16 entsprechenden Beschlussvorschlag.
In den Ratssitzungen vom 27.11.2014 (Vorlage Nr. 252/2014) und vom
21.01.2015 (Vorlage Nr. 026/2015) wurde beschlossen, die bisherigen Nutzer des
Gebäudes Kaiserstr. 69 (VHS + Musikschule) anderweitig unterzubringen und das
Gebäude bis zum Ende des Jahres 2015 zu veräußern. Der Umzug der Musikschule
und der VHS befindet sich in der aktiven Umsetzung, so dass das Gebäude
kurzfristig leergezogen sein wird.
Zwischenzeitlich hat sich jedoch dringender Bedarf an
Unterbringungsmöglichkeiten für Asylbewerber ergeben. Die zu dem Gebäude
Kaiserstr. 69 gehörende Turnhalle wurde bereits entsprechend umgebaut. Es
zeichnet sich jedoch bereits ab, dass weiterer Wohnraum für Asylbewerber
notwendig sein wird. Diese zusätzlichen Kapazitäten können in dem Gebäude
Kaiserstr. 69 bereitgestellt werden.
Das Gebäude Kaiserstr. 69 soll daher nach dem Leerzug vollständig zur
Unterbringung von Asylbewerbern umgebaut werden. Die Umsetzung des
Verkaufsbeschluss des Rates wird daher bis auf weiteres ausgesetzt.
Beschlussvorschlag:
Der Beschluss
des Rates (siehe Vorlagen Nrn. 252/2014 + 026/2015) zur Veräußerung des
städtischen Gebäudes Kaiserstr. 69 wird in seiner Umsetzung bis auf weiteres
ausgesetzt.
|
Die Bürgermeisterin
gez. Grollmann |