Betreff
Veräußerung des Gebäudes Kaiserstr. 69
Vorlage
254/2015/1
Aktenzeichen
FB 2
Art
Tischvorlage
Referenzvorlage

Sachverhalt:

 

Vorbemerkung:

Diese Vorlage ersetzt die Ursprungsvorlage 254/2015, die am 14.01.2016 im Finanzausschuss vorberaten wurde. In dieser Sitzung des FA wurde - einem Antrag der CDU-Fraktion folgend – beschlossen, den Beschlusstext der Ursprungsvorlage 254/2015 zu ändern und die geänderte Vorlage dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen. Diese Vorlage enthält daher einen neuen, der Beschlussfassung im FA 14.01.16 entsprechenden Beschlussvorschlag.

 

In den Ratssitzungen vom 27.11.2014 (Vorlage Nr. 252/2014) und vom 21.01.2015 (Vorlage Nr. 026/2015) wurde beschlossen, die bisherigen Nutzer des Gebäudes Kaiserstr. 69 (VHS + Musikschule) anderweitig unterzubringen und das Gebäude bis zum Ende des Jahres 2015 zu veräußern. Der Umzug der Musikschule und der VHS befindet sich in der aktiven Umsetzung, so dass das Gebäude kurzfristig leergezogen sein wird.

Zwischenzeitlich hat sich jedoch dringender Bedarf an Unterbringungsmöglichkeiten für Asylbewerber ergeben. Die zu dem Gebäude Kaiserstr. 69 gehörende Turnhalle wurde bereits entsprechend umgebaut. Es zeichnet sich jedoch bereits ab, dass weiterer Wohnraum für Asylbewerber notwendig sein wird. Diese zusätzlichen Kapazitäten können in dem Gebäude Kaiserstr. 69 bereitgestellt werden.

Das Gebäude Kaiserstr. 69 soll daher nach dem Leerzug vollständig zur Unterbringung von Asylbewerbern umgebaut werden. Die Umsetzung des Verkaufsbeschluss des Rates wird daher bis auf weiteres ausgesetzt.

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Beschluss des Rates (siehe Vorlagen Nrn. 252/2014 + 026/2015) zur Veräußerung des städtischen Gebäudes Kaiserstr. 69 wird in seiner Umsetzung bis auf weiteres ausgesetzt.

 


 

Die Bürgermeisterin

gez. Grollmann