Betreff
Aktualisierung der Kindergarten-Bedarfsplanung
Vorlage
218/2015/1
Aktenzeichen
4/51-3DA
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Sachverhalt:

Für das KiTa-Jahr 2015/16 standen zur Zeit der Planung genügend Plätze für die damals zu erwartenden Kinder zur Verfügung. Ab Januar 2015 sind die Plätze vergeben worden. Zu Beginn des Kindergartenjahres 15/16 konnte der Bedarf noch gedeckt werden. In der Folge hat die verstärkte Bautätigkeit, damit einhergehender  Zuzug und die ansteigende Zahl von Flüchtlingszuweisungen den Bedarf  bereits für das laufende Kindergartenjahr erhöht. Hier fehlen bis zum Jahresende ca. 50 Plätze.

Wenn sich für das kommende Kindergartenjahr 2016/17 der Bedarf in gleicher Weise weiter entwickelt, fehlen zum Beginn (01.08.2016) weitere ca. 200 Plätze.   Wie sich die tatsächliche Nachfrage darstellen wird, ist z.Zt. noch nicht absehbar. Um den Rechtsanspruch zu erfüllen, müssen zusätzliche Plätze vorgehalten werden.

 

Von ca. 200 freiwerdenden Plätzen durch Einschulung (Sommer 2016) werden rund 2/3 durch U3-Kinder, die in den Ü3-Bereich wechseln, besetzt. Somit werden statistisch gesehen zum 1. Aug. 2016 rund 60 Ü3-Plätze frei und rund 140 U3-Plätze frei. Wenn der Zuwachs durch Asylsuchende stabil bleiben würde und die Voranmeldezahlen des Vorjahres durch Schwelmer Familien wiederum erreicht werden, ergibt sich statistisch in beiden Altersgruppen (U3 und Ü3) ein Mehrbedarf von voraussichtlich mehr als je 100 Plätzen.

 

Verschiedene Möglichkeiten der Kompensierung des Mehrbedarfes bestehen durch die Reaktivierung (noch nicht) geschlossener KiTas, die Erweiterung von Einrichtungen, den Neubau von Einrichtungen (z.B. Investorenmodell) und Großtagespflegestellen.

 

Aufgrund der zu erwartenden Kinderzahlen und der Variabilität favorisiert die Verwaltung eine Kombination aus zusätzlichen Einrichtungen und Großtagespflegestellen.

 

Der geringste finanzielle Aufwand entstünde durch Investorenmodelle oder die Reaktivierung/Weiternutzung bestehender Einrichtungen.

 

Der Jugendhilfeausschuss hat am 26. Okt. 2015 der Verwaltung empfohlen, kurzfristig ein Trägertreffen durchzuführen und festzustellen, ob Träger bereit sind, eine der o.g. Möglichkeiten,  zusätzliche Einrichtungen zu betreiben, umzusetzen.

 

Die Möglichkeit, insgesamt zwei Einrichtungen als Investorenmodell neu zu bauen und ältere (teilweise bereits geschlossene) Einrichtungen vorübergehend weiter zu betreiben (kurzfristige Lösung), stieß auf Interesse bei verschiedenen Trägern.

Gespräche mit einem möglichen Betreiber von Großtagespflegestellen wurden ebenfalls geführt.

Parallel dazu wird derzeit von der Verwaltung geprüft, ob es noch möglich ist, durch Anträge an das Land U3-Ausbaumittel für diese Maßnahmen zu erhalten.

Welche zur Verfügung stehenden Grundstücke von der Lage und Größe für den Bau einer KiTa geeignet sind, ist ebenfalls noch zu prüfen.

 

Abgesehen von den notwendigen investiven Mitteln zum Bau und zur Ausstattung der zusätzlichen Einrichtungen sind für den Haushalt 2016 und folgende die Betriebskosten zu kalkulieren gewesen. Diese setzen sich aus verschiedenen zu erwartenden Einnahmen (z.B. Zuschüsse vom Land und Elternbeiträge) und Ausgaben (z.B. Kommunaler Anteil und weitergeleitete Zuschüsse vom Land) zusammen. In der Summe ergibt sich daraus ein zu finanzierender Differenzbetrag von bis zu 100.000,- Euro pro KiTa-Gruppe/Jahr. Diese Mittel sind je nach Zeitpunkt der Inbetriebnahme anteilig zu berechnen. Die geplanten Maßnahmen für rund 250 Kinder entsprechen rund 12 Gruppen und ein bis zwei Großtagespflegestellen.


Beschlussvorschlag:

Der Rat beauftragt die Verwaltung, aufgrund der aktuellen Entwicklungen kurzfristig die bedarfsgerechte Planung der Tagesbetreuung für Schwelmer Kinder anzupassen und umzusetzen.

Die Maßnahmen sollen in der Etatplanung 2016 ff. berücksichtigt werden.