Betreff
Widmung der Ehrenberger Straße in der Erstreckung von Haus Nr. 10 bis zum Wendehammer
Vorlage
063/2015
Aktenzeichen
5.3
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Die Ehrenberger Stra?e ist im Abschnitt von Obermauerstra?e bis Haus Nr. 10 im Zuge des Ausbaues der Obermauerstra?e (heutige B 483) ausgebaut worden. Die rechtskr?ftige Widmung als ?ffentliche Stra?e erfolgte im Jahre 1980. Nun sollen der daran anschlie?ende Abschnitt der Ehrenberger Stra?e von Haus Nr. 10 bis zum Ende des Wendekreises und der unselbst?ndige Stichweg (bis zum Verbindungsweg zur Obermauerstra?e) gewidmet werden.

Die Ehrenberger Stra?e ab Haus Nr. 10 ist auf der Grundlage des Gedankens des ?Shared Space?, und zwar gem?? der in Sitzungsvorlage 096/2010/2 dargestellten Variante 4 gem?? Ratsbeschluss vom 30.09.2010 ausgebaut worden. Nach dem technischen Ausbau erfolgte die Stra?enschlussvermessung. Mit der Fortf?hrung des Liegenschaftskatasters im November 2013 wurde die Bauma?nahme insgesamt beendet.

Die Voraussetzungen f?r eine stra?enrechtliche Widmung der Ehrenberger Stra?e einschlie?lich des Stichweges als ?ffentliche Stra?e gem?? ? 6 StrWG NW liegen vor.

In dem dieser? Verwaltungsvorlage beigef?gten Lageplan sind die zu widmenden Fl?chen dargestellt. Es handelt sich um die Grundst?cke der Gemarkung Schwelm, Flur 18, Flurst?cke 309, 310 (teilweise), 311, 312, 313, 314, 315, 316, 347 sowie Flur 28, Flurst?cke 205, 206, 240, 241 und 242.

Die Einstufung der Ehrenberger Stra?e erfolgt gem. ? 3 Abs. 1 Nr. 3 StrWG NW in die Stra?engruppe ?Gemeindestra?e? in der Stra?enbaulast der Stadt Schwelm (? 47 StrWG NW) und nach ? 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG NW in die Untergruppe ?Anliegerstra?e?.

Die Widmung erfolgt durch Verwaltungsakt (Allgemeinverf?gung) gem. ? 35 Satz 2 Verwaltungsverfahrensgesetz f?r das Land Nordrhein-Westfalen (VwVfG NW) vom 12.11.1999 in der zurzeit geltenden Fassung. Sie ist ?ffentlich bekannt zu machen. Die Widmung wird nach ? 6 Abs. 1 StrWG NW im Zeitpunkt ihrer ?ffentlichen Bekanntmachung wirksam.


Beschlussvorschlag:

Die Ehrenberger Stra?e im Abschnitt von Haus Nr. 10 bis zum Ende des Wendekreises und der in H?he des Hauses 1 a in ?stliche Richtung abzweigende unselbst?ndige Stichweg (bis zum Verbindungsweg zur Obermauerstra?e) soll gem?? ? 6 des Stra?en- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW), in der zur Zeit geltenden Fassung, durch Widmung die Eigenschaft einer ?ffentlichen Stra?e in der Stra?enbaulast der Stadt Schwelm erhalten. Die Einstufung erfolgt gem?? ? 3, Abs. 1, Nr. 3 StrWG NW in die Stra?engruppe ?Gemeindestra?en? und nach ? 3, Abs. 4, Nr. 2 StrWG NW in die Untergruppe ?Anliegerstra?e?, da hier die Belange der Erschlie?ung der anliegenden Grundst?cke ?berwiegen.

Die genaue Abgrenzung der vorstehend beschriebenen Verkehrsfl?che ergibt sich aus dem der Verwaltungsvorlage beigef?gten Lageplan.