Betreff
Erhöhung der Eintrittsentgelte für das Hallenbad sowie der Nutzungsentgelte für die Sportstätten der Stadt Schwelm
Vorlage
253/2014/1
Aktenzeichen
FB 4.3 La.
Art
Tischvorlage
Referenzvorlage

Sachverhalt:

 

Diese Vorlage ersetzt die Vorlage 253/2014 komplett!

 

Als Ergebnis der interfraktionellen Beratungen sollen die Eintrittsentgelte für das Hallenbad sowie die Nutzungsentgelte für die Sportstätten erhöht werden.

 

Eintrittsentgelte Hallenbad

Wie aus der beigefügten Tabelle zu ersehen ist, sollen die Eintrittsentgelte  um 9 – 12 % erhöht werden. Die variable Erhöhung erfolgt, damit keine zu krummen Wechselgeldbeträge herausgegeben werden müssen, was den Kassenautomaten überfordern würde.

Wie weiter aus der Tabelle zu ersehen ist, wurden die letzten Erhöhungen in den Jahren 2010 und 2012 vorgenommen. Durch die jetzt geplanten Erhöhungen werden anhand der Besucherzahlen aus dem Jahr 2013 Mehreinnahmen in Höhe von ca. 10.404 € erwartet. Die Erhöhung soll zum 01.01.2015 erfolgen.

 

Nutzungsentgelte Sportstätten

Da eine Umsetzung bzw. Beitragsanpassung ab 2015 bei den Vereinen technisch nicht mehr machbar ist,  soll eine Erhöhung erst ab 2016 erfolgen. Die ursprünglich geplante stufenweise Anhebung in zwei Schritten soll demnach in 2016 komplett erfolgen.

Nach Beschlussfassung wird die Verwaltung die Gespräche mit dem Stadtsportverband aufnehmen um insbesondere zu prüfen, wie die (zusätzliche finanzielle) Förderung der Jugendarbeit in den Schwelmer Vereinen zu berücksichtigen ist.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

a)    Die Eintrittsentgelte für das Hallenbad der Stadt Schwelm werden ab dem 01.01.2015 um ca. 9 – 12 % erhöht. Die einzelnen Erhöhungsbeträge ergeben sich aus der als Anlage beigefügten Tabelle.

b)    Die Nutzungsentgelte für die Sportstätten der Stadt Schwelm werden zum 01.01.2016 über die Stundenverrechnungssätze so erhöht, dass sich ein Mehrertrag von 32.000 € ergibt.