Betreff
Erhöhung der Eintrittsentgelte für das Hallenbad sowie der Nutzungsentgelte für die Sportstätten der Stadt Schwelm
Vorlage
253/2014
Aktenzeichen
FB 4.3 La.
Art
Tischvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachverhalt:

 

Als Ergebnis der interfraktionellen Beratungen sollen die Eintrittsentgelte für das Hallenbad sowie die Nutzungsentgelte für die Sportstätten erhöht werden.

 

Eintrittsentgelte Hallenbad

Wie aus der beigefügten Tabelle zu ersehen ist, sollen die Eintrittsentgelte  um 9 – 12 % erhöht werden. Die variable Erhöhung erfolgt, damit keine zu krummen Wechselgeldbeträge herausgegeben werden müssen, was den Kassenautomaten überfordern würde.

Wie weiter aus der Tabelle zu ersehen ist, wurden die letzten Erhöhungen in den Jahren 2010 und 2012 vorgenommen. Durch die jetzt geplanten Erhöhungen werden anhand der Besucherzahlen aus dem Jahr 2013 Mehreinnahmen in Höhe von ca. 10.404 € erwartet. Die Erhöhung soll zum 01.01.2015 erfolgen.

 

Nutzungsentgelte Sportstätten

Die Nutzungsentgelte für die Sportstätten sollen ab dem 01.01.2015 auf 3 € die Stunde und ab dem 01.01.2016 auf 4 € die Stunde erhöht werden. Bei einer Nutzungszeit von ca. 16.000 Stunden jährlich  ergibt dies eine Erhöhung von 16.000 € ab 2015 und weitere 16.000 € ab dem Jahr 2016.

Nach Beschlussfassung wird die Verwaltung die Gespräche mit dem Stadtsportverband aufnehmen um insbesondere zu prüfen, wie die (zusätzliche finanzielle) Förderung der Jugendarbeit in den Schwelmer Vereinen zu berücksichtigen ist.

 

 


Beschlussvorschlag:

a)    Die Eintrittsentgelte für das Hallenbad der Stadt Schwelm werden ab dem 01.01.2015 um ca. 9 – 12 % erhöht. Die einzelnen Erhöhungsbeträge ergeben sich aus der als Anlage beigefügten Tabelle.

b)    Die Nutzungsentgelte für die Sportstätten der Stadt Schwelm werden zum 01.01.2015 von 2 € um 1 € auf 3 €/Stunde ( 30 Min. 1,50€) erhöht. Ab dem 01.01.2016 werden die Entgelte um einen weiteren Euro auf dann 4 €/Stunde (30 Min. 2 €) erhöht.