Betreff
Ausnahmeregelung für auswärtige Kinder in Schwelmer Tageseinrichtungen
Vorlage
138/2013/1
Aktenzeichen
4/51-3DA
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Sachverhalt:

In der Sitzung vom 09.09.2013 hat der JHA die finanziellen Auswirkungen von auswärtigen Kindern in Schwelmer Kindertageseinrichtungen diskutiert. Die zu diesem Zeitpunkt bekannten Kinderzahlen wurden hinterfragt und die Verwaltung beauftragt, eine genaue Analyse vorzunehmen. Die Ergebnisse dieser Analyse sind durch eine Tabelle in der Sitzungsniederschrift dargestellt worden und werden in der Sitzung näher erörtert.

Aufgrund dieser Ergebnisse schlägt die Verwaltung vor, einzelne Ausnahmeregelungen abzuschaffen und zukünftig nur noch Einzelfallentscheidungen über das Jugendamt vorzunehmen, die die pädagogischen und sozialen Belange berücksichtigen können. Bei diesen Entscheidungen sollen Schwelmer Kinder und die Planung der Plätze für sie Vorrang haben.


Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die im Jahr 2002 festgelegten Ausnahmeregelungen für die Aufnahme von auswärtigen Kindern in Schwelmer Tageseinrichtungen aufzuheben.

 

Über eine Aufnahme auswärtiger Kinder in eine Schwelmer Kindertageseinrichtung kann zukünftig nur auf Antrag beim Jugendamt der Stadt Schwelm entschieden werden. Diese Entscheidung soll unter sozialen und pädagogischen Gesichtspunkten getroffen werden,  jedoch haben Schwelmer Kinder Vorrang.