Sachverhalt:
In bestimmten Ausnahmefällen ist es bisher möglich, dass auswärtige Kinder Schwelmer Kindertageseinrichtungen besuchen. Die Kriterien dafür sind vom Rat der Stadt Schwelm 2001 beschlossen worden. Trotzdem kommt es immer wieder zu Belegungen durch weitere auswärtige Kinder. In der Gesamtheit bewegt sich die Anzahl in dem Rahmen einer zweigruppigen Einrichtung. Bei einer Ausgabenhöhe städtischer Betriebskostenanteile und freiwilliger Übernahmen von Trägeranteilen in einer Gesamthöhe von über 2.000.000,- Euro/Jahr beträgt der kommunale Anteil der Stadt Schwelm für 46 auswärtige Kinder (Kiga-Jahr 2012/13) rund 115.000,- Euro pro Jahr.
Waren es bei einer Zählung im Jahr 2001 noch 25 Kinder, 2007 dann 38, so stieg die Zahl bei einer erneuten Zählung im Jahr 2013 auf 46 an. Zum Beginn des neuen Kindergartenjahr sind es aktuell 39.
2001 stammten die Kinder aus folgenden Städten:
Wuppertal 5, Gevelsberg 8, Sprockhövel 8, Bochum 1, Remscheid 3
2007 stammten die Kinder aus folgenden Städten:
Wuppertal 3, Ennepetal 13, Gevelsberg 8, Sprockhövel 12, Radevormwald 1, Gelsenkirchen 1
2013 stammen die Kinder aktuell aus folgenden Städten:
Wuppertal 7, Ennepetal 19, Gevelsberg 6, Sprockhövel 7
Entwicklung der Belegung und finanzielle Auswirkung durch ausw. Kinder
|
Anzahl d.Kinder mit
Rechtsanspruch 0 bis unter 6 J. |
Plätze in Schwelmer Kitas
gesamt |
Plätze in Tagespflege |
Plätze für U3 |
Aufwand (kommunaler Mittel
Anteil Betriebs-kosten) |
Auswärtige Kinder in
Schwelmer Einrichtungen |
GTK 2008/09 |
(3-6 Jahre) ca. 950 |
860 |
25 |
ca. 50 |
ca. 1.700.000 |
ca. 50 |
2011/12 |
1385 |
828 |
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88 |
|
nicht erhoben |
2012/13 |
1357 (Hochr.) |
818 |
|
113 |
ca. 2.000.000 |
46 |
2013/14 |
1329 (Hochr.) |
898 |
52 |
168 |
|
39 |
Verän-derung |
-2% pro Jahr |
2012 auf 2014 plus 8,5% |
ca. 30 Zu-gänge und Abgänge |
|
|
Rund 5% aller Plätze
(ca. 115.000 € p Jahr für Auswärtige) |
Aus verschiedenen sozialen und pädagogischen Gründen bestehen die gültigen Ausnahmeregelungen. Diese haben sich nicht in allen Fällen als sinnvoll und praktikabel erwiesen. In ausgewiesenen stadtgrenznahen Gebieten wurden Ausnahmen ermöglicht; bei Wegzug aus Schwelm ebenfalls. Für Geschwisterkinder wurden z.T. „Kettenverträge“ geschlossen. Kinder, die von Verwandten in Schwelm betreut wurden standen Ausnahmemöglichkeiten offen, z. b. über Meldung eines Zweitwohnsitzes. Der Vorrang von Schwelmer Kindern wurde nicht immer gewährleistet. Die Entscheidungen wurden meist ohne Abstimmung mit dem Jugendamt von den Einrichtungen getroffen. Der Anteil der auswärtigen Kinder ist mit der Zeit gestiegen.
Die Beschlusslage zur Aufnahme ortsfremder Kinder in Schwelmer Tageseinrichtungen für Kinder sieht bisher wie folgt aus; die Verwaltung macht Vorschläge zur Optimierung:
In Abstimmung mit den freien Trägern von
Kindergärten wurde am 12.02.01 vom Jugendhilfeausschuss und am 29.03.01 vom
Rat im Interesse der Kinder eine Reihe von Ausnahmen zur Aufnahme ortsfremder
Kinder beschlossen: |
Vorschlag der Verwaltung: |
1. Kinder, die bisher einen Kindergartenplatz in
Schwelm besuchten, deren Eltern aber
in eine angrenzende Nachbarstadt verzogen sind, können aus pädagogischen
Gründen weiterhin in der Einrichtung verbleiben. Hier ist aber in der Regel
Beratungsbedarf und nach der Besonderheit des Einzelfalles zu entscheiden.
Das Jugendamt sollte beteiligt werden. 2. Sprockhöveler Kinder aus folgenden Straßen: Buchenstr.,
Gangelshauser Weg, Uellendahl. Hier gibt es für den Schulbereich eine
vertragliche Vereinbarung, an die die Kindergartenplanung sich aus päd.
Gründen anlehnt. Die Kinder können ausschließlich einen Platz im
Kindergartenbezirk Linderhausen erhalten. Schwelmer Kinder haben Vorrang, 3. Ennepetaler Kinder aus folgenden Straßen:
Oderstr. und Neißestr. sowie Königsfelder Str. vom Beginn an bis zu den Häusern Nr. 29/30.
Diese Kinder können ausschließlich einen Platz im Kindergarten-bezirk
Möllenkotten erhalten. Schwelmer Kinder haben Vorrang. 4. Kinder, die in Schwelm einen 2. Wohnsitz haben
oder in einem Pflegeverhältnis nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG)
stehen (das Jugendamt behält sich eine Prüfung vor)
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1. Kinder, die bisher einen Kindergartenplatz in
Schwelm besuchten, deren Eltern aber
in eine angrenzende Nachbarstadt verzogen sind, können aus pädagogischen
Gründen weiterhin in der Einrichtung verbleiben. Hier ist aber in der Regel
Beratungsbedarf und nach der Besonderheit des Einzelfalles zu entscheiden.
Das Jugendamt ist zu beteiligen. Geschwisterkinder, die die Einrichtung nicht
besuchen, sind nicht von dieser Regelung betroffen. 2. Sprockhöveler Kinder aus folgenden Straßen:
Buchenstr., Gangelshauser Weg, Uellendahl. Hier gibt es für den Schulbereich
eine vertragliche Vereinbarung, an die die Kindergartenplanung sich aus päd.
Gründen anlehnt. Die Kinder können ausschließlich einen Platz im
Kindergartenbezirk Linderhausen erhalten. Schwelmer Kinder haben Vorrang, 3. Ennepetaler Kinder aus folgenden Straßen:
Oderstr. und Neißestr. sowie Königsfelder Str. vom Beginn an bis zu den Häusern Nr. 29/30.
Diese Kinder können ausschließlich einen Platz im Kindergarten-bezirk
Möllenkotten erhalten. Schwelmer Kinder haben Vorrang. 4. Kinder, die in Schwelm in einem Pflegeverhältnis nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) stehen (das Jugendamt behält sich eine Prüfung vor).
6. Die genannten Ausnahmen sind in jedem Fall mit
dem Jugendamt abzustimmen. |
Beschlussvorschlag:
Der JHA beschließt die Änderung der Ausnahmeregelungen für die Aufnahme auswärtiger Kinder in Schwelmer Tageseinrichtungen.