Betreff
Konsolidierungsmaßnahmen der TBS AöR 2014 - 2021
Vorlage
088/2013/1
Aktenzeichen
V Fl-sg
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Sachverhalt:

Der Vorstand wurde in der Sitzung am 16.04.2013 durch den Verwaltungsrat beauftragt, die in Punkt 3 des interfraktionellen Antrages vom 13.03.2013 aufgeführten Prüfungen durchzuführen.

 

Ergänzend wird auf die Vorlagen 085/2013 (Kalkulatorischer Zinssatz für die Gebührenkalkulation 2014), 106/2013 (Vergleich der Betriebsformen für die TBS) sowie 089/2013 (Personalentwicklung der TBS 2014 – 2021) verwiesen, die ebenfalls mit dieser Thematik in Zusammenhang stehen. Soweit hieraus Auswirkungen auf mögliche Konsolidierungen entstehen, wurden diese in der Vorlage berücksichtigt.

 

Die Modellrechnung auf Basis der 5. Änderungsliste vom 07.03.2013 stellt einen erwarteten Konsolidierungsbeitrag der TBS in Höhe von 250 T€ bzw. 300 T€ in den Jahren 2014 und 2015 sowie in Höhe von 500 T€ in den Folgejahren bis einschließlich 2021 dar.

In Anlage 1 werden die von den TBS ermittelten und geplanten Einsparbeiträge für jedes Jahr dargestellt. Hier sind jeweils die Nummern der erläuternden Vorlagen angegeben.

Die Wertermittlung basiert überwiegend auf der Planung für 2013 unter der Annahme unveränderter Rahmenbedingungen. Insbesondere wurden grundsätzlich keine Kostensteigerungen berücksichtigt.

 

Die Ergebnisse der Beratung des Verwaltungsrates am 27.06.2013 und weitere Änderungen wurden in die Anlage 1 eingepflegt. Erläuternde Hinweise werden im Vorlagentext an den entsprechenden Stellen gegeben (fett / kursiv).

 

Im Folgenden werden die einzelnen Einsparungsbereiche inhaltlich und in ihrer Auswirkung im Zeitraum 2014 – 2021 erläutert.

 

 

Personalkosten / Personalentwicklung

Zur Feststellung der Potenziale wurde das interne Personalentwicklungskonzept fortgeschrieben. Einzelheiten hierzu sind in Vorlage 089/2013 erläutert.

 

Durch die geplanten Maßnahmen sind Konsolidierungsbeiträge in Höhe von 144.000,-€ in 2014 bis zu 288.000,-€ im Jahr 2021 vorgesehen. Im Gesamtbetrachtungszeitraum beläuft sich die Einsparsumme auf 1,88 Mio €.

Hierbei sind die Einsparungen berücksichtigt, die sich im Rahmen der Dienstleistungen und der Gemeinkosten direkt auf den städtischen Haushalt auswirken.

Ergänzungen:

Der für Mitte 2014 geplante Wegfall einer Stelle im Bereich Stadtgrün konnte bereits im Juli 2013 realisiert werden.

Die Einspareffekte durch die Personalreduzierung wurden an drei Stellen neu berechnet. Grund ist die bestehende Arbeitszeitreduzierung in einem Rentenfall, die geänderte Elternzeitsituation eines Mitarbeiters und der durch einen Übertragungsfehler falsch angesetzte Renteneintrittszeitpunkt eines Mitarbeiters.


Die Reduzierung der Personalkosten wird um den Wegfall einer weiteren Stelle ab 2016 erweitert. Es handelt sich hierbei nicht um einen konkreten Renteneintritt, sondern – wie im oben genannten Fall – um den Handlungsspielraum, der durch sonstigen Fluktuationen für das Jahr 2016 angenommen wird.

 

In Anlage 1 sind nachrichtlich die weiteren im Personalentwicklungskonzept enthaltenen Personalkostenreduzierungen aufgeführt, deren Auswirkungen nicht unmittelbar auf die Stadt, sondern auf die Gebührenbereiche gerichtet sind. Über den Zeitraum 2014 bis 2021 belaufen sich diese Reduzierungen auf zusätzliche 807.000,-€. Diese Reduzierungen werden sich über geringere Gebühren letztlich auch kostenmindernd bei der Stadt auswirken.

 

In der Haushaltsplanung hat der Kämmerer für das Jahr 2014 15.000,-€ und für die Folgejahre ab 2015 jeweils 50.000,- € als erhöhte Gewinnabführung der TBS bereits eingeplant (Erhöhung der Ansätze im Bereich 16.01.02.465110 von 1,10 Mio € auf 1,115 Mio € in 2014 und 1,15 Mio € ab 2015). Diese Erhöhungen resultieren aus geplanten Einsparungen im Personalbereich und sind an dieser Stelle in Abzug zu bringen.

 

Ergänzung:

Dieser Betrag wurde nach der Diskussion im Verwaltungsrat herausgenommen, da die Einspareffekte zu einem früheren Zeitpunkt dem Kämmerer angeboten wurden und deshalb Teil des TBS-Beitrages zur Konsolidierung sind. Aus Sicht des Vorstandes ist dies zur Berücksichtigung der von den TBS faktisch erbrachten Beiträge unerlässlich.

Die in den kommenden Jahren relevanten Maßnahmen werden in den jeweiligen Stellenplanberatungen thematisiert.

 

 

Friedhofsgebühren

In der Sitzung des Verwaltungsrates am 05.03.2013 wurden geänderte Gebührensätze für verschiedene Grabarten beschlossen.
Es wurde davon ausgegangen, dass hierdurch die Unterdeckung gesenkt werden kann, wenn sich das Nutzerverhalten entsprechend einstellt. Die ersten Zahlen dieses Jahres lassen erkennen, dass das Ziel wahrscheinlich nicht erreicht werden kann. Weitergehende Erläuterungen können bei Bedarf in der Sitzung erfolgen.

 

Ursprünglich war vorgesehen, im Rahmen dieser Vorlage einen nächsten Schritt zur Reduzierung der Unterdeckung darzulegen. Auf Grund der beschriebenen Situation wird vorgeschlagen, dies erst nach Vorliegen einer langfristigeren und damit verlässlicheren Auswertung in der Septembersitzung zu tun.

 

In der Gesamtschau der Konsolidierungsbeiträge wird das Thema Reduzierung der Unterdeckung im Bereich Friedhof vorerst nur reduziert mit 20.000,- € dargestellt. Eine Anpassung kann ggfls. nach Klärung der zur Zeit noch offenen Fragen erfolgen. Im Bereich Friedhof wird eine kontinuierliche Anpassung in den kommenden Jahren auf Grund der Gesamtentwicklung ohnehin angeraten sein.

 

Ergänzung:

Die Gebühren der Kirche wurden nach mehrmonatigem Verfahren nun angepasst. Die Auswirkungen können zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung noch nicht dargestellt werden.

Für das Jahr 2015 wird die Prognose wieder auf den zu Jahresbeginn erwarteten Unterdeckungsreduzierungsbetrag von 40.000,-€ angehoben. In Erwartung weiterer Anpassungen wird eine Erhöhung des Konsolidierungsbeitrages um 10.000,-€ jeweils ab 2017 und 2020 dargestellt. Diese Werte stellen weiterhin eine vorsichtige Schätzung dar, die auf Grund der Komplexität der Wirkungszusammenhänge am Friedhof derzeit nicht offensiver gestaltet werden kann.

Diesem Bereich hinzuzurechnen sind die Kostenreduzierungen, die im Rahmen des Personalentwicklungskonzeptes geplant sind und in Anlage 1 in der Zeile Reduzierung Personalkosten enthalten sind.

 

 

Kalkulatorischer Zinssatz für die Gebührenkalkulation 2014

In der Anlage ist die Auswirkung einer Festsetzung des kalkulatorischen Zinssatzes auf 5,50 Prozent dargestellt (Ergebniserhöhung abzügl. Mehrbelastung für die Stadt = 100.000,-€ pro Jahr; vgl. Vorlage 085/2013).

 

Ergänzung:

In der Sitzung am 27.06.2013 wurde festgelegt, dass eine Ergebniserhöhung durch Anhebung des kalkulatorischen Zinssatzes nicht als Konsolidierungsbeitrag verwendet wird. Der Betrag wurde deshalb aus der aktualisierten Übersicht (Anlage 1) herausgenommen.

 

 

Reduzierung der jährlichen Ansätze

Für die durch die TBS bewirtschafteten Haushaltsstellen im städtischen Haushalt werden Ansatzvorschläge seitens der TBS gemacht.

Unter Berücksichtigung der Zeiterfassung der Jahre 2011 bis 2013 mit dem neuen Zeiterfassungssystem wurde der Zeitbedarf für die Aufgabenerledigung im Dienstleistungsbereich für die Stadt überprüft und neue Werte ermittelt. Außerdem wurde die Verrechnungssatzermittlung u.a. anhand des Jahresabschlusses 2012 überarbeitet.

Auf dieser Basis wurden die Ansatzvorschläge für die städtische Etatplanung berechnet und analog zur bisherigen Etatplanung fortgeschrieben. Der Abgleich pro Planjahr über die durch die TBS bewirtschafteten Haushaltsstellen weist eine durchschnittliche jährliche Reduzierung der Ansatzsumme von 100.000,-€ aus.

 

Ergänzung:

Im Rahmen der Aktualisierung wurden die gerundeten Jahreswerte durch die „spitzgerechneten“ Werte ersetzt.

 

 

Betriebskosten im Energiebereich

Die Heizungsanlage der TBS ist gut zwanzig Jahre alt, einzelne Anlagenteile bereits über 40 Jahre. Die Anlage versorgt neben den Betriebsgebäuden auch die Wohnhäuser Wiedenhaufe 9 und 11.
Neue moderne Heizungsanlagen haben einen erheblich geringeren Energiebedarf. Das Einsparpotenzial bei den Betriebskosten wird auf mindestens 20 % geschätzt.

Das Sparpotenzial wird unter Berücksichtigung der Abschreibung (und Verzinsung) auf 10.000,-€ pro Jahr geschätzt. Die Einsparungen werden ab 2015 dargestellt (Erneuerung der Anlage in 2014).

 

Ergänzung:

Zwischenzeitlich konnten durch Preisverhandlungen mit dem Energieversorger deutlich verbesserte Gaspreise verhandelt werden. Hierdurch entsteht ein weiterer Konsolidierungsbeitrag von 10.000,-€ pro Jahr.

 

 

Fremdvergabe Reinigung Straßeneinläufe
Die Straßeneinläufe der Kommunal-, Landes- und Bundesstraßen werden regelmäßig durch TBS-Mitarbeiter gereinigt.

Auf Grund der derzeit günstigen Marktsituation können nennenswerte Einsparungen durch Fremdvergabe erzielt werden.

Freiwerdende Kapazitäten werden zur Bearbeitung der Pflichtaufgaben in der Stadtentwässerung und zum Auffangen von Vertretungsnotwendigkeiten z. B. in der Abfallwirtschaft genutzt.
Auf Grund der vorliegenden Angebote wird von einem Einsparvolumen in Höhe von 15.000,-€ pro Jahr ausgegangen.

 

 

Ergänzung:

Die bisher vorsichtige Schätzung wurde insofern geändert, dass ab dem Jahr 2015 die erwartete Notwendigkeit zur ergänzenden Einlaufreinigung bei besonderen Anlässen deutlicher reduziert wird.

 

 

Gesamtbetrachtung

 

Der Konsolidierungsbeitrag der TBS in den Jahren 2014 bis 2021 beträgt 3.486.000 € und erreicht damit knapp den für diesen Zeitraum geforderten Betrag. In den Jahren 2014 und 2015 können deutlich höhere Beiträge erzielt werden als gefordert (+ 50% bzw. + 17%). Die Jahre 2016- 2018 und 2020 liegen um 16%, 12%, 6% bzw. 2 % unterhalb der geforderten Jahressummen.

 

Die dargestellten Konsolidierungen beschreiben das derzeit realisierbare Potenzial. Die TBS werden die Einsparungsbemühungen fortsetzen, um in den kommenden Jahren besonders die Differenzbeträge der Jahre 2016 – 2018 aufzufangen und weitere Konsolidierungsmöglichkeiten zu erzeugen.

 

 

Hinweis für die Erfolgskontrolle in den kommenden Haushaltsjahren:

Das geforderte Jahresergebnis wird nicht direkt sichtbar erreicht werden, da Konsolidierungen zu einem großen Teil nicht auf das Betriebsergebnis sondern auf die städtischen Ansätze wirken. So kann der Eindruck entstehen, dass die TBS das Ziel nicht erreicht haben, obwohl die Verbesserung tatsächlich im städtischen Haushalt angekommen ist.

Auf das jährliche Betriebsergebnis wirken die Konsolidierungsmaßnahmen in den Bereichen Friedhof und Energie.

Die Maßnahmen im Bereich der Personalkosten wirken sich über reduzierte Abrechnungssummen direkt im städtischen Haushalt aus.  Dies trifft auch auf die geplante grundsätzliche Senkung der Haushaltsansätze zu. Die Einsparungen bei der Einlaufreinigung werden sich ebenfalls auf die Abrechnungssummen und nicht über das TBS-Jahresergebnis auswirken.

Deshalb ist künftig eine jährliche Zusatzrechnung erforderlich, die die Darstellung der „verdeckten“ Ergebnisse zum Inhalt hat und die tatsächlich erwirtschafteten Effekte beziffert.

Das komplexe Wirkungsgefüge wird in der Sitzung näher erläutert.

 


Beschlussvorschlag:

Der Verwaltungsrat beauftragt den Vorstand, die in Vorlage 088/2013/1 beschriebenen und in Anlage 1 dargestellten Konsolidierungsmaßnahmen der TBS in den Jahren 2014 bis 2021 umzusetzen.