Betreff
Vergleich der Betriebsformen für die TBS
Vorlage
106/2013
Aktenzeichen
V Fl
Art
Berichtsvorlage

Sachverhalt:

Durch das BFH-Urteil von 2011 ist die Steuerpflicht der Anstalt öffentlichen Rechts in den Blickpunkt gerückt. Gemäß Auftrag des Verwaltungsrates vom 16.04.2013 wurden deshalb die potenziellen Betriebsformen in Bezug auf eine mögliche Organisationsformänderung der TBS untersucht.

 

Derzeit sind die rechtlichen und zeitlichen Rahmenbedingungen einer zukünftigen Umsatzbesteuerung noch nicht abschließend geklärt.

 

In der als Anlage 1 beigefügten Betrachtung werden die grundlegenden Rahmenbedingungen der drei Organisationsformen

  • Anstalt öffentlichen Rechts (AöR)
  • Eigenbetriebsähnliche Einrichtung und
  • Regiebetrieb

analysiert und mit den relevanten Inhalten vergleichend dargestellt.

 

Hierbei werden die

-       rechtlichen,

-       organisatorischen,

-      betriebswirtschaftlichen,

-      personalwirtschaftlichen und

-         politischen

Aspekte beleuchtet, die für eine Entscheidungsvorbereitung von zentraler Bedeutung sind.

Ergänzend werden stichwortartig die Konsequenzen einer Umgründung beschrieben.

 

 

 

Um eine Bewertung der Betriebsformen zu ermöglichen, ist die Einschätzung des TBS-Vorstandes  (+ / 0 / -) hinzugefügt. Hierbei sind die sachlichen Gegebenheiten und Konsequenzen einer Umgründung ebenso in die Betrachtung eingeflossen, wie die Erfahrungen aus der Zeit als Eigenbetrieb und vor der Ausgliederung aus der Stadtverwaltung. Diese Bewertung kann als Orientierungshilfe bei der politischen Beratung dienen.

 

 

In der Gegenüberstellung sind mögliche Synergien beschrieben, die durch die Organisationsformen entstehen können. Nach Einschätzung der TBS ist der Großteil potenzieller Synergien allerdings organisationsform-unabhängig. Dies gilt z.B. auch für Synergien im Bereich einer gemeinsamen Vergabe- und Beschaffungsstelle.

Bei Gründung der TBS als Anstalt öffentlichen Rechts wurden gezielt Synergieeffekte durch die Nutzung von Kapazitäten der Stadtverwaltung herbeigeführt. Praktische Synergien bestehen z.B. in den Bereichen Personalwirtschaft inkl. Entgeltabrechnung, IT / Datenverarbeitung, Zentrale Dienste (Post, Druckerei, etc.), Ratsmanagement / Session und Pressestelle.

 

 


TBS-Verwaltungsrat, Finanzausschuss und Rat der Stadt Schwelm werden gebeten, den Vergleich der Betriebsformen AöR, eigenbetriebsähnliche Einrichtung und Regiebetrieb zur Kenntnis zu nehmen.