Sachverhalt:
Das Kommando der Freiwilligen Feuerwehr Schwelm hat vorgeschlagen, Herrn Markus Kosch mit Wirkung vom 02.03.2013 für die Dauer von sechs Jahren erneut zum stellvertretenden Leiter der Freiwilligen Feuerwehr Schwelm zu bestellen.
Nach § 11 des Gesetzes über
den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) vom 10.02.1998 – in der z. Zt.
gültigen Fassung – werden der Leiter der Freiwilligen Feuerwehr (Wehrführer)
und bis zu zwei Stellvertreter (stellvertretende Wehrführer) auf Vorschlag des
Kreisbrandmeisters für die Dauer von sechs Jahren bestellt. Da die Amtszeit des
Herrn Kosch als stellvertretender Leiter der Freiwilligen Feuerwehr Schwelm zum
01.03.2013 endet, ist eine erneute Besetzung der Funktion erforderlich.
Vor der Ernennung hat der Kreisbrandmeister die aktive Wehr anzuhören. Der Wehrführer und seine Stellvertreter müssen für ihr Amt persönlich und fachlich geeignet sein.
Herr Kosch hat in seiner langjährigen Dienstzeit die für die Ausübung des Amtes erforderliche persönliche und fachliche Eignung nachgewiesen.
Das Anhörungsverfahren
wurde durch den Kreisbrandmeister Rehm am 04.12.2012 durchgeführt. Aus den
Reihen der aktiven Wehr gab es weder Einwände, noch wurden Argumente gegen die
Bestellung des Herrn Kosch genannt. Der Kreisbrandmeister schlägt daher vor,
Herrn Brandinspektor Markus KoschÂ
erneut als stellvertretenden Wehrführer für die Dauer von sechs Jahren
zu bestellen. Die Verwaltung schließt sich diesem Vorschlag an.
Da der Ratssitzung keine
Sitzung des Hauptausschusses voran geht, und die nächste Sitzung im März nicht
abgewartet werden kann, wird die Vorlage ohne Vorberatung zur Entscheidung
vorgelegt.
Beschlussvorschlag:
Herr Stadtbrandinspektor Markus Kosch wird mit Wirkung vom 02.03.2013 für die Dauer von sechs Jahren erneut zum stellvertretenden Leiter der Freiwilligen Feuerwehr Schwelm (stellvertretenden Wehrführer) bestellt.