Betreff
(Genehmigung einer) Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 1 GO NRW - Bestellung eines stellvertretenden Wehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Schwelm
Vorlage
014/2013/1
Aktenzeichen
5.12 Frö
Art
Dringlichkeitsvorlage
Referenzvorlage

Sachverhalt:

 

Das Kommando der Freiwilligen Feuerwehr Schwelm hat vorgeschlagen, Herrn Markus Kosch mit Wirkung vom 02.03.2013 für die Dauer von sechs Jahren erneut zum stellvertretenden Leiter der Freiwilligen Feuerwehr Schwelm zu bestellen.

 

Nach § 11 des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) vom 10.02.1998 – in der z. Zt. gültigen Fassung – werden der Leiter der Freiwilligen Feuerwehr (Wehrführer) und bis zu zwei Stellvertreter (stellvertretende Wehrführer) auf Vorschlag des Kreisbrandmeisters für die Dauer von sechs Jahren bestellt. Da die Amtszeit des Herrn Kosch als stellvertretender Leiter der Freiwilligen Feuerwehr Schwelm zum 01.03.2013 endet, ist eine erneute Besetzung der Funktion erforderlich.

Vor der Ernennung hat der Kreisbrandmeister die aktive Wehr anzuhören. Der Wehrführer und seine Stellvertreter müssen für ihr Amt persönlich und fachlich geeignet sein.

Herr Kosch hat in seiner langjährigen Dienstzeit die für die Ausübung des Amtes erforderliche persönliche und fachliche Eignung nachgewiesen.

Das Anhörungsverfahren wurde durch den Kreisbrandmeister Rehm am 04.12.2012 durchgeführt. Aus den Reihen der aktiven Wehr gab es weder Einwände, noch wurden Argumente gegen die Bestellung des Herrn Kosch genannt. Der Kreisbrandmeister schlägt daher vor, Herrn Brandinspektor Markus Kosch  erneut als stellvertretenden Wehrführer für die Dauer von sechs Jahren zu bestellen. Die Verwaltung schließt sich diesem Vorschlag an.

 

Die Ernennung des stellvertretenden Wehrführers durch den Bürgermeister muss mit Wirkung zum 02.03.2013 erfolgen.        
Vor Ernennung des stellvertretenden Wehrführers muss dieser vom Rat bestellt werden. Zur Realisierung der rechtzeitigen Ernennung erfolgt die Bestellung im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 1 GO NRW durch den Hauptausschuss.


Beschlussvorschlag für den Hauptausschuss

Herr Stadtbrandinspektor Markus Kosch wird mit Wirkung vom 02.03.2013 für die Dauer von sechs Jahren erneut zum stellvertretenden Leiter der Freiwilligen Feuerwehr Schwelm (stellvertretenden Wehrführer) bestellt.

 

 

Beschlussvorschlag für den Rat:

Der Rat genehmigt die vom Hauptausschuss am 28.02.2013 getroffene Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz GO NRW über die Bestellung des stellvertretenden Wehrführers Herrn Markus Kosch.