Betreff
Sportförderung nach den Sportförderungsrichtlinien (SFR) im Jahr 2012
Vorlage
126/2012/1
Aktenzeichen
FB 4.3 Ps
Art
Berichtsvorlage
Referenzvorlage

Sachverhalt:

 

Diese Vorlage ersetzt die Vorlage 126/2012.

 

Bei der Buchungsstelle 08.01.01.531700 stehen insgesamt 17.900 € für die Sportförderung nach den Sportförderungsrichtlinien zur Verfügung.

Dieser Ansatz teilt sich wie folgt auf:

a) Förderung nach den Sportförderungsrichtlinien                                 15.940,00 €

b) Zuschuss für Sportabzeichen Schüler                                                     400,00 €

c) Zuschüsse für Sportgeräte                                                               1.500,00 €

                                                                                                                        17.840,00 €

 

2010 wurde die Höhe der Zuschüsse für die Sportvereine nach den Sportförderungsrichtlinien reduziert. Die Vorgaben der Kommunalaufsicht wurden daher erreicht.

 

Die Sportförderung 2012 stellt sich nach Ablauf der Antragsfrist wie folgt dar, sofern der Sanierungsplan durch die Bezirksregierung Arnsberg genehmigt wird und diese Position Teil der Genehmigung ist:

 

a)

Förderung nach den Sportförderungsrichtlinien

 

15.923,13 €

 

Nach den vorliegenden Anträgen und der zur Verfügung stehen Haushaltsmittel stellt sich die Förderung nach den Richtlinien wie folgendermaßen dar:

a)       Ziffer 2.1 Förderung der Jugendarbeit

b)       Ziffer 2.2 Vereinszuschuss

c)       Ziffer 2.3 Zuschuss an Stadtsportverband Schwelm

d)       Ziffer 4.1 Zuschuss zur Ãœbungsleiterinnen – und Ãœbungsleitervergütung

 

 

 

      3.136,50 €

780,50 €

770,00 €

    11.236,13 €

 

b)

Zuschuss an den Stadtsportverband für Sportabzeichen-Abnahme bei den Schülerinnen und Schülern

 

400,00 €

c)

Zuschuss für Sportgeräte

Es wurde 2012 kein Antrag gestellt.

 

0,00 €

 

 

 

16.323,13 €

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Sportausschuss nimmt die Vorlage 126/2012/1 zur Kenntnis.