Sachverhalt:
Diese Vorlage ersetzt die Vorlage 126/2012.
Bei der Buchungsstelle 08.01.01.531700 stehen insgesamt 17.900 € für die Sportförderung nach den Sportförderungsrichtlinien zur Verfügung.
Dieser Ansatz teilt sich wie folgt auf:
a) Förderung nach den Sportförderungsrichtlinien                              15.940,00 €
b) Zuschuss für Sportabzeichen Schüler                                                  400,00 €
c) Zuschüsse für Sportgeräte                                                           1.500,00 €
                                                                                                                  17.840,00 €
2010 wurde die Höhe der Zuschüsse für die Sportvereine nach den Sportförderungsrichtlinien reduziert. Die Vorgaben der Kommunalaufsicht wurden daher erreicht.
Die Sportförderung 2012 stellt sich nach Ablauf der Antragsfrist wie folgt dar, sofern der Sanierungsplan durch die Bezirksregierung Arnsberg genehmigt wird und diese Position Teil der Genehmigung ist:
a) |
Förderung nach den Sportförderungsrichtlinien |
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15.923,13 € |
|
Nach den vorliegenden Anträgen
und der zur Verfügung stehen Haushaltsmittel stellt sich die Förderung nach
den Richtlinien wie folgendermaßen dar: a)
Ziffer 2.1 Förderung
der Jugendarbeit b)
Ziffer 2.2
Vereinszuschuss c)
Ziffer 2.3 Zuschuss an
Stadtsportverband Schwelm d)
Ziffer 4.1 Zuschuss
zur Übungsleiterinnen – und Übungsleitervergütung |
     3.136,50 € 780,50 € 770,00 €    11.236,13 € |
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b) |
Zuschuss an den Stadtsportverband für Sportabzeichen-Abnahme bei den Schülerinnen und Schülern |
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400,00 € |
c) |
Zuschuss für Sportgeräte Es wurde 2012 kein Antrag
gestellt. |
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0,00 € |
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16.323,13 € |
Beschlussvorschlag:
Der Sportausschuss nimmt die Vorlage 126/2012/1 zur Kenntnis.