Sachverhalt:
Bei der Buchungsstelle 08.01.01.531700 stehen insgesamt 33.900 € zur Verfügung.
Dieser Ansatz teilt sich wie folgt auf:
a) Förderung nach den Sportförderungsrichtlinien                              15.940,00 €
b) Zuschuss für Sportabzeichen Schüler                                                  400,00 €
c) Zuschüsse für Sportgeräte                                                           1.500,00 €
d) Förderung des Breitensports                                                            16.000,00 €
                                                                                                                  33.840,00 €
2010 wurde die Höhe der Zuschüsse für die Sportvereine nach den Sportförderungsrichtlinien reduziert. Die Vorgaben der Kommunalaufsicht wurden daher erreicht.
Die Sportförderung 2012 stellt sich nach Ablauf der Antragsfrist wie folgt dar, sofern der Sanierungsplan durch die Bezirksregierung Arnsberg genehmigt wird und diese Position Teil der Genehmigung ist:
a) |
Förderung nach den Sportförderungsrichtlinien |
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15.923,13 € |
|
Nach den vorliegenden
Anträgen und der zur Verfügung stehen Haushaltsmittel stellt sich die
Förderung nach den Richtlinien wie folgendermaßen dar: a)
Ziffer 2.1 Förderung
der Jugendarbeit b)
Ziffer 2.2
Vereinszuschuss c)
Ziffer 2.3 Zuschuss an
Stadtsportverband Schwelm d)
Ziffer 4.1 Zuschuss
zur Übungsleiterinnen – und Übungsleitervergütung |
     3.136,50 € 780,50 € 770,00 €    11.236,13 € |
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b) |
Zuschuss an den Stadtsportverband für Sportabzeichen-Abnahme bei den Schülerinnen und Schülern |
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400,00 € |
c) |
Zuschuss für Sportgeräte Es wurde 2012 kein Antrag
gestellt. |
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0,00 € |
d) |
Förderung des Breitensports gem. Ratsbeschluss für das Jahr 2011 |
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16.000,00 € |
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32.323,13 € |
Beschlussvorschlag:
Der Sportausschuss nimmt die Vorlage 126/2012 zur Kenntnis.