Sachverhalt:
Der Pavillon am Neumarkt wurde im Jahre 1950 als Bedürfnisanstalt von der Stadt gebaut. Es handelt sich um ein eingeschossiges Gebäude mit Flachdach ohne Unterkellerung. Von den überbauten ca. 64 m² entfallen ca. 44 m² auf die Toilettenanlage und ca. 20 m² auf eine Ladenfläche. Von 1954 bis 1966 wurde er als Reisebüro genutzt. Von 1966 bis 1971 diente er der Firma Thomas (Neumarkt 24/26) als Ausstellungsraum für Textilien. Ab 1971 bis 2005 nutzte die Fa. Brunsberg, Neumarkt 16, den Pavillon als Ausstellungsfläche für Haushaltswaren. Im Jahre 2005 wurde die Ladenfläche und ein Außenbereich von ca. 43 m² für den Betrieb eines Cafés vermietet. Das Mietverhältnis wurde zum 31.01.2012 fristgerecht gekündigt.
Die Ausstattung des Gebäudes einschl. der Toilettenanlagen entspricht noch dem Stand aus dem Baujahr 1950 und wird heutigen Anforderungen nicht gerecht. Aufgrund des baulichen Zustandes ist eine Kernsanierung bzw. ein Abriss unumgänglich.
Parallel zur Kündigung des
Mietverhältnisses hat die Verwaltung im Herbst 2011 Überlegungen für eine
künftige Nutzung angestellt, um eine möglichst zügige Weiterentwicklung zu
gewährleisten und einen Leerstand zu vermeiden. Aufgrund des Zustandes des
alten Gebäudes war ein Abriss und eine Neubebauung angedacht worden. Unter
Berücksichtigung der finanziellen Situation der Stadt sollte ein privater
Investor für eine Konzeption und Neubebauung gefunden werden, wobei erstmals
auch die Unterhaltung der öffentliche Toilettenanlage mit übertragen werden
sollte. Die parallel laufende neue Entwicklung des Brauereigrundstückes (Bebauungsplan
Nr. 95) beinhaltet nicht den südlichen Teil des Neumarktes, sodass hier eine
separate Entwicklung möglich ist.
Die von der Verwaltung vorgenommene Auslobung hat nicht dazu geführt, dass ein Investor für einen Neubau gefunden werden konnte. Allerdings hat ein Schwelmer Gastronom Interesse an einer Nutzung bekundet. Hierüber hat die Verwaltung in nichtöffentlicher Sitzung des Liegenschaftsausschusses am 6.3.2012 berichtet. In der Sitzung wurde die Verwaltung ermächtigt, mit dem Interessenten weitere Gespräche über eine Vermietung/Verpachtung zu führen.
Ein erstes Gespräch hat in der 11. KW 2012 stattgefunden. Danach wäre der Interessent bereit, den Pavillon und die Toilettenanlage mit eigenen Mitteln in nicht unerheblicher Höhe zu sanieren/zu erweitern. Beabsichtigt ist eine gemischte gastronomische Nutzung einschließlich Außengastronomie. Die Gastronomieräume sowie die Toilettenanlage sollen für Menschen mit Behinderung zugänglich sein. Die Vorstellungen machen einen seriösen und durchdachten Eindruck und lassen sich nach verwaltungsinterner Rücksprache mit den beteiligten Fachbereichen auch baurechtlich und planerisch umsetzen.
Das von dem Interessenten
dargestellte Konzept, welches lediglich den südlichen Teil des Neumarktes
betrifft, behindert nach Auffassung der Verwaltung keine ggf. spätere
„umfassende“ Entwicklung des innerstädtisch größten Platzes Neumarkt. Eine
Attraktivitätssteigerung dieses Bereiches ist unter Beachtung aller
städtebaulichen Rahmenbedingungen dringend geboten und sollte daher zeitnah
separat entwickelt werden
Bereits im
Abschlussbericht zum Verkehrsentwicklungsplan (VEP), dessen Aufstellung am
01.07.1992 vom Hauptausschuss beschlossen wurde, ist festgehalten, dass der
Neumarkt einer Umgestaltung bedarf. Der Neumarkt stelle das Zentrum des
nördlichen Geschäftsbereiches dar und sollte auch vor dem Hintergrund, dass er
als innerstädtisch größter Platz gilt, insgesamt attraktiver werden.
Aus Sicht der Verwaltung
wird diese empfohlene Attraktivitätssteigerung des gesamten Neumarktes nicht
durch die separate Entwicklung des südlichen Teils tangiert. Vielmehr stellt
diese einen ersten Schritt für ggf. weitere attraktive Entwicklungen dar. Die
seinerzeit empfohlene fußgängerfreundliche Mischverkehrsfläche zwischen
Fußgängerzone und Neumarkt erscheint auch unter Berücksichtigung der aktuellen
Entwicklung des Brauereigeländes möglich und steht dem aktuellen Projekt nicht
entgegen.
Auch das im Mai 2009 vom
Rat der Schwelm beschlossene Stadtentwicklungskonzept (StEK) stellt beim gesamtstädtischen
Stärken- und Schwächenprofil fest, dass Defizite in der Gestaltung öffentlicher
Räume sowie großer Stellplatzanlagen bestehen (Seiten 152/159). Zudem habe die
Aufwertung von Plätzen in stark frequentierten und imageträchtigen Bereichen
Priorität. Auch der Neumarkt bedürfe einer Attraktivitätssteigerung und einer
besseren Verbindung mit der Fußgängerzone, da dies auch einer Stabilisierung
des Geschäftsbesatzes diene (Seite 165). „Im Zuge einer Neugestaltung gilt
es, das Besondere dieser Plätze herauszuarbeiten, ihre Gestalt- und
Aufenthaltsqualität zu erhöhen und neue stadtbildprägende Situationen zu
schaffen“, so die Ausführungen auf Seite 214 des StEK. Eine der
Handlungsempfehlungen des StEK, die als Entscheidungshilfe bei der Entwicklung
von Zukunftsperspektiven und Prioritätensetzung hinsichtlich der Umsetzung von
Maßnahmen und Vorhaben dienen, ist u.a. die Einrichtung eines Stadtcafés am
Neumarkt.
Unter Berücksichtigung der
vorstehenden Ausführungen sowie des gemeinsamen Antrages der Fraktionen BfS,
CDU, FDP und SWG vom 13.03.2012 beabsichtigt die Verwaltung, sich das von dem
Interessenten bisher vorgelegte Konzept bis zur nachstehend erläuterten
Beratungsfolge detaillierter darstellen zu lassen. Die weitere Behandlung in
den politischen Gremien ist wie folgt geplant:
Liegenschaftsausschuss:Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â 31.05.2012
Hauptausschuss/Behindertenbeirat:
                  14.06.2012
Ausschuss für Umwelt und
Stadtplanung: Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â 19.06.2012
Rat:Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â Â 28.06.2012
Für die Ratssitzung am
29.03.2012 wird zunächst eine Berichtsvorlage, für die vorgenannte
Beratungsfolge dann eine Beschluss- bzw. Ergänzungsvorlage eingestellt.
Beschlussvorschlag:
Ohne