Sachverhalt:
Es wird zunächst auf die
Vorlage der Verwaltung Nr. 025/2010 verwiesen, mit der die Verwaltung zu den
Straßenschäden nach dem harten Winter 2009/2010 Stellung genommen hat. Der
seinerzeitige schlechte Zustand vieler Fahrbahnen hatte die Verwaltung u. a.
dazu bewogen, in Abstimmung mit der Polizei verkehrsregelnde Maßnahmen
(Schilder Gefahrenstelle, Straßenschäden und zulässige Höchstgeschwindigkeit 10
km/h) zu treffen. In der Vorlage wurde deutlich gemacht, dass die zur Verfügung
stehenden Finanzmittel nach Ansicht von Verwaltung und TBS nicht ausreichen, um
eine angemessene Straßenunterhaltung zu gewährleisten und das „Vermögen Straße“
zu erhalten.
In der Folgezeit sind von
der Verwaltung und den TBS weitergehende Ãœberlegungen angestellt worden, die
das Ziel verfolgen, das Infrastrukturvermögen zu erhalten. Im Mittelpunkt
dieser Überlegungen zur Bewirtschaftung des Infrastrukturvermögens stand dabei
der Gesichtspunkt der Nachhaltigkeit künftiger Sanierungsmassnahmen.
Ausgangspunkt der Ãœberlegungen sind die im Zusammenhang mit der
Eröffnungsbilanz zum 01.01.2008 gemachten Erhebungen zum Zustand der Straßen.
Die in das geographische Informationssystem Smallworld GIS 4.0 diesbezüglich
eingeflossenen Informationen unterscheiden die Straßen, Wege und Plätze nach 5
folgenden Zustandsklassen:
Zustandsklasse
1 - mängelfrei / wenige punktuelle Schäden
Zustandsklasse
2 - viele punktuelle Schäden
Zustandsklasse
3 - leichte flächen- / linienhafte Schäden
Zustandsklasse
4 - mittlere flächen- / linienhafte Schäden
Zustandsklasse
5 - starke flächen- / linienhafte Schäden
Bereits in den
zurückliegenden Jahren konnten verschiedene Sanierungsmaßnahmen an Fahrbahnen
und Fahrbahnteilstücken vorgenommen werden. Beispielhaft sei hier die
Erneuerung der Fahrbahndecke in der Saarstraße, in Teilbereichen der Hagener
Straße oder zuletzt eines Teilstückes in der Wilhelmstraße genannt. Neben weiteren
im Haushaltsplan für die nächsten Jahre bereits dargestellten Baumaßnahmen, die
überwiegend in die Zustandsklasse 5 eingestuft sind (Beispiel: Herstellung der
Luisenstraße oder Fahrbahndecken- und Gehwegerneuerung Wiedenhaufe), hat die
Verwaltung daher für den Haushalt 2012 weitere konkrete Maßnahmen zur Erhaltung
des Infrastrukturvermögens „Fahrbahnen und Gehwege“ vorgeschlagen. Im Rahmen
eines jährlich zu prüfenden Bedarfs sollen dann ab 2013 weitere schadhafte
Fahrbahnoberdecken und Gehwege saniert werden. Der sich seit geraumer Zeit an
den Straßen und Gehwegen abzeichnende akute Handlungsbedarf ist durch bloße
Lochflickarbeiten oder Unterhaltungsarbeiten nicht mehr abzudecken. Solche
Arbeiten tragen zwar zur Erhaltung der Verkehrssicherungspflicht bei, sind aber
als temporäre Maßnahmen nicht wirtschaftlich. Die Bewirtschaftung des
Infrastrukturvermögens unter dem Gesichtspunkt der Nachhaltigkeit erfordert
vielfach eine Sanierung der Fahrbahnflächen bei denen die Tragschicht und
Verschleißdecke, möglicherweise aber auch der komplette Vertikalaufbau erneuert
wird. Hierzu sind ggf. Untergrunderkundungen / Bodenproben erforderlich. In den
wenigsten Fällen erscheint die Erneuerung lediglich der Verschleißdecke
sinnvoll.
Bei den geplanten
Maßnahmen handelt es sich i. d. R. um solche, für die bei Vorliegen aller
Voraussetzungen Ausbaubeiträge erhoben werden können. Daher erfolgt die
Veranschlagung auch im investiven Teil des Haushaltsplanes. Bei den Maßnahmen
handelt es sich um aktivierungsfähige Wertzuschreibungen zum
Infrastrukturvermögen.
Die Höhe der
Refinanzierung über Ausbaubeiträge hängt von der Einstufung in eine bestimmte
Straßenart ab (Anliegerstraße, Haupterschließungsstraße usw.) und muss einer
abschließenden Beitragsprüfung vorbehalten bleiben.
Bei den für 2012
vorgeschlagenen Maßnamen handelt es sich um 2 Fahrbahndecken und 1
Gehwegmaßnahme:
Fahrbahndeckenerneuerung
Wilhelmstraße im Abschnitt von Kaiserstraße - Märkische Straße und
Blücherstraße im Abschnitt Potthoffstraße - Lothringer Straße
Die Fahrbahnen der o.g. Abschnitte sind gekennzeichnet durch Rissbildungen, Ausbrüche / Flickstellen und Absenkungen (jeweils Zustandsklasse 5). Sie mussten im Frühjahr 2011 großflächig provisorisch ausgebessert werden, um die Verkehrsicherheit herzustellen. Die vorhandenen Decken in einer Stärke zwischen 4,5 cm und 6 cm sollen durch jeweils 18 cm starke Asphaltdecken (14 cm bituminöse Tragschicht und 4 cm Asphaltbeton) nach 30 cm Auskofferung ab Oberkante Fahrbahndecke und Schottervorprofilierung ersetzt werden. Eingefasst werden die Fahrbahndecken durch beidseitige Flussbahnen zur besseren Oberflächenwasserführung.
Die Maßnahmen sind grundsätzlich beitragsfähig und über Ausbaubeiträge anteilig refinanzierbar.
Erneuerung des nördl.
Gehweges in der Kantstraße (rd. 250 m)
Die Gehwegoberfläche ist gekennzeichnet durch starke Rissbildungen, starken Ausbrüchen / Flickstellen und Absenkungen. Der Gehweg musste in der Vergangenheit immer wieder provisorisch ausgebessert werden, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Der rd. 50 Jahre alte Gehweg mit einer 3–5 cm starken Asphaltdecke, darunter Schotter bzw. Kiessand mit Schlacken- und Ziegelstücken, soll durch einen Vollausbau mit 27 cm Kalksteinschotter, 10 cm bituminöse Tragschicht und 3 cm Asphaltbeton ersetzt werden. Die Bord- und Randsteinanlage wird erneuert.
Die Maßnahme ist
grundsätzlich beitragsfähig und über Ausbaubeiträge anteilig refinanzierbar.