Betreff
Antrag der CDU-Fraktion vom 27.10.2011 "Erhaltung des Infrastrukturvermögens Straße" Priorisierung und Konzeptionierung des Unterhaltungs- und Sanierungsbedarfs
Vorlage
200/2011/1
Aktenzeichen
5.3
Art
Berichtsvorlage
Referenzvorlage

Sachverhalt:

 

Zur Vorlage der Verwaltung Nr. 200/2011 hat die CDU-Fraktion den als Anlage beigefügten Antrag vom 27.10.2011 „Priorisierung und Konzeptionierung des Unterhaltungs- und Sanierungsbedarfs“ vorgelegt. Der Antrag wurde den Fraktionen mit Mail vom 27.10.2011 vorab zugeleitet. Zu diesem Antrag nimmt die Verwaltung nun wie folgt Stellung:

 

Die Maßnahmen zur Erhaltung des Infrastrukturvermögens „Straße“ setzen sich zusammen aus den bereits im Haushaltsplan dargestellten investiven Maßnahmen und aus dem allgemeinen Titel „Straßenunterhaltung“ (12.01.01.522111: An TBS für die Unterhaltung Straßen). Die für den Haushaltsplan 2012 vorgeschlagenen Maßnahmen für Fahrbahndecken- und Gehwegerneuerungen stellen zusätzliche Maßnahmen dar, die – wie in Berichtsvorlage 200/2011 ausgeführt – aus den im geographischen Informationssystem Smallworld GIS 4.0 erfassten Informationen abgeleitet wurden. Insoweit liegt eine systematische Erfassung der Straßen und deren Erhaltungszustände bereits vor. Die Fortschreibung der Daten im Informationssystem Smallworld durch TBS ist angestrebt. Aus personellen Gründen hat sich eine vollumfängliche Fortschreibung bislang verzögert. Die Aktualisierung der Daten soll allerdings kurzfristig erfolgen.

 

Von der Benennung baulicher Einzelmaßnahmen für einen längeren Zeitraum ist aus fachtechnischer Sicht abzuraten. Für das Jahr 2013 sind zwar beispielsweise weitere Fahrbahndeckenerneuerungen in der Max-Klein-Straße von Westfalendamm bis Windmühlenstraße, der Göckinghofstraße von Barmer Str. bis Präsidentenstraße und der Lindenbergstraße von Gevelsberger Str. bis Dorfstraße vorgesehen. Die Priorisierung von Straßenbaumaßnahmen muss jedoch jährlichen Überprüfungen vorbehalten bleiben. Insbesondere nach dem Winter und damit einhergehender „neuer“ Frostschäden kann es regelmäßig zu Verschiebungen von Prioritäten kommen.

 

Verbindliche Vorgaben über das „Erhaltungsmanagement“ beim Infrastrukturvermögen liegen nach Kenntnis der Verwaltung nicht vor, jedoch werden beispielsweise vom Fraunhofer-Institut seit 2003 entsprechende Empfehlungen veröffentlicht. Weitere Auswertungen dieser Empfehlungen sind geplant.